Liebe Kundige,
nehmen wir an, aufgrund eines unkritischen Grundes (langjähriger Abteilungsleiter verlässt den Betrieb, danach wird umstrukturiert inkl. teilweiser Aufgabenneuzuordnung) werden von einigen MitarbeiterInnen Zwischenzeugnisse angefordert.
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Dass die Betriebe sich gerne eine Menge Zeit mit Zwischenzeugnissen lassen, scheint meiner Recherche zufolge nicht ungewöhnlich. Ab wann ist eine Nachfrage empfohlen, ohne dass es den falschen Eindruck macht? Sagen wir, es sei etwa ein halbes Jahr vergangen.
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Die Zeugnisse wurden rechtzeitig vor dem Ausscheiden des Abteilungsleiters angefordert. Wenn der Betrieb die Zeugnisse mit von der Personalabteilung verursachter großer Verspätung erst ausstellt - wer ist überhaupt zur Ausstellung des Zeugnisses qualifiziert? Kann u.U. vom Betrieb verlangt werden, dass tatsächlich der ehemalige Abteilungsleiter diese Aufgabe noch wahrnimmt, sofern er - wollen wir mal annehmen - durchaus noch greifbar ist? Nehmen wir zur Annäherung des Beispiels an eine denkbare Realität an, daß - wie so oft - die Personalabteilung keine fachliche Ahnung vom tatsächlichen Tun der Angestellten hat und auch der neue Chef noch gar keine differenzierte Beurteilung abgeben kann.
Kurz: wer muß als Zeugnisaussteller eigentlich in so einem Fall akzeptiert werden und wer nicht? Haben die ArbeitnehmerInnen da Mitsprachemöglichkeiten?
Es geht mir dabei um die Frage, welchen Sinn ein Zwischenzeugnis eigentlich grundsätzlich macht, wenn es nicht derjenige ausstellt, der den abzudeckenden Zeitraum nachweislich tatsächlich beurteilen kann. Und darum, welche Möglichkeiten ein Arbeitnehmer u.U. hat, wenn er Nachteile für sich selbst vermeiden möchte. Wie sieht es z.B. mit der Datierung des Zeugnisses aus - sollte oder sollte besser nicht (aus AN-Perspektive, für den Betrieb ist es ja offenkundig etwas peinlich) aus dem Zeugnis hervorgehen, daß es so stark verspätet ausgestellt wurde?
Vorab danke & beste Grüße vom
Pengoblin