Fragen zum Stromzähler

Hallo;
ich hab mal ein paar Fragen an die Experten zum Thema „Stromzähler“ :

  1. Wann sollte ein Stromzähler getauscht werden??
  2. Wer macht das - der Energieanbieter oder ein Elektriker mit entsprechender Beauftragung?
    3.Muß ein Stromzähler bei einem Tausch in einen der heute üblichen Zählerkästen montiert werden oder kann er separat neben einem Hauptverteilerkasten hängen??

Vielen Dank!

MfG
aiktr123

Hallo,

  1. Wann sollte ein Stromzähler getauscht werden??

Wenn der Zeitraum der Eichung abläuft oder defekt ist.
http://www.energieverbraucher.de/de/site__1061/

  1. Wer macht das - der Energieanbieter oder ein Elektriker mit
    entsprechender Beauftragung?

Das macht der vor Ort zuständige Netzbetreiber. Er beauftragt einen zugelassenen Elektrobetrieb.

3.Muß ein Stromzähler bei einem Tausch in einen der heute
üblichen Zählerkästen montiert werden oder kann er separat
neben einem Hauptverteilerkasten hängen??

Bei Neu- und Umbau muss er in einen Zählerkasten.
Ansonsten wird er nur gegen den vorhandenen ausgetauscht. (Bestandsschutz)
Anmerkungen zum Bestandsschutz:
http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartike…

Gruß
nicki

hi

  1. und 2) wurde von Nick schon ganz richtig beantwortet.

zu

3.Muß ein Stromzähler bei einem Tausch in einen der heute
üblichen Zählerkästen montiert werden oder kann er separat
neben einem Hauptverteilerkasten hängen??

ist anzumerken, daß das mit dem Austauschen auf den alten Zählerunterlagen „neben dem Z-Schrank“ heute nicht mehr möglich sein wird.

Die Stadtwerker verlangen praktisch IMMER einen modernen Zählerschrank.
Austauschzähler auf alten Tafeln werden nicht mehr akzeptiert, Ausnahmen nicht mehr zugelassen

Das ist in vielen alten Gebäuden ein grosses Ärgernis für den Hausherrn, weil er für den Tausch eines alten Zählers gegen einen Neuen immer gleich einen ganzen Zählerschrank mitkaufen muss - teils für tausende Euro, weil oft der ganze Zählerraum an neue Vorschriften angepasst werden muss

Gruss

Hallo;
danke für die Antworten!!

Die Stadtwerker verlangen praktisch IMMER einen modernen
Zählerschrank.
Austauschzähler auf alten Tafeln werden nicht mehr akzeptiert,
Ausnahmen nicht mehr zugelassen

Wie muß man sich das vorstellen - bringt die vom Netzbetreiber beauftragte Firma ihren eigenen Zählerkasten mit oder kann ich einen vom Elektriker meines Vetrauen „vorrüsten lassen“, in welchen die vom Netzbetreiber zur Zählerinstallation beauftragte Firma den neuen Zähler packt??

Wäre ja bestimmt günstiger…

Danke
MfG
aiktr123

hi

3.Muß ein Stromzähler bei einem Tausch in einen der heute
üblichen Zählerkästen montiert werden oder kann er separat
neben einem Hauptverteilerkasten hängen??

ist anzumerken, daß das mit dem Austauschen auf den alten
Zählerunterlagen „neben dem Z-Schrank“ heute nicht mehr
möglich sein wird.

Die Stadtwerker verlangen praktisch IMMER einen modernen
Zählerschrank.

Ich glaube, du musst hier zwischen einem turnusmäßigen Tausch durch den Netzbetreiber und einem Austausch wegen Erweiterung/Veränderung auf Kundenwunsch unterscheiden.

WICHTIG: Es gibt keine allgemeingültige Vorgehensweise! Die Netzbetreiber regeln das örtlich unterschiedlich.

Bei UNS ist es so:
Ein vom Netzbetreiber initiierter Zählertausch erfolgt problemlos, auch bei sehr alten Zählertafeln (nur muss man dann das Fluchen des Monteurs ertragen, aber dafür gibt es ja Ohrstöpsel). Nur bei offensichtlichen Sicherheitsmängeln wird es keinen Zählertausch geben, statt dessen die ultimative Aufforderung zur Nachbesserung mit Androhung der Abschaltung.

Eine Anlagenverkleinerung (Dreh- auf Wechselstromzähler, Anlagenzusammenlegung, Ausbau von Zählern) erfolgt auch nach diesen Regeln.

Jede Anlagenvergrößerung (Einbau zusätzlicher Zähler oder Änderung in stärkere Zähler) bedingt aber immer, dass die Anlage dem aktuellen Stand der Technik enspricht, also nach TAB2007 gebaut ist.

Austauschzähler auf alten Tafeln werden nicht mehr akzeptiert,
Ausnahmen nicht mehr zugelassen

Ich kenne HIER keinen Netzbetreiber, der das so macht. Ich halte das auch für rechtlich bedenklich. Immerhin besteht da eine Anlage, die zumZeitpunkt der Errichtung absolut normgerecht war.

Das ist in vielen alten Gebäuden ein grosses Ärgernis für den
Hausherrn, weil er für den Tausch eines alten Zählers gegen
einen Neuen immer gleich einen ganzen Zählerschrank mitkaufen
muss - teils für tausende Euro, weil oft der ganze Zählerraum
an neue Vorschriften angepasst werden muss

Zum Glück HIER bei UNS kein Problem.

Hallo;
danke für die Antworten!!

Die Stadtwerker verlangen praktisch IMMER einen modernen
Zählerschrank.
Austauschzähler auf alten Tafeln werden nicht mehr akzeptiert,
Ausnahmen nicht mehr zugelassen

Wie muß man sich das vorstellen - bringt die vom Netzbetreiber
beauftragte Firma ihren eigenen Zählerkasten mit oder kann ich
einen vom Elektriker meines Vetrauen „vorrüsten lassen“, in
welchen die vom Netzbetreiber zur Zählerinstallation
beauftragte Firma den neuen Zähler packt??

In der Regel ist jede Fachfirma Berechtigt Zählerschrank und Zähler zu setzen Diese muss halt nur den Antrag bei EVU stellen.

Wäre ja bestimmt günstiger…

Danke
MfG
aiktr123

3.Muß ein Stromzähler bei einem Tausch in einen der heute
üblichen Zählerkästen montiert werden oder kann er separat
neben einem Hauptverteilerkasten hängen??

ist anzumerken, daß das mit dem Austauschen auf den alten
Zählerunterlagen „neben dem Z-Schrank“ heute nicht mehr
möglich sein wird.

Die Stadtwerker verlangen praktisch IMMER einen modernen
Zählerschrank.

Ich glaube, du musst hier zwischen einem turnusmäßigen Tausch
durch den Netzbetreiber und einem Austausch wegen
Erweiterung/Veränderung auf Kundenwunsch unterscheiden.

WICHTIG: Es gibt keine allgemeingültige Vorgehensweise! Die
Netzbetreiber regeln das örtlich unterschiedlich.

Bei UNS ist es so:

Bei mir war es so:

Wegen längerer Abwesenheit hatte ich den Strom abgemeldet.
Als ich nach 16 Monaten wieder kam und den Strom wieder anmeldete, erlebte ich eine böse Überraschung:
Die Stadtwerke hatten zwischenzeitlich den Zähler ausgebaut und erzählten dem Vermieter, dass nun der neue Zähler nicht mehr in den alten Schrank eingebaut werden dürfte. Ein neuer Schrank wurde installiert und ich wurde an den Kosten zwangsbeteiligt, in dem mir bei meinem Auszug meine Kaution inkl. 5%-iger Verzinsung für 26 Jahre nicht ausgezahlt wurde.

Bei mir war es so:

Wegen längerer Abwesenheit hatte ich den Strom abgemeldet.
Als ich nach 16 Monaten wieder kam und den Strom wieder
anmeldete, erlebte ich eine böse Überraschung:

Die Anlage wurde komplett außer Betrieb gesetzt.
Nach der Logik meines Netzbetreibers wäre dann eine Inbetriebnahme einer Neu-Inbetriebnahme gleichzusetzen.

Die Stadtwerke hatten zwischenzeitlich den Zähler ausgebaut
und erzählten dem Vermieter, dass nun der neue Zähler nicht
mehr in den alten Schrank eingebaut werden dürfte. Ein neuer
Schrank wurde installiert und ich wurde an den Kosten
zwangsbeteiligt, in dem mir bei meinem Auszug meine Kaution
inkl. 5%-iger Verzinsung für 26 Jahre nicht ausgezahlt wurde.

Mich würde mal die rechtliche Situation dazu interessieren.
Vielleicht magst du mal eine FAQ:1129 konform geschriebene Frage dazu im Rechtsbrett stellen?

Die Netzbetreiber wollen keine Zählertafeln mehr.
Unser VNB ist noch recht kulant, da er bei Erweiterungen/Verstärkungen keine SH-Schalter in Zählerschränken fordert (wohl aber gerne hätte), lediglich bei Zählertafeln gibt es keine Kulanz mehr.
Und um selektiv lesende nicht zu verunsichern:
Ausgenommen sind bei uns jegliche vom Versoger initiierte Zählerwechsel (turnusgemäße Wechsel).

In der Nachbarstadt gibt es auch bei TOP-Zustand Zählerschränken nur Erweiterungen, wenn SH-Schalter nachgerüstet werden.

Hallo Fragewurm,

Wegen längerer Abwesenheit hatte ich den Strom abgemeldet.
Als ich nach 16 Monaten wieder kam und den Strom wieder
anmeldete, erlebte ich eine böse Überraschung:
Die Stadtwerke hatten zwischenzeitlich den Zähler ausgebaut
und erzählten dem Vermieter, dass nun der neue Zähler nicht
mehr in den alten Schrank eingebaut werden dürfte. Ein neuer
Schrank wurde installiert und ich wurde an den Kosten
zwangsbeteiligt, in dem mir bei meinem Auszug meine Kaution
inkl. 5%-iger Verzinsung für 26 Jahre nicht ausgezahlt wurde.

Das war aber rechtlich eine ganz andere Kiste, als ein Zählerwechsel!

Du hast den Liefervertrag mit deinem Versorger gekündigt!

Dadurch ist für dich die Grundgebühr weggefallen, welche auch di Zählermiete enthält. Zudem wurde auch der Versorger von seiner Unterhaltspflicht der Zuleitung usw. entbunden, diese Aufgaben werden auch mit der Grundgebühr abgegolten.

Als du den Strom wieder angemeldet hast, hast du einen neuen Vertrag abgeschlossen!
Logischerweise wird das als Neuanmeldung betrachtet und es gelten dadurch automatisch die aktuellen Normen und Tarife!

MfG Peter(TOO)

Mich würde mal die rechtliche Situation dazu interessieren.

Mich auch. :wink:

Vielleicht magst du mal eine FAQ:1129 konform geschriebene
Frage dazu im Rechtsbrett stellen?

Genau das hatte ich getan, aber leider keine einzige Antwort erhalten. :frowning:

Mal ne Frage :

In der Nachbarstadt gibt es auch bei TOP-Zustand
Zählerschränken nur Erweiterungen, wenn SH-Schalter
nachgerüstet werden.

Was meint ihr mit „SH-Schalter“ ???

Danke!!

aiktr123

Was meint ihr mit „SH-Schalter“ ???

http://de.wikipedia.org/wiki/Selektiver_Leitungsschu…

umgangssprachlich SicherungsAUTOMAT im Gegesatz zu Schelzsicherungen

Hallo;

umgangssprachlich SicherungsAUTOMAT im Gegesatz zu
Schelzsicherungen

Alles klar - ich kannte nur den Begriff „SLS“ …

MfG
aiktr123

Alles klar - ich kannte nur den Begriff „SLS“ …

ist dasselbe - nur die Bezeichnungen ändern sich ab und an