Fragen zum TVöD bei Wiedereinstieg

Liebe Experten,
angenommen ein Angestellter steigt beim gleichen Arbeitgeber nach einer privat bedingten Pause wieder ein:

  1. Wie würde die Einstufung vorgenommen? Würden alle geleisteten Dienstjahre (vormals im BAT) angerechnet, oder läuft das anders?
  2. Bekäme man Kinderzulage, wenn das Kind vor dem 31.12.05 geboren wäre?
    Danke für Eure Hilfe

Lalle

Hallo,

nach einer privat bedingten Pause

Bitte etwas genauer. Was für ne Pause war das?
Hatte der AN gekündigt und fängt jetzt wieder

  • im ÖD an?
  • beim selben AG an?

Oder war das ne unbezahlte Freistellung? Elternzeit?

Evtl. auch noch wichtig: Wie lange hat der AN pausiert?

MfG

Hallo,
zu 2. Kinderzulage gibt es im TVÖD nicht mehr! „Alte Zulagen“ wie diese Kinderzulage und Ortszuschlag wurden bei der Umstellung von BAT auf TVÖD „verechnet“, dh. wurden bei bestehenden Verträgen mit berücksichtigt, aber garantiert nicht bei Neuverträgen, falls deiner ein solcher ist.

Beatrix

Beatrix

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Bitte etwas genauer. Was für ne Pause war das?
Hatte der AN gekündigt und fängt jetzt wieder

  • im ÖD an?
  • beim selben AG an?

Der alte Vertrag im BAT war befristet.
Der AG wäre der gleiche.

Oder war das ne unbezahlte Freistellung? Elternzeit?

„Babypause“ war beim AN dazwischen, hat damit aber dann wohl nix zu tun.

Evtl. auch noch wichtig: Wie lange hat der AN pausiert?

ca. 2 1/2 Jahre

MfG

Danke schonmal für die Antwort!

Hallo,
zu 2. Kinderzulage gibt es im TVÖD nicht mehr! „Alte Zulagen“
wie diese Kinderzulage und Ortszuschlag wurden bei der
Umstellung von BAT auf TVÖD „verechnet“, dh. wurden bei
bestehenden Verträgen mit berücksichtigt, aber garantiert
nicht bei Neuverträgen, falls deiner ein solcher ist.

Hatte das so befürchtet! Aber Danke trotzdem für die Antwort!

Evtl. auch noch wichtig: Wie lange hat der AN pausiert?

ca. 2 1/2 Jahre

Dann kann mans wohl abhaken. Wie lange die unschädlichen Unterbrechungszeiten im BAT waren, weiß ich jetzt auch nicht, aber garantiert keine 2,5 Jahre.

Meine Angaben sind dazu sämtlichst ohne Gewähr!!

Gerade was den ÖD betrifft, wirste selbst unter den Anwälten für Arbeitsrecht nach Experten suchen müssen. ÖD ist innerhalb des schon umfangreichen Arbeitsrechts nochmal ein wiederum umfangreiches „Extragebiet“ mit dem man sich ständig beschäftigen muss um auf dem Laufenden zu bleiben.

ÖD = öffentlicher Dienst

Hi,

sofern bei Dir der TVöD Bund/VkA gilt ist es „normalerweise“ so:

  1. Wie würde die Einstufung vorgenommen? Würden alle
    geleisteten Dienstjahre (vormals im BAT) angerechnet, oder
    läuft das anders?

Neueingestellte mit Berufserfahrung (mehr als 1 Jahr) kommen laut Tarifvertrag in die Stufe 2 ihrer Entgeltgruppe. Alles, was darüber liegt, ist Ermessenssache des Arbeitgebers.

Bewährungszeiten, Aufstiege usw. gibt es nicht mehr (ausgenommen sind bestimmte Fallkonstellationene bei Beschäftigten, die schon am 30.09.2005 beim Arbeitgeber tätig waren).

Beispiel Erzieher: Bislang gab es einen Aufstieg von VIb BAT (Entgeltgruppe 6) nach Vc BAT (Entgeltgruppe 8). Dies gibt es jetzt nicht mehr, alle neu eingestellten Erzieher kommen in die EG 6.

  1. Bekäme man Kinderzulage, wenn das Kind vor dem 31.12.05
    geboren wäre?

Nein.

Gruß