Fragen zum Thema Miete

Guten Tag!

Ich hatte für 5 Jahre eine Garage gemietet für die jedoch kein Mietvertrag vorhanden war. Im Dezember letzten Jahres habe ich dieses Mietverhältnis mündlich gekündigt, da ja auch nichts Schriftliches festgehalten wurde über das Mietverhältnis.

Der Vermieter wollte dann jedoch noch für Januar und Februar die volle Miete gezahlt haben. Das teilte er mir jedoch erst im Februar schriftlich mit.Davor fiel darüber aber kein Wort, zumal ich die Garage im Dezember letzten jahres verlassen habe.

Des Weiteren wird vom Vermieter verlangt, dass der Boden gereinigt werden soll. Auch diese Nachricht bekam ich erst im Februar schriftlich.
Eine Rechnung über die Miete von Januar und Februar 2010 wurde vom Vermieter an mich im Februar gesandt. Über ein Mietverhältnis, das rechtlich gar nicht bestand, da kein Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde. Komischerweise wurden für die anderen Jahre/Monate keine Rechnung erstellt! FINANZAMT? - STEUERHINTERZUG?

Diese Woche kam per Post eine Mahnung über die Zahlung der Miete bis zum 22.04.2010, da die Miete meinerseits noch nicht bezahlt wurde, weil ich die Garage in diesen Monaten nicht benutzt habe und schon im Dezember letzten Jahres ausgezogen war!

Frage: Ist das rechtens von Seiten des Vermieters so zu handeln?

Danke schon im Voraus für alle Antworten!

Frohe Ostern an alle.

Hallo Markus,
mündliche Verträge können auch gültig sein. Das Ganze ist ja recht verwickelt. Ich glaube, Du bist im Recht. Der versucht das nur. Wenn er sich im Recht wüsste, würde er anders handeln. Aber das Ganze kannst du nur los werden, wenn Du dir Rechtsberatung holst. Das Ganze hängt auch damit zusammen, ob die Garage mit der Wohnung zusammenhängt usw.
Kennst Du jemanden, der im Mieterschutz ist, der könnte ja für sich (dich) fragen.

Gruß Ulrike

Guten Tag!

Ich hatte für 5 Jahre eine Garage gemietet für die jedoch kein
Mietvertrag vorhanden war. Im Dezember letzten Jahres habe ich
dieses Mietverhältnis mündlich gekündigt, da ja auch nichts
Schriftliches festgehalten wurde über das Mietverhältnis.

Der Vermieter wollte dann jedoch noch für Januar und Februar
die volle Miete gezahlt haben. Das teilte er mir jedoch erst
im Februar schriftlich mit.Davor fiel darüber aber kein Wort,
zumal ich die Garage im Dezember letzten jahres verlassen
habe.

Des Weiteren wird vom Vermieter verlangt, dass der Boden
gereinigt werden soll. Auch diese Nachricht bekam ich erst im
Februar schriftlich.
Eine Rechnung über die Miete von Januar und Februar 2010 wurde
vom Vermieter an mich im Februar gesandt. Über ein
Mietverhältnis, das rechtlich gar nicht bestand, da kein
Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde. Komischerweise
wurden für die anderen Jahre/Monate keine Rechnung erstellt!
FINANZAMT? - STEUERHINTERZUG?

Diese Woche kam per Post eine Mahnung über die Zahlung der
Miete bis zum 22.04.2010, da die Miete meinerseits noch nicht
bezahlt wurde, weil ich die Garage in diesen Monaten nicht
benutzt habe und schon im Dezember letzten Jahres ausgezogen
war!

Frage: Ist das rechtens von Seiten des Vermieters so zu
handeln?

Danke schon im Voraus für alle Antworten!

Frohe Ostern an alle.

Hallo Markus,
mündliche Verträge können auch gültig sein. Das Ganze ist ja recht verwickelt. Ich glaube, Du bist im Recht. Der versucht das nur. Wenn er sich im Recht wüsste, würde er anders handeln. Aber das Ganze kannst du nur los werden, wenn Du dir Rechtsberatung holst. Das Ganze hängt auch damit zusammen, ob die Garage mit der Wohnung zusammenhängt usw.
Kennst Du jemanden, der im Mieterschutz ist, der könnte ja für sich (dich) fragen.

Gruß Ulrike

Guten Tag!

Ich hatte für 5 Jahre eine Garage gemietet für die jedoch kein
Mietvertrag vorhanden war. Im Dezember letzten Jahres habe ich
dieses Mietverhältnis mündlich gekündigt, da ja auch nichts
Schriftliches festgehalten wurde über das Mietverhältnis.

Der Vermieter wollte dann jedoch noch für Januar und Februar
die volle Miete gezahlt haben. Das teilte er mir jedoch erst
im Februar schriftlich mit.Davor fiel darüber aber kein Wort,
zumal ich die Garage im Dezember letzten jahres verlassen
habe.

Des Weiteren wird vom Vermieter verlangt, dass der Boden
gereinigt werden soll. Auch diese Nachricht bekam ich erst im
Februar schriftlich.
Eine Rechnung über die Miete von Januar und Februar 2010 wurde
vom Vermieter an mich im Februar gesandt. Über ein
Mietverhältnis, das rechtlich gar nicht bestand, da kein
Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde. Komischerweise
wurden für die anderen Jahre/Monate keine Rechnung erstellt!
FINANZAMT? - STEUERHINTERZUG?

Diese Woche kam per Post eine Mahnung über die Zahlung der
Miete bis zum 22.04.2010, da die Miete meinerseits noch nicht
bezahlt wurde, weil ich die Garage in diesen Monaten nicht
benutzt habe und schon im Dezember letzten Jahres ausgezogen
war!

Frage: Ist das rechtens von Seiten des Vermieters so zu
handeln?

Danke schon im Voraus für alle Antworten!

Frohe Ostern an alle.

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hallo nein also so weit ich weis kann er keingeld verlangen wenn kein vertrag besteht,solange er keinen unterschriebenen vertrag von ihnen vorzeigen kann,brauchen sie auch jetzt nachdem sie ausgezogen sind,nix mehr bezahlen!!er kann also kein geld von ihnen verlangen,sollte sich die situation nicht ändern einfach mit einem anwalt drohen,und behaupten das dieser dann alles nachforscht.meistens schreckt das schon ab!! :wink: