Fragen zum Umgangsrecht mit den Kindern

Hallo an Alle,

angenommen ein Mann lebt in Trennung von seiner Frau und die Beiden hätten zusammen zwei Kinder.
Gerichtlich wurden evtl. die Besuchszeiten mit den Kindern festgelegt.
Leider fallen viele Termine aus, weil die Kinder ausgerechnet an diesen Tagen immer krank sind.
Angenommen, die Mutter gibt sie dann einfach nicht raus und der Vater darf sie auch nicht sehen oder sprechen.

Könnte der Vater evtl. einen Ersatz für diese ausgefallenen Besuchstage verlangen?
Sind diese Ersatztage nicht auf jeden Fall zu ermöglichen?

Was wäre, wenn der Vater einmal krank oder verhindert wäre? Könnte er dann auch einen Ersatztag verlangen?

Was müsste er tun, wenn die Frau auf solche Ersatztage nicht einwilligt?

Könnte der Vater verlangen, dass er in gewissen Abständen mit seinen Kindern telefonieren kann ? Oder muss das auch gerichtlich festgelegt werden.

Angenommen der Vater darf die Kinder nur für jeweils sieben Stunden holen.
Bei ihm übernachten sollen sie noch nicht, weil sie laut Gericht und Jugendamt angeblich noch zu klein wären.
Er hat aber evtl. schon eine Stunde Fahrt zu ihnen.
Bei schlechtem Wetter müsste er die Kinder dann auf jeden Fall mit zu sich nehmen.
Er müsste dann aber die Strecke vier mal fahren, hätte insgesamt ca. dreihundert Kilometer und vier Stunden Fahrt und die Kinder letztendlich nur noch fünf Stunden.

Angenommen die Frau braucht die Kinder laut Gericht nicht bringen oder holen, da sie kein Auto besitzt.

Was könnte er machen, dass die Kinder evtl. eher bei ihm übernachten dürfen, um diesen Stress für alle Seiten zu vermeiden?

Könnten Feiertage wie Weihnachten oder Ostern mit den Kindern, von dem Vater verlangt werden, oder müsste das alles auch gerichtlich festgelegt werden?

Welche Entscheidungen und Festlegungen könnte in dem angenommen Fall eigentlich das Jugendamt treffen?
Kann das Jugendamt überhaupt etwas festlegen?

Vielen Dank

besuchrecht und umgangsrecht werden extra vom gericht festgelegt …zum wohle des kindes ,damit die kinder den kontakt mit beiden elternteilen halten können ,ein wichtiger aspekt ist hierbei --die regelmässigkeit !

wenn zb eine mutter den umgang verweigert ,da die kinder angeblich krank sind kann dies böse in auge gehen --für die mutter …informiert der vater das gericht das das umgangsrecht nicht eingehalten wird ,kann es passieren das der richter anordnet das die besuchzeiten in anwesenheit des jugendamtes durchgeführt wird ,der mutter eine erhebliches geldstrafe auferlegt wird …oder gar das sorgerecht entzogen wird (ich wurde auf diese weise auch "gefügig"gemacht --da meine kinder an besuchtagen auch immer „krank“ :wink: waren)

es sollte in so einer hinsicht immer an die kinder gedacht werden die brauchen regelmässigkeit und strucktur und vor allem feste tage auf die sie sich freuen und auch verlassen können …den es ist nicht zum wohle des kindes wenn sie immer enttäuscht werden !

telefonzeiten sollten unter den eltern abgesprochen werden und auch eingehalten werden ,sofern die kinder alt genug sind !

feiertage müssten auch unter den eltern abgesprochen werden -verweigern darf mutter oder vater das besuchrecht an solchen tagen auch nicht!

mittelerweile ist es ja auch so das die väter in prinzip die gleichen rechte wie mütter haben und können diese auch notfalls gerichtlich durchsetzen …
eine trennung zieht meistens eine bitter böse schlammschlacht nach sich ,aber die leidtragenden sind immer die kinder …und die können nichts dafür das sich die eltern nicht mehr verstehen !