Mein Freund und ich würden gerne offiziel zusammenziehen, bzw heiraten.
Aber trotz all unserer Liebe wollen wir die Realität nicht aus den Augen verlieren. Keiner kann uns erklären ob das aus finanzieller Sicht sinnvoll wäre.
Die Sachlage, ich, alleinerziehende studierende Mutter eines behinderten Kindes und noch auf Hartz 4 angewiesen, auf der anderen Seite mein Freund, arbeitend, Vater eines 22 Monate alten Kindes aus früherer Beziehung, für den er Unterhalt zahlt,im Moment auch noch für seine Ex-Freundin, da das Kind noch keine 3 Jahre alt ist.
Jetzt hat man ihm nur das Existensminimum gelassen.
Was würde passieren wenn wir zusammen ziehen, dann würde es zu einer Neuberechnung bei mir kommen, da mein Freund miteinbezogen werden würde.
Nebendem hat mein Freund evt einen höheren Selbsterhalt, da er eine Schwerbehinderung von 70% und ein B als Merkzeichen im Ausweis hat?
Was würde passieren wenn wir heiraten? Dann würde er mehr verdienen, zieht man ihm das auch alles ab und rechnet man das dann auf den Unterhalt seiner Exfreundin an?
Wir haben keinen Überblick mehr und wissen nicht ob es eine neutrale Stelle gibt die uns in dieser Sache beraten kann. Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.
das ist keine leichte frage und die antwort ist auch nicht viel leichter. wir selbst leben zusammen ich habe einen sohn mitgebracht, er hat einen sohn aus seiner ehe und zusammen haben wir auch ein kind. dadurch das er etwas mehr verdient bekomme ich nichts vom amt und muß nicht selbst pflichtversichern. habe nur das kindergeld der beiden kinder und den unterhaltsvorschuß für meinen großen sohn. ihr müßt euch reiflich überlegen wie ihr das macht. wir haben in der hinsicht schon selbst gesagt es wäre finanziell besser gewesen getrnnt zu leben.
gruß yvi
hallo,
sobald ihr heiratet wird das einkommen deines mannes an deine Hartz4 angerechnet…andererseits muss er unterhalt an kind und ex zahlen
wiederrum hat er ein selbsterhalt von ,glaube ich 900€.
Hier gibt es aber bestimmt Experten,die besser bescheid wissen
alles gute
lisa
Hallo,
gerade im Unterhaltsrecht und auch bei Hartz IV gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten. Von daher kann hier nur ganz pauschal und oberflächlich auf den doch sehr komplexen Sachverhalt eingegangen werden. Vom Grundsatz her sieht es so aus:
Durch Zusammenziehen wird Hartz IV bei Dir neu berechnet, da im Zuge einer Wohngemeinschaft die Kosten sinken.
Der Selbstbehalt des Freundes kann sich nicht durch Umzug bezüglich seiner Schwerbehinderung ändern. Diese müsste bereits jetzt berücksichtigt sein. Ob sie grundsätzlich im Unterhaltsrecht Anwendung finden kommt darauf an, ob die Einkommensteuerrückerstattung bereits beim „bereinigten Einkommen“ berücksichtigt wurden. Ansonsten sind die monatlichen Belastungen vom Einkommen abzuziehen.
Durch Heirat ändert sich die Situation wie folgt, wenn Du selbst weiter studierst: gegenüber dem Kind unterhaltsverpflichtet unter Berücksichtigung von 2 weiteren Unterhaltsberechtigten (1 x Exfrau und Du, wenn kein eigenes Einkommen).
Die Erhöhung durch evtl. LSt.Klasse 3 wirkt sich auf die Unterhaltszahlung von der Höhe her aus. Ob sich die Unterhaltszahlung erhöht hängt von einem evtl. bestehenden Titel oder Jugendamtsurkunde ab.
Für weitere Fragen stehe ich gern über meine HP www.verlandeferber.repage1.de zur Verfügung, da hier - wenn überhaupt - ein erster Überblick verschafft werden kann.
LG
…vermutlich ist das so komplex, dass man nicht genau sagen kann, was da am Ende finanziell besser ist. Sorry.
Sorry, muss ich passen. ich würde mir das Ganze von einem freundlichen Mitarbeiter des Sozialamtes/ArGr ausrechnen lassen. weniger als ihr jetzt habt geht ja nicht mehr
Gruss,
Andi
Hallo aus Hamburg,
die von dir geschilderte Situation ist keine ideale Konstellation für einen gemeinsamen Haushalt bzw. Heirat.
Das Thema „Hartz IV“ wird sehr ausführlich und kompetent in den diversen Solzialhilfeforen diskutiert. Die meisten Betroffenen, die nicht aus eigener Kraft aus dem Bezug von Transferleistungen aussteigen können, müssen leider den anderen Weg wählen. Wenn man den Anspruch auf Leistungen nicht verlieren möchte, muss man zuvor sehr sorgfältig ausrechnen, welchen Anspruch eine zukünftige Bedarfsgemeinschaft hätte. Meistens kommt es zu erheblichen Einbußen, denn die Einkommen und zustehenden Bedarfssätze werden für alle Mitglieder der Bedarfs- und Versorgungsgemeinschaft errechnet. Auch wenn ihr zukünftig unverheiratet in einem gfemeinsamen Haushalt leben wollt, wird die Versorgungsgemeinschaft unterstellt.
Zwar gibt es „ganz schlaue Leute“ in den Foren, die den Betroffenen weismachen wollen, dass man den Ämtern die Lebenssituation anders verkaufen kann, nur klappt das in der Realität kaum. Es kommt zu unangekündigten Hausbesuchen, willkürlicher Streichung der ursprünglichen Leistungen oder sonstigen Schikanen, die man besser keinem Menschen wünschen möchte.
Mein Rat deshalb: Jeder sollte seine derzeitige Situation unverändert beibehalten und keine Experimente riskieren.
Viel Glück!
Steve-HH
Hallo
Rein formell würde folgendes passieren.
Aufgrund der Rangfolge im Unterhaltsrecht, kommt das Kind zuerst. Danach kommst du mit der KM an gleicher Stelle (Rang 2). Dein Kind spielt an dieser Stelle keine Rolle, es sei denn er würde es adoptieren.
Zuerst wird der Unterhalt für das Kind berechnet. Was dann noch übrigbleibt, also die Differenz zwischen dem bereinigten Nettoeinkommen und dem Selbstbehalt, wird zwischen dir und der KM aufgeteilt.
Finanziell sieht das so aus:
Wenn ihr heiratet und eine gemeinsame Wohnung habt, könnte man einen Wohnvorteil unterstellen. Das führt in der Regel bis zu 25% Abzug vom Selbstbehalt. Daher ist es wichtig, dass du offiziell kein Einkommen hast. Denn damit entfällt dieser Abzug und der erhöhte SB sollte sicher sein.
Aus meiner Sicht schlimmer ist die Steuerklasse. Da du nicht arbeitet, wird er unterhaltstechnisch „gezwungen“ werden, die Klasse 3 zu nehmen. Sicherlich würdet ihr das auch so machen, aber der Vorteil zwischen Klasse 1 und 3 wird als zusätzliches Einkommen berechnet. Das ist leider höchstrichterlich bestätigt.
Beispiel.
Das bereinigte Nettoeinkommen beträgt 1500€. Das wären 317€-92€=225€. Der Rest (1275-950)=325 Euro würde zwischen dir und der KM aufgeteilt werden. Da er aber einen höheren SB hat, verringert sich die Summe und kann auch 0 sein.
Ihr müsst als mit euren Zahlen folgendes durchrechnen.
• Wie hoch ist die Einsparung der Miete oder sonstiger Kosten, wenn ihr zusammenzieht?
• Wie groß ist die Differenz beim Einkommen zwischen Klasse 1 und 3?
• Wie weit steigt das unterhaltsrelevante Einkommen und wie groß wäre der Unterschied zwischen dem neuen und alten Zahlbetrag?
In der Regel werdet ihr aber dazu einen Fachanwalt brauchen, der das durchrechnet.
Inwieweit man die Behinderung zu eurem Vorteil nutzen kann (sorry wenn ich das so schreibe), kann ich leider nicht beantworten.
Gruß
ich weiß es nicht genau aber bei einer heirat wird alles zusammen berechnet also jeder verdienst mehr kann ich dazu leider nicht sagen
Hallo,
Die Sachlage, ich, alleinerziehende studierende Mutter eines
behinderten Kindes und noch auf Hartz 4 angewiesen, auf der
anderen Seite mein Freund, arbeitend, Vater eines 22 Monate
alten Kindes aus früherer Beziehung, für den er Unterhalt
zahlt,im Moment auch noch für seine Ex-Freundin, da das Kind
noch keine 3 Jahre alt ist.
Jetzt hat man ihm nur das Existensminimum gelassen.
Der Selbstbehalt erhöht sich ab Januar auf 950 Euro, nur so nebenbei als Tipp.
Was würde passieren wenn wir zusammen ziehen, dann würde es zu
einer Neuberechnung bei mir kommen, da mein Freund
miteinbezogen werden würde.
Bei Hartz IV auf jeden Fall. Die Bedarfsgemeinschaft ändert sich ja. Die genaue Berechnung weiß ich aber nicht, da Hartz IV nicht mein Spezialgebiet ist.
Nebendem hat mein Freund evt einen höheren Selbsterhalt, da er
eine Schwerbehinderung von 70% und ein B als Merkzeichen im
Ausweis hat?
Diesen höheren Selbstbehalt hätte er vermutlich jetzt schon. Es kommt aber auf die Art der Behinderung an. Wenn er Spezialnahrung oder andere teuere Hilfsmittel benötigt, kann sein Selbstbehalt beim Unterhalt erhöht werden.
Was würde passieren wenn wir heiraten? Dann würde er mehr
verdienen, zieht man ihm das auch alles ab und rechnet man das
dann auf den Unterhalt seiner Exfreundin an?
Wenn Ihr heiratet kann es passieren, dass sein Selbstbehalt vermindert wird, da er ja in Gemeinschaft mit Dir billiger wirtschaften kann.
Der Einkommensgewinn durch die andere Steuerklasse wird auf den Kindesunterhalt mit angerechnet. Die betreuende Mutter bekommt von dem Mehreinkommen aber nichts ab.
Wir haben keinen Überblick mehr und wissen nicht ob es eine
neutrale Stelle gibt die uns in dieser Sache beraten kann.
Rechtsanwalt? Beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, dann kostet die Beratung nur 10 Euro. Was für den Beratungsschein benötigt wird, kann man telefonisch beim Amtsgericht erfragen.
Gruß
Hallo AmyLee,
als neutrale Stelle kann ich Dir nur das zuständige Jugendamt nennen, dort hat man mir nützliche Ratschläge gegeben.
Das Existenzminimum verändert sich sobald der Status von Unverheiratet in Verheiratet wechselt, auch der Freibetrag verändert sich, also solltest Du das Jugendamt befragen oder bei Gericht Dir eine kostenlose Beratung geben lassen.
Es gibt auch die Möglichkeit sich ein Beratung bei einem Familienanwalt zu holen ( Kosten ca 230€), ist nartürlich keine preiswerte Variante.
Gruß
Hi, so hart wie es klingt aber hier sollte ein Anwalt genau befragt werden. Viel Glück!!!