Fragen zum Sozialrecht!

Hallo,

ich habe eine Frage! Bin 18 jahre alt, machen eine Ausbildung und muss mir wegen familiären Problemen eine eigene Wohnung nehmen. Ich bekomme aber nur 31o Euro Ausbildungsvergütung und deshalb frage ich, was mir noch vom Arbeitsamt o.ä. Ämtern zusteht! Bitte um Antwort, Danke!

Mit freundlichem gruß

Hasenpups18

hallo,

mit 300 euro sind Sie knapp beim hartz IV satz, da sollte man annehmen, dass eine stelle noch etwas zahlt.
die behörden sind allerdings meistens erst mal stur und wollen alles auf andere stellen abwälzen…

grundsätzlich gibt es nämlich in deutschland das prinzip der nachrangigkeit. das bedeutet, dass sozialhilfe erst nach anderen geldquellen - meistens eigene family - fließt.
zuerst sind im konkreten fall die eltern zuständig (auch bei über 18 jährigen), wenn man noch in der ausbildung ist.

andererseits gibt es die familienunabhängige hilfe ; am besten wäre da ein amtsärztliches attest vom gesundheitsamt, das bescheinigt seelische und körperliche probleme bei weiterem wohnen im elternhaus.(gewalt, depressionen selbstmordgefahr…)…

möglichst amtliche bescheinigungen oder polizei die entsprechende sachen bescheinigen, bringen beim sozialamt etwas

das arbeitsamt kann eine ausbildungsbeihilfe gewähren

begründen Sie den antrag damit , dass eine befristete beihilfe die ausbildung erst ermöglicht, die dann zu einer guten(besser als kein job und langzeitarbeitslos) arbeitsstelle führt

zumindest müsste das sozialamt -die stelle fürs wohngeld- eigentlich die miete übernehmen (kann dann aber die knete von den eltern einfordern je nach finanziellen verhältnisssen der eltern)

wenn Sie eine frau sind, gehen sie doch mal zu wildwasser oder einer anderen frauenhilfsorganisation in Ihrer gegend

caritas(kirchliche Stellen), paritätischer wohlfahrtsverband (keine staatliche bzw. kirchliche organisation ) oder ähnliche geben manchmal auch hilfestellungen

vielleicht hilft das etwas weiter, würde mich jedenfalls freuen

ich habe eine Frage! Bin 18 jahre alt, machen eine Ausbildung
und muss mir wegen familiären Problemen eine eigene Wohnung
nehmen. Ich bekomme aber nur 31o Euro Ausbildungsvergütung und
deshalb frage ich, was mir noch vom Arbeitsamt o.ä. Ämtern
zusteht! Bitte um Antwort, Danke!

Mit freundlichem gruß

Hasenpups18

Hallo.

Wenn es eine schulische Ausbildung ist, könnten Sie BaföG beim zuständigen BaföG-Amt beantragen.
Handelt es sich um betriebliche Ausbildung, dann könnten Sie BAB (Berufsausbildungs Beihilfe) bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Ansonsten könnten Sie Wohngeld beim zuständigen Wohnungsamt beantragen.

Das Kindergeld könnten Sie noch probieren auf Ihr Konto zu bekommen, anstatt auf dem Konto der Eltern.

Danke für die Antwort!

Habe schon BAB beantragt! Aber mir gehts eher um Kaution, Umzugskosten oder Ersteinrichtung! Weil es ja meine erste Wohnung ist!

Hallo, Du kannst BAB beantragen. Dann bekommst Du Wohngeld. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) frag am besten bei der Agentur für Arbeit nach. Ich hoffe ich konnte Dir helfen :wink:

Danke für die Antwort!

Habe schon BAB beantragt! Aber mir gehts eher um Kaution,
Umzugskosten oder Ersteinrichtung! Weil es ja meine erste
Wohnung ist!

Hallo.
Sie könnten höchstens noch probieren bei der zuständigen Arge einen Antrag auf einmalige Zuwendungen zu stellen. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 würde abgelehnt werden, da Sie ja BAB beziehen.

Hallochen

Hast du die wohnung schon ??,.oder bist noch dabei,.?weil.,.deine fam. probleme interessieren auf den Ämtern keine S…!Es sei den du wirst erst halb tot geschlagen zu hause,.Sorry aber iss leider so.

mache nen DRINGENDEN TERMIN,.,.kannst ja am Tel beim service erst ma sonst was erzählen,.
Liegt bei deiner Angelegenheit echt am Sachbearbeiter.Weil recht haben heist lange nicht auch Dein recht dort bekommen,.

Mache den Termin dort,.nehme ALLES an papieren ,unterlagem mit das du hast,.was du denen dann auf den tisch legst am ende,…iss deine überlegung,.

gerade wenn du erst 18 bist,.,.und zu hause raus willst oda must,.aber nicht genügend geld hast,.,.nene dat mögen die gar nicht,.
viel glück und allet jute Guido

Hallo,

grundsätzlich könntest Du zumindest Wohngeld und/oder eine Ausbildungsunterstützung beim Arbeitsamt beantragen. Allerdings sind familiäre Promble nicht unbedingt ein Grund, auszuziehen. Zumindest ist es eher schwierig, dies zu belegen. Einfacher zu belegen ist, dass es für die Ausbildung von Vorteil ist, da Du in die Nähe des Unternehmens ziehst und der Weg von zu Hause zur Ausbildung unzumutbar bzw. teuerer ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich kann Dir hier nur den Tipp geben, beim Arbeitsamt wegen Ausbildungsbeihilfe bzw. bei der ARGE / JobCenter vorstellig zu werden. Dort solltest Du Deine Probleme, die familiären und finanziellen, schildern.

Viel Glück.

Jens

Also im Normalfall könntest du noch BAB also Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Des Weiteren könntest du versuchen Wohngeld zu bekommen.

Hallo Hasenpups,

ich fürchte, ich muss dich enttäuschen - das Sozialrecht sieht vor, daß auch junge Erwachsene im Familienverbund verbleiben und eine Sozialleistung daher ausgeschlosse ist - soweit jedenfalls mein Wissensstand.

Liebe Grüße von Biggi

Du müsstest Miete und so vom Amt bekommen.

sorry, kann da leider nicht weiterhelfen