Fragen zum Thema Zwischenzeugnis

Liebe Kundige,

nehmen wir an, aufgrund eines unkritischen Grundes (langjähriger Abteilungsleiter verlässt den Betrieb, danach wird umstrukturiert inkl. teilweiser Aufgabenneuzuordnung) werden von einigen MitarbeiterInnen Zwischenzeugnisse angefordert.

  • Dass die Betriebe sich gerne eine Menge Zeit mit Zwischenzeugnissen lassen, scheint meiner Recherche zufolge nicht ungewöhnlich. Ab wann ist eine Nachfrage empfohlen, ohne dass es den falschen Eindruck macht? Sagen wir, es sei etwa ein halbes Jahr vergangen.

  • Die Zeugnisse wurden rechtzeitig vor dem Ausscheiden des Abteilungsleiters angefordert. Wenn der Betrieb die Zeugnisse mit von der Personalabteilung verursachter großer Verspätung erst ausstellt - wer ist überhaupt zur Ausstellung des Zeugnisses qualifiziert? Kann u.U. vom Betrieb verlangt werden, dass tatsächlich der ehemalige Abteilungsleiter diese Aufgabe noch wahrnimmt, sofern er - wollen wir mal annehmen - durchaus noch greifbar ist? Nehmen wir zur Annäherung des Beispiels an eine denkbare Realität an, daß - wie so oft - die Personalabteilung keine fachliche Ahnung vom tatsächlichen Tun der Angestellten hat und auch der neue Chef noch gar keine differenzierte Beurteilung abgeben kann.

Kurz: wer muß als Zeugnisaussteller eigentlich in so einem Fall akzeptiert werden und wer nicht? Haben die ArbeitnehmerInnen da Mitsprachemöglichkeiten?

Es geht mir dabei um die Frage, welchen Sinn ein Zwischenzeugnis eigentlich grundsätzlich macht, wenn es nicht derjenige ausstellt, der den abzudeckenden Zeitraum nachweislich tatsächlich beurteilen kann. Und darum, welche Möglichkeiten ein Arbeitnehmer u.U. hat, wenn er Nachteile für sich selbst vermeiden möchte. Wie sieht es z.B. mit der Datierung des Zeugnisses aus - sollte oder sollte besser nicht (aus AN-Perspektive, für den Betrieb ist es ja offenkundig etwas peinlich) aus dem Zeugnis hervorgehen, daß es so stark verspätet ausgestellt wurde?

Vorab danke & beste Grüße vom

Pengoblin

Hallo

Kurz: wer muß als Zeugnisaussteller eigentlich in so einem
Fall akzeptiert werden und wer nicht? Haben die
ArbeitnehmerInnen da Mitsprachemöglichkeiten?

Nein. Der Aussteller sollte lediglich Personalverantwortung tragen. Im oben genannten Fall „der Neue“.

Es geht mir dabei um die Frage, welchen Sinn ein
Zwischenzeugnis eigentlich grundsätzlich macht, wenn es nicht
derjenige ausstellt, der den abzudeckenden Zeitraum
nachweislich tatsächlich beurteilen kann. Und darum, welche
Möglichkeiten ein Arbeitnehmer u.U. hat, wenn er Nachteile für
sich selbst vermeiden möchte.

Es muß inhaltlich korrekt sein, egal wer es ausstellt. Stimmt der AN nicht mit der attestierten Meinung überein, kann er ja klagen (und der alte Abteilungsleiter könnte ggf als Zeuge herhalten).

Wie sieht es z.B. mit der
Datierung des Zeugnisses aus - sollte oder sollte besser nicht
(aus AN-Perspektive, für den Betrieb ist es ja offenkundig
etwas peinlich) aus dem Zeugnis hervorgehen, daß es so stark
verspätet ausgestellt wurde?

Wie kann ein Zwischenzeugnis denn verspätet ausgestellt sein? Bzgl eines Abschlusszeugnisses ist das Datum des letzten Tages des Bestehens vom Arbeitsverhältnis zu nehmen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat den Grund für die verspätete Ausstellung zu verantworten.

Gruß,
LeLo