- Beobachte ich einen KFZ Aufbruch, dann darf ich den Täter
auf frischer Tat festnehmen.
Nur wenn die Voraussetzungen von § 127 StPO vorliegen.
Beobachte ich, wie der verurteilte Mörder, den man einwandfrei
erkannt hat, aus der JVA ausbricht, dann darf man ihn nicht
festsetzen.
Ja, darin mag man einen Widerspruch sehen. Muss man allerdings nicht.
- Täusche ich jemanden, um mir rechtswidrig 10€
Vermögensvorteil zu verschaffen, nennt man es Betrug und es
ist strafbar. Täusche ich arglistig eine Frau, um sie zum
Beischlaf zu überreden, dann ist das kein Vermögensvorteil und
nicht strafbar.
Darin sehe ich nun überhaupt keinen Widerspruch. Es gibt viele Dinge im Leben, die nicht moralisch gut, aber trotzdem straflos sind. Es ist nicht die Aufgabe des Strafrechts, uns ein Leben zu bereiten, in dem wir unentwegt überlegen müssen, ob wir jetzt vielleicht gerade eine mehrjährige Gefängnisstrafe riskieren. Ich halte den Betrugs-Tatbestand für unverzichtbar und deine Idee einer Beischlaf-Täuschung-Strafbarkeit für unvertretbar.
- Wenn ich jemanden körperlich auch nur leicht verletze:
Körperverletzung, strafbar.
Wenn ich jemanden aber durch Handlungen, die nicht zum
Beispiel als Stalking strafbar wären, seelisch verletze, dann
ist es nicht strafbar.
Das stimmt nicht, weil § 223 StGB auch eine Gesundheitsschädigung pönalisiert, und die kann psychiatrisch sein. Allerdings ist das bloße „Verletztsein“ („Dass du mich verlassen hast, hat mich verletzt.“) natürlich nicht strafbar. Es geht um einen Zugang, der einen Heilungsprozess erfordert.
Ohrfeige = Straftat. Jemanden in den
Selbstmord treiben = legal?
Das kommt darauf an. Wenn der Suizident sich selbst richtet, dann tut er es eben selbst. Und dann ist es etwas anderes, als wenn man jemand anderem eine Ohrfeige verpasst oder sonstwie schädigt. Selbstverletzung ist eben straflos, Selbsttötung auch. Wenn aber der Suizident nicht mehr Herr der Lage ist und der Täter das ausnutzt, könnte man an mittelbare Täterschaft denken.
Natürlich überzogene Beispiele, aber gerade das „Erschleichen
des Beischlafs“ passiert ja laufend und wird von mir als
moralisch verwerflicher eingestuft als ein 10€-Betrug.
Und ich finde, das kann man so allgemein nicht sagen.