Fragen zum Vereinsleben

Hey ihr lieben,

ich möchte ein Verein Gründen. Da meine zukünftigen vereinmitglieder sich noch nicht gut genug kennen, möchte ich am anfang alle rollen übernehmen. Sprich Vorstand, Schriftführer ect.

Geht das? Und wieviele Vorstandsmitglieder muss es geben?

Liebe Grüße
Markus

Hey ihr lieben,

ich möchte ein Verein Gründen. Da meine zukünftigen
vereinmitglieder sich noch nicht gut genug kennen, möchte ich
am anfang alle rollen übernehmen. Sprich Vorstand,
Schriftführer ect.

Geht das? Und wieviele Vorstandsmitglieder muss es geben?

Hallo,

nein, das geht leider nicht und ich kann das auch nicht empfehlen.
Gerade, wenn die Rollen verteilt sind, lernen sich auch alle besser kennen.

Für das Registergericht muss es mindestens zwei verantwortliche Vorstände geben, besser sind aber drei (wegen Mehrheitsentscheiden).

Also: 1.Vorsitzender und 2.Vorsitzender (Stellvertreter) - zumindest ein Kassenwart ist optimalerweise als 3. Person im Vorstand - Schriftführung könnte auch gut jeder im Wechsel übernehmen.

Da auch die Vorstände Verfügungsrechte über das Konto und die Barkasse haben müssen, ist der Kassenwart „unter Kontrolle“ - falls das eine Befürchtung sein sollte…

Viele Grüße

Liebe Grüße
Markus

Hallo,

jau vielen dank für die Information. Muss es den ein Kassenwart geben?

Liebe Grüße
Markus

jau vielen dank für die Information. Muss es den ein
Kassenwart geben?

Hei,

von der Funktion her schon, nicht aber vom Vereinsrecht her. Einer muss halt Ein- und Ausgänge verbuchen und die Kontoführung übernehmen.

Viele Grüße!

und das kann auch der Vorstand machen? Und noch eine Frage… in der von mir erstellten vereinssatzung steht unter „Organe des Vereins“ ein eigener Rang mit dem Namen „Road Captain“. Darf man unter diesen Paragraphen (Organe des Vereins) einen eigenen Vereinsrang zufügen?

Mit freundlichen Grüßen
Markus

und das kann auch der Vorstand machen?

Ja

in der von mir erstellten vereinssatzung steht unter „Organe
des Vereins“ ein eigener Rang mit dem Namen „Road Captain“.
Darf man unter diesen Paragraphen (Organe des Vereins) einen
eigenen Vereinsrang zufügen?

Mit freundlichen Grüßen
Markus

Was unter welchem Paragraphen in der Satzung steht, ist erstmal völlig frei wählbar. Was du mit „Vereinsrang“ meinst, ist mir nicht ganz klar - sowas wie vollwertiges / förderndes / … Mitglied? Also mit unterschiedlichen Rechten/Pflichten? Das kannst du prinzipiell frei wählen. Das Registergericht wird sich dann bei der Satzungsprüfung ansehen, ob das rechtskonform ist.

Hallo Markus,

so weit ich weiß reichen 7 Leute zur Gründung. Wie dann die Rollen verteilt werden muss lediglich in der Satzung festgehalten werden. Es dürfte also gehen, aber zu 100% sicher bin ich nicht.

LG Katja

Danke euch! Wenn wir den verein gegründet haben, dürfen dann nur volljährige unter der Satzung unterschreiben? Und den Mitgliedschaftsantrag?

Mit freundlichen Grüßen
Markus

Hallo Markus,

die Gründungsmitlgieder müssen volljährig seinm die Satzung wird nicht unterschrieben, sondern auf der Gründungsveranstaltung anerkannt, dies sollte, genau wie die Vorstandswahl im Protokoll festgehalten werden. Natürlich können auch minderjährige Mitlglied werden, der Antrag sollte aber zu eurer eigenen Sicherheit von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Liebe Grüße Katja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen lieben dank,

ich habe heute was gefunden ( http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=355 ). Unter schritt 1. steht das man nach der Gründungskonferenz zum Amtsgericht und beim Finanzamt sich anmelden muss. Macht dies nicht automatisch der Notar?

Und unter schritt 5 steht das man die Gründungsmitglieder mit zum Notar müssen.
Ist das unbedingt notwendig?

Mit freundlichen Grüßen
Markus

Ps.: Bevor noch weitere fragen kommen sollte, wo kann man sich über das vereinsleben informieren?

Hallo,

ich bin zwar kein Jurist, aber m.W. geht das nicht.
Bei der Gründung müssen mind. 7 Mitglieder u. davon 3 Vorstandsmitglieder vorhanden sein. Diese müssen die Ämter 1. Vorsitzender, Kassier und Schriftführer innehaben. Auskünfte hierzu erteilen auch die Notare.

mfg
daniel

Hey ihr lieben,

kann man sich auch beim Notar über das vereinsleben telefonisch informieren? Oder wo könnte man sich dies bezüglich informationen aufschnappen?

Mit freundlichen Grüßen
Markus

Hallo Markus,

so eine Zusammenfassung kenne ich nicht, ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten, also die Anmaldung beim Finanzamt musst du selbst vornehmen, der Notar schickt die Unterlagen an des Amtsgericht weiter, würde ich trotzfdem persönlich am Ball bleiben. Außerdem kann der Notar deiner Wahl dir sicher mitteilen, welche Schritte er einleiten wird und was du selbst tun solltest. Es müssen nur die Vorstandsmitglieder mit die Unterschriftsberechtigt sind.
Liebe grüße Katja

Hi,

ich habe seinerzeit beim Notar eine Broschüre erhalten in der alle wichtigen Infos waren. Ich denke, auch im Internet gibt es reichlich Infos dazu.

Hey ihr lieben,

ich möchte ein Verein Gründen. Da meine zukünftigen
vereinmitglieder sich noch nicht gut genug kennen,

möchte ich

am anfang alle rollen übernehmen. Sprich Vorstand,
Schriftführer ect.

Geht das? Und wieviele Vorstandsmitglieder muss es

geben?

Liebe Grüße
Markus

Hallo Markus,
tut mir leid, mein PC war so gründlich abgestürzt, daß
es eine Weile gedauert hat bis alles wieder lief. Nun
zur Antwort:
solange der Verein Eure Privatangelegenheit ist, könnt
Ihr machen, was Ihr wollt. Soll der Verein
Rechtsfähigkeit erlangen, müßt Ihr Euch zunächst eine
Satzung geben, mit er Ihr zum Notar geht, der in der
Regel die Anmeldung beim Amtsgericht und beim Finanzamt
vornimmt. Der wird Euch dann schon sagen, welche Posten
im Vorstand besetzt sein müssen. Handelt es sich z.B.
um einen Verein zur Pflege der Deutschen Sprachkultur,
sollte die Satzung auch in deutscher Sprache abgefaßt
sein. In jeder Textsoftware gibt es einen
Korrekturbaustein, dessen Hinweise aber auch befolgt
werden solten. Viel Spaß bei der Gründung
Achim
ach noch was, Du meintest wohl etc. und nicht ect. Etc.
kommt aus dem Lateinischen von et cetera und bedeutet
so viel wie -und alles übrige-, um in unserem Beispiel
zu bleiben, solltest Du dann einfach die Abkürzung usw.
verwenden.

Hallo Markus,

nein das geht nicht.
siehe : www.buergergesellschaft.de

gruß margda

Lass die Finger davon.
Das ist nach dem Gesetz nicht möglich.
Gruß Dirk

Hey Markus,
sorry habe deine Frage erst jetzt entdeckt und keine Mail darüber erhalten.
Für eine Vereinsgründung brauchst Du 7 Mitglieder und soweit ich weiss (jedenfalls bei einem gemeinnützigen Verein auch 3 Leute die den 1. und 2. Vorstand bilden so wie den Kassenwart. Und das darf nicht eine Person sein, sonst könnte man ja mganz einfachi alleine einen Verein gründen…

Gruss, Christian.

Nein, leider überhaupt nicht. Es müssen alle 5-6 Posten besetzt sein.