Hallo an Alle,
angenommen ein Mann lebt in Trennung von seiner Frau und die Beiden hätten zusammen zwei Kinder.
Gerichtlich wurden evtl. die Besuchszeiten mit den Kindern festgelegt.
Leider fallen viele Termine aus, weil die Kinder ausgerechnet an diesen Tagen immer krank sind.
Angenommen, die Mutter gibt sie dann einfach nicht raus und der Vater darf sie auch nicht sehen oder sprechen.
Könnte der Vater evtl. einen Ersatz für diese ausgefallenen Besuchstage verlangen?
Sind diese Ersatztage nicht auf jeden Fall zu ermöglichen?
Was wäre, wenn der Vater einmal krank oder verhindert wäre? Könnte er dann auch einen Ersatztag verlangen?
Was müsste er tun, wenn die Frau auf solche Ersatztage nicht einwilligt?
Könnte der Vater verlangen, dass er in gewissen Abständen mit seinen Kindern telefonieren kann ? Oder muss das auch gerichtlich festgelegt werden.
Angenommen der Vater darf die Kinder nur für jeweils sieben Stunden holen.
Bei ihm übernachten sollen sie noch nicht, weil sie laut Gericht und Jugendamt angeblich noch zu klein wären.
Er hat aber evtl. schon eine Stunde Fahrt zu ihnen.
Bei schlechtem Wetter müsste er die Kinder dann auf jeden Fall mit zu sich nehmen.
Er müsste dann aber die Strecke vier mal fahren, hätte insgesamt ca. dreihundert Kilometer und vier Stunden Fahrt und die Kinder letztendlich nur noch fünf Stunden.
Angenommen die Frau braucht die Kinder laut Gericht nicht bringen oder holen, da sie kein Auto besitzt.
Was könnte er machen, dass die Kinder evtl. eher bei ihm übernachten dürfen, um diesen Stress für alle Seiten zu vermeiden?
Könnten Feiertage wie Weihnachten oder Ostern mit den Kindern, von dem Vater verlangt werden, oder müsste das alles auch gerichtlich festgelegt werden?
Welche Entscheidungen und Festlegungen könnte in dem angenommen Fall eigentlich das Jugendamt treffen?
Kann das Jugendamt überhaupt etwas festlegen?
Vielen Dank
waren)