hallo,
mit 300 euro sind Sie knapp beim hartz IV satz, da sollte man annehmen, dass eine stelle noch etwas zahlt.
die behörden sind allerdings meistens erst mal stur und wollen alles auf andere stellen abwälzen…
grundsätzlich gibt es nämlich in deutschland das prinzip der nachrangigkeit. das bedeutet, dass sozialhilfe erst nach anderen geldquellen - meistens eigene family - fließt.
zuerst sind im konkreten fall die eltern zuständig (auch bei über 18 jährigen), wenn man noch in der ausbildung ist.
andererseits gibt es die familienunabhängige hilfe ; am besten wäre da ein amtsärztliches attest vom gesundheitsamt, das bescheinigt seelische und körperliche probleme bei weiterem wohnen im elternhaus.(gewalt, depressionen selbstmordgefahr…)…
möglichst amtliche bescheinigungen oder polizei die entsprechende sachen bescheinigen, bringen beim sozialamt etwas
das arbeitsamt kann eine ausbildungsbeihilfe gewähren
begründen Sie den antrag damit , dass eine befristete beihilfe die ausbildung erst ermöglicht, die dann zu einer guten(besser als kein job und langzeitarbeitslos) arbeitsstelle führt
zumindest müsste das sozialamt -die stelle fürs wohngeld- eigentlich die miete übernehmen (kann dann aber die knete von den eltern einfordern je nach finanziellen verhältnisssen der eltern)
wenn Sie eine frau sind, gehen sie doch mal zu wildwasser oder einer anderen frauenhilfsorganisation in Ihrer gegend
caritas(kirchliche Stellen), paritätischer wohlfahrtsverband (keine staatliche bzw. kirchliche organisation ) oder ähnliche geben manchmal auch hilfestellungen
vielleicht hilft das etwas weiter, würde mich jedenfalls freuen
ich habe eine Frage! Bin 18 jahre alt, machen eine Ausbildung
und muss mir wegen familiären Problemen eine eigene Wohnung
nehmen. Ich bekomme aber nur 31o Euro Ausbildungsvergütung und
deshalb frage ich, was mir noch vom Arbeitsamt o.ä. Ämtern
zusteht! Bitte um Antwort, Danke!
Mit freundlichem gruß
Hasenpups18