Fragen zum Staffelmietvertrag/Kündigung

Guten Tag,

zum 1.8.2008 wird ein Staffelmietvertrag mit 4 jährigem Kündigungsausschluss abgeschlossen. Das bedeutet ja, dass der Mieter erst ab dem 1.8.2012 mit normalen Kündigungsfristen (3 Monate) kündigen dürfte, oder? Würde praktisch bedeuten, frühester Auszugstermin wäre der 1.11.2012?

Gibt es keinerlei Möglichkeit, früher aus so einem Staffel-Mietvertrag rauszukommen (z. B. wg. Familienzuwachs oder man kann sich die Miete nicht mehr leisten, oder man zieht in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen)? Ist man auf die Kulanz des Vermieters angewiesen?

Vielen Dank,
kATEy

zum 1.8.2008 wird ein Staffelmietvertrag mit 4 jährigem
Kündigungsausschluss abgeschlossen. Das bedeutet ja, dass der
Mieter erst ab dem 1.8.2012 mit normalen Kündigungsfristen (3
Monate) kündigen dürfte, oder? Würde praktisch bedeuten,
frühester Auszugstermin wäre der 1.11.2012?

Also,
eigene Erfahrung. Die vier Jahren beziehen sich allgemein auf die Staffelung der Miete.

Gibt es keinerlei Möglichkeit, früher aus so einem
Staffel-Mietvertrag rauszukommen (z. B. wg. Familienzuwachs
oder man kann sich die Miete nicht mehr leisten, oder man
zieht in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen)? Ist man
auf die Kulanz des Vermieters angewiesen?

Wir konnten, durften 1 1/2 (18 Monate) früher ausziehen.

Müßtest du mit deinem Vermieter eigentlich klären konnen.
Z.B. wenn du einen Nachmieter für deinen Vertrag bringst.

Gruß premme

An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne.

Hi,

zum 1.8.2008 wird ein Staffelmietvertrag mit 4 jährigem
Kündigungsausschluss abgeschlossen. Das bedeutet ja, dass der
Mieter erst ab dem 1.8.2012 mit normalen Kündigungsfristen (3
Monate) kündigen dürfte, oder?

…ca. 3 Monate, sieh FAQ oben rechts drucken…

Würde praktisch bedeuten,
frühester Auszugstermin wäre der 1.11.2012?

Nein, gekündigt kann während der Laufzeit Jederzeit. Die Kündigung sollte aber spätestens ca. 3 Moante vor Ende des Zeitmietvertrages beim MV eingetroffen sein, also bis zum 3. Werktag des Mai 2011.

Gibt es keinerlei Möglichkeit, früher aus so einem
Staffel-Mietvertrag rauszukommen (z. B. wg. Familienzuwachs
oder man kann sich die Miete nicht mehr leisten, oder man
zieht in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen)?

Nur wenn der VM zustimmt.

Ist man
auf die Kulanz des Vermieters angewiesen?

Die Kulanz des VM könnte motiviert werden…
…z. B. indem der M in Erfahrung bringt was der VM für einen Vertragsaussieg für Bedingungen stellt und diese erfüllt werden könnten.

WEnn nur die Staffel als Zeitlimit 4 Jahre gemeint war, wäre dies genauso. Nur würde bei diesen Beträgen ein VM darauf eingehen?

vlg MC

PS:
Sinn eines Zeitvertrages ist es für beide Seite klare Verhältnisse (zB über die Miethöhe und Laufzeit) zu schaffen. Wenn dies so nicht gewünscht wird, sollte kein MV abgeschlossen werden.