da ein Ableben meines Vaters in nächster Zukunft leider zu befürchten ist, sind dringende Fragen zum Testament aufgetaucht. Es wäre sehr schön, wenn jemand Antworten hätte.
Meine Eltern haben 1985 ein sog. Berliner Testament aufgesetzt (eigenhändig geschrieben, kein Notar dabei). Und zwar hat mein Vater eine Erstschrift und eine Zweitschrift eigenhändig geschrieben, mit Datum und Unterschrift versehen und auf der Zweitschrift vermerkt, daß die Erstschrift seiner Ehefrau vorliegt. Nun sind 2 Probleme aufgetaucht, 1) Eben erwähnte Ehefrau kann die Erstschrift nicht finden 2) sie hat festgestellt, daß sie vor 17 Jahren zwar beide Schriften unterschrieben hat, aber selbst KEIN Datum dazu vermerkt hat.
MUSS die Erstschrift vorhanden sein, damit das Testament für meine Mutter gültig ist?
Kann es Probleme mit dem fehlenden Datum geben?
Ich persönlich habe noch eine Frage, da ich mich mit dem Berliner Testament nicht auskenne: Verstehe ich das richtig, daß der ges. Besitz meines Vaters in den Besitz meiner Mutter übergeht (so sollte es sein und meine Mutter geht davon aus)? Oder kann es tatsächlich sein, daß die Kinder irgendwelche Forderungen stellen können? Sollte dies der Fall sein, was muß man veranlassen, damit die Ehefrau 100%ig erbt? (Es sind 3 Kinder vorhanden)
Eine weitere Frage entsteht, wenn zu oben damals etwas schief gelaufen ist: Sollte es der Fall sein, daß mein Vater nochmal ein Testament verfassen muß, MUSS es unbedingt eigenhändig geschrieben werden? Könnte es nicht per Schreibmaschine erfaßt werden und er unterschreibt lediglich? Müssen (im Krankenhaus) Zeugen dabei sein? MUSS ein Notar dabei sein? Gibt es irgendwelche hilfreiche Links, besonders was Testamenterfassung im Krankenhaus bei einem sehr schwachen Menschen angeht?
Ich wär sehr, sehr dankbar, wenn mir jemand was dazu schreiben könnte.
Du brauchst einen Anwalt. Die Situation ist zu komplex, als dass Du hier vollständig Anwort bekommen kannst.
Ein nicht notarielles Testament muss immer eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Notare kommen aber auch in Krankenhäuser, Pflegeheime etc., so dass eigentlich kein Hindernis besteht, noch ein nachträgliches Testament zu errichten.
Es gibt zwei Sorten des Berliner Testaments. Bei der einen wird der überlebende Ehegatte zunächst vollständig Rechtsnachfolger des Erblassers (mit der Folge, dass die dadurch ausgeschlossenen einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können). Dies ist wohl der Regelfall. Bei der anderen Sorte wird der überlebende Ehegatte zunächst Vorerbe und die anderen Abkömmlinge werden Nacherben.
Welche Sorte vorliegt, muss man durch Auslegung ermitteln, das geht aber nur, wenn man das Testament vorliegen hat.
Genauso verhält es sich mit der Frage, ob überhaupt noch ein neues T. errichtet werden muss. Denn es reicht aus, wenn der eine Ehegatte auf dem Testament, das der andere (eigenhändig) geschrieben hat, unterzeichnet.
Deshalb: Hole Dir Rat bei einem Anwalt oder Notar.
Eine weitere Frage entsteht, wenn zu oben damals etwas schief
gelaufen ist: Sollte es der Fall sein, daß mein Vater nochmal
ein Testament verfassen muß, MUSS es unbedingt eigenhändig
geschrieben werden? Könnte es nicht per Schreibmaschine erfaßt
werden und er unterschreibt lediglich? Müssen (im Krankenhaus)
Zeugen dabei sein? MUSS ein Notar dabei sein? Gibt es
irgendwelche hilfreiche Links, besonders was
Testamenterfassung im Krankenhaus bei einem sehr schwachen
Menschen angeht?
bin zwar kein Jurist, aber ich bezweifel, das ein Testament von jemanden der zu schwach ist es selbst zu unterschreiben vor Gericht anerkannt wird! Irgendeiner von euch wird doch bestimmt Rechtsschutz haben - also ab zum Anwalt!