Hallo,
eine Person möchte freiwillig ein mehrmonatiges unentgeltliches Praktikum während sie AlG I oder AlG II bezieht machen.
Wie sieht es in den Fällen von AlG I und AlG II aus - welche Kosten kann die Person für das Praktikum beantragen?
Ist überhaupt ein Praktikum i. V. m. den Bezügen von AlG I oder AlG II möglich und erlaubt?
Bitte um eure aufklärende Antworten zu diesem Thema.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo
eine Person möchte freiwillig ein mehrmonatiges
unentgeltliches Praktikum während sie AlG I oder AlG II
bezieht machen.
Wie sieht es in den Fällen von AlG I und AlG II aus - welche
Kosten kann die Person für das Praktikum beantragen?
Die Person (bzw der Arbeitgeber) muß ein Praktikum bei der AfA oder ARGE beantragen. Dies wird gewährt oder auch nicht. „Mehrmonatiges“ Praktikum erscheint mir dabei äußerst unwahrscheinlich, da die Agenturen angehalten sind, höchstens 2-4 Wochen zu bewilligen. Während eines gewährten Praktikums laufen die ALG I und ALG II - Bezüge weiter fort. Zumeist können zusätzlich dazu „nur“ Fahrtkosten beantragt werden. Höhe und Dauer teilt der Person ihr zuständiger Arbeitsvermittler mit.
Gruß,
LeoLo