Hallo,
zu 2. Kinderzulage gibt es im TVÖD nicht mehr! „Alte Zulagen“ wie diese Kinderzulage und Ortszuschlag wurden bei der Umstellung von BAT auf TVÖD „verechnet“, dh. wurden bei bestehenden Verträgen mit berücksichtigt, aber garantiert nicht bei Neuverträgen, falls deiner ein solcher ist.
Beatrix
Beatrix
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Hallo,
zu 2. Kinderzulage gibt es im TVÖD nicht mehr! „Alte Zulagen“
wie diese Kinderzulage und Ortszuschlag wurden bei der
Umstellung von BAT auf TVÖD „verechnet“, dh. wurden bei
bestehenden Verträgen mit berücksichtigt, aber garantiert
nicht bei Neuverträgen, falls deiner ein solcher ist.
Hatte das so befürchtet! Aber Danke trotzdem für die Antwort!
Evtl. auch noch wichtig: Wie lange hat der AN pausiert?
ca. 2 1/2 Jahre
Dann kann mans wohl abhaken. Wie lange die unschädlichen Unterbrechungszeiten im BAT waren, weiß ich jetzt auch nicht, aber garantiert keine 2,5 Jahre.
Meine Angaben sind dazu sämtlichst ohne Gewähr!!
Gerade was den ÖD betrifft, wirste selbst unter den Anwälten für Arbeitsrecht nach Experten suchen müssen. ÖD ist innerhalb des schon umfangreichen Arbeitsrechts nochmal ein wiederum umfangreiches „Extragebiet“ mit dem man sich ständig beschäftigen muss um auf dem Laufenden zu bleiben.
sofern bei Dir der TVöD Bund/VkA gilt ist es „normalerweise“ so:
Wie würde die Einstufung vorgenommen? Würden alle
geleisteten Dienstjahre (vormals im BAT) angerechnet, oder
läuft das anders?
Neueingestellte mit Berufserfahrung (mehr als 1 Jahr) kommen laut Tarifvertrag in die Stufe 2 ihrer Entgeltgruppe. Alles, was darüber liegt, ist Ermessenssache des Arbeitgebers.
Bewährungszeiten, Aufstiege usw. gibt es nicht mehr (ausgenommen sind bestimmte Fallkonstellationene bei Beschäftigten, die schon am 30.09.2005 beim Arbeitgeber tätig waren).
Beispiel Erzieher: Bislang gab es einen Aufstieg von VIb BAT (Entgeltgruppe 6) nach Vc BAT (Entgeltgruppe 8). Dies gibt es jetzt nicht mehr, alle neu eingestellten Erzieher kommen in die EG 6.
Bekäme man Kinderzulage, wenn das Kind vor dem 31.12.05
geboren wäre?