Fragen zum Urlaubsanspruch

Hallo zusammen,

was würde nachstehende, natürlich völlig fiktive, klausel in einem völlig fiktiven arbeitsvertrag bedeuten:

„Das Unternehmen gewährt dem AN über den gesetzl. Mindesturlaub hinaus Anspruch auf Zusatzurlaub von weiteren 10 Arbeitstagen. Abweichend von der Rechtslage für den gesetzl. Mindesturlaub verfällt der Anspruch auf Zusatzurlaub auch dann, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des AN nicht genommen werden kann.“
„Bis zur vollständigen Erfüllung ist erteilter Urlaub zunächst auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch anzurechnen.“

LG,
Sonja

Hi,

„Das Unternehmen gewährt dem AN über den gesetzl.
Mindesturlaub hinaus Anspruch auf Zusatzurlaub von weiteren 10
Arbeitstagen. Abweichend von der Rechtslage für den gesetzl.
Mindesturlaub verfällt der Anspruch auf Zusatzurlaub auch
dann, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen
Arbeitsunfähigkeit des AN nicht genommen werden kann.“

Der gesetzliche Mindesturlaub (24 WERKtage oder 4 Wochen) bleibt auch dann bestehen, wenn man das ganze Jahr arbeitsunfähig erkrankt. Er verfällt auch nicht zum 31.3. des Folgejahres, soweit man ihn bis dahin nicht nehmen kann.
Die 10 Tage extra allerdings verfallen am 31.3. des Folgejahres.

Ich halte diese Klausel allerdings zum Einen für schlecht formuliert, da die _gesetzliche_ Grundlage, also das BUrlG eigentlich nicht hergibt, dass der Urlaub nicht verfällt. Diese Grundlage ist durch ein Urteil des BAG vom 24.03.2009 Aktenzeichen: 9 AZR 983/07 entstanden.
Zum Anderen halte ich diese Klausel generell für recht überflüssig, da diese Grundlage ausdrücklich auf den gesetzlichen Anspruch begrenzt.

„Bis zur vollständigen Erfüllung ist erteilter Urlaub zunächst
auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch anzurechnen.“

Das soll wohl bedeuten, dass zunächst der gesetzliche Teil genommen werden muss, und erst dann die 10 Tage extra zum Tragen kommen, wenn der gesetzliche Teil komplett genommen wurde.
Vermutlich, damit niemand sagen kann: Ich habe aber zunächst die 10 Extra-Tage genommen und habe noch einen Anspruch auf den gesetzlichen Teil.

VG
Guido