Dürfen Vereine (e.V.) Werbung auf der eigenen Homepage schalten?
Genauer gesagt:
* Wenn eine Firma unseren Verein unterstützt, ist es erlaubt ein Logo der Firma auf die eigene HP zu setzen und zu verlinken?
* Dürfte man, gegen bezahlung, einen Link auf die eigene Homepage setzen zu Themen rund ums Theam kochen in dem der Verein aktiv ist?
* Dürfte man einen Link zu einem Onlineshop setzen der Artikel des Vereins verkauft und den Verein z.B. mit 1€ je verkauftem stück beteiligt.
bitte stelle diese Fragen im Rechtsforum. Ich kann sie nicht beantworten.
Meine Tätigkeit ist Vereins-Öffentlichkeitsarbeit und das Erstellen von Zeitschriftenseiten für unseren Verband auf Macintosh mit Pagemaker, iWork und Acrobat-PDF-Distiller.
kurz und knapp: Gemeinnützige Vereine dürfen keine Werbung, die verlinkt ist schalten. Das zählt unter wirtschaftl. Geschäftsfbetrieb! Sobald Sponsorenwerbung verlinkt wird, ist dies ebenfalls der Fall.
Dürfen Vereine (e.V.) Werbung auf der eigenen Homepage
schalten?
Genauer gesagt:
* Wenn eine Firma unseren Verein unterstützt, ist es erlaubt
ein Logo der Firma auf die eigene HP zu setzen und zu
verlinken?
Generell ja, aber wenn die Firma darauf besteht, dass ihr Logo auf der Homepage erscheint, dann ist das Sponsoring. Da fällt 19% Mehrwertsteuer an. Die ist am Ende des Geschäftsjahres des Vereins ans Finanzamt abzuführen.
* Dürfte man, gegen bezahlung, einen Link auf die eigene
Homepage setzen zu Themen rund ums Theam kochen in dem der
Verein aktiv ist?
Das ist Sponsoring und es fällt 19% Mehrwertsteuer an.
Es sei denn man entkoppelt das eine vom anderen.
Man zahlt eine zweckgebundene Spende einmal im Jahr zum Erhalt der Website und wird dann freiwillig als Unterstützer des Vereins mit einem Link belohnt.
* Dürfte man einen Link zu einem Onlineshop setzen der Artikel
des Vereins verkauft und den Verein z.B. mit 1€ je verkauftem
stück beteiligt.
Das ist ein sogenannter steuerschädlicher Wirtschaftsbetrieb. Der Verein betreibt dann einen Handel. Hier werden mindestens 19% MwSt fällig.
Ich würde dafür eine andere Rechtsform wählen als den e. V.
Ein Verein sollte in erster Linie ideellen Zwecken dienen. Eventuelle Einnahmen aus Sponsoring und Verkauf sollten in die Vereinsarbeit fließen.
Bevor man solche Aktionen startet, sollte man beim Steuerberater oder auch beim Finanzamt nachfragen.
Die Finanzämter geben in der Regel gerne Auskunft, auch wenn man das im ersten Moment nicht für möglich halten sollte.
Hallo Björn,
Vereine dürfen alles machen, wie jeder andere Unternehmer auch, wenn sie nicht gemeinnützig sind. Erst mit der Gemeinnützigkeit fängt das Problem an. Die Dinge, die du schilderst kann natürlich auch ein gemeinnütziger Verein machen, es muss dann nur zwischen dem gemeinnützigen Teil und dem wirtschaftlichen Teil unterschieden werden. Hier muss es eine strikte Trennung (auch der Konten in der Buchführung) geben. Der gemeinnützige Teil darf keine Gewinne erzielen, der wirtschaftliche schon, wobei dieser natürlich nicht in den Vordergrund treten darf, weder arbeitsmäßig noch finanziell.
Hallo Björn,
habe mich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt.
Die Höhe der Werbeeinnahmen spielt sicherb eine Rolle.
Frage bitte beim Finanzamt nach.
Viele Grüße
KUBO
Hallo Björn, ich bin kein Rechtsanwalt und antworte dir im Rahmen meiner beruflich gemachten Erfahrungen. Warum sollte ein Verein nicht auf seiner HP seine Sponsoren nennen (inkl. Verlinkung)? Das verbietet doch kein Gesetz.
Anders, wenn der Verein mit dieser Werbung Einnahmen erzielt, dann muss er diese als gewerbliche Einnahmen versteuern (auch wenn er gemeinnützig ist).
Insofern muss der Verein alle Einnahmen beim Finanzamt per Steuererklärung angeben und auch versteuern.
M. Bl.
die Frage der sichere und steuergünstige Gestaltung der Einnahmen von Vereinen ist ja stets ein vieldiskutiertes Thema und Du greifst hier genau richtig eine aktuelle Frage auf:
Meines Erachtens ist hier ja besonders die Frage, wie derartige Vereinbarungen mit Förderern des Vereins gestaltet werden können ohne dabei den Status des Vereins als gemeinnützig zu gefährden und gleichzeitig höhere Steuerbelastungen zu vermeiden, stimmt das?
Dazu gibt es ja ein spezielles privates Informationsportal, dass von einem versierten Finanzbeamten in Eigeninitiative stets informativ und aktualisiert alle derartigen Fragen beantwortet.
Hier findest Du den passenden Link dazu, wobei hier das Stichwort „Sponsoring“ maßgeblich sein dürfte, hier behandelt in der Gliederungs- Ziffer 6: