ich möchte ein Verein Gründen. Da meine zukünftigen vereinmitglieder sich noch nicht gut genug kennen, möchte ich am anfang alle rollen übernehmen. Sprich Vorstand, Schriftführer ect.
Geht das? Und wieviele Vorstandsmitglieder muss es geben?
ich möchte ein Verein Gründen. Da meine zukünftigen
vereinmitglieder sich noch nicht gut genug kennen, möchte ich
am anfang alle rollen übernehmen. Sprich Vorstand,
Schriftführer ect.
Geht das? Und wieviele Vorstandsmitglieder muss es geben?
Hallo,
nein, das geht leider nicht und ich kann das auch nicht empfehlen.
Gerade, wenn die Rollen verteilt sind, lernen sich auch alle besser kennen.
Für das Registergericht muss es mindestens zwei verantwortliche Vorstände geben, besser sind aber drei (wegen Mehrheitsentscheiden).
Also: 1.Vorsitzender und 2.Vorsitzender (Stellvertreter) - zumindest ein Kassenwart ist optimalerweise als 3. Person im Vorstand - Schriftführung könnte auch gut jeder im Wechsel übernehmen.
Da auch die Vorstände Verfügungsrechte über das Konto und die Barkasse haben müssen, ist der Kassenwart „unter Kontrolle“ - falls das eine Befürchtung sein sollte…
und das kann auch der Vorstand machen? Und noch eine Frage… in der von mir erstellten vereinssatzung steht unter „Organe des Vereins“ ein eigener Rang mit dem Namen „Road Captain“. Darf man unter diesen Paragraphen (Organe des Vereins) einen eigenen Vereinsrang zufügen?
in der von mir erstellten vereinssatzung steht unter „Organe
des Vereins“ ein eigener Rang mit dem Namen „Road Captain“.
Darf man unter diesen Paragraphen (Organe des Vereins) einen
eigenen Vereinsrang zufügen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Was unter welchem Paragraphen in der Satzung steht, ist erstmal völlig frei wählbar. Was du mit „Vereinsrang“ meinst, ist mir nicht ganz klar - sowas wie vollwertiges / förderndes / … Mitglied? Also mit unterschiedlichen Rechten/Pflichten? Das kannst du prinzipiell frei wählen. Das Registergericht wird sich dann bei der Satzungsprüfung ansehen, ob das rechtskonform ist.
so weit ich weiß reichen 7 Leute zur Gründung. Wie dann die Rollen verteilt werden muss lediglich in der Satzung festgehalten werden. Es dürfte also gehen, aber zu 100% sicher bin ich nicht.
die Gründungsmitlgieder müssen volljährig seinm die Satzung wird nicht unterschrieben, sondern auf der Gründungsveranstaltung anerkannt, dies sollte, genau wie die Vorstandswahl im Protokoll festgehalten werden. Natürlich können auch minderjährige Mitlglied werden, der Antrag sollte aber zu eurer eigenen Sicherheit von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Liebe Grüße Katja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich habe heute was gefunden ( http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=355 ). Unter schritt 1. steht das man nach der Gründungskonferenz zum Amtsgericht und beim Finanzamt sich anmelden muss. Macht dies nicht automatisch der Notar?
Und unter schritt 5 steht das man die Gründungsmitglieder mit zum Notar müssen.
Ist das unbedingt notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Ps.: Bevor noch weitere fragen kommen sollte, wo kann man sich über das vereinsleben informieren?
ich bin zwar kein Jurist, aber m.W. geht das nicht.
Bei der Gründung müssen mind. 7 Mitglieder u. davon 3 Vorstandsmitglieder vorhanden sein. Diese müssen die Ämter 1. Vorsitzender, Kassier und Schriftführer innehaben. Auskünfte hierzu erteilen auch die Notare.
so eine Zusammenfassung kenne ich nicht, ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten, also die Anmaldung beim Finanzamt musst du selbst vornehmen, der Notar schickt die Unterlagen an des Amtsgericht weiter, würde ich trotzfdem persönlich am Ball bleiben. Außerdem kann der Notar deiner Wahl dir sicher mitteilen, welche Schritte er einleiten wird und was du selbst tun solltest. Es müssen nur die Vorstandsmitglieder mit die Unterschriftsberechtigt sind.
Liebe grüße Katja
ich möchte ein Verein Gründen. Da meine zukünftigen
vereinmitglieder sich noch nicht gut genug kennen,
möchte ich
am anfang alle rollen übernehmen. Sprich Vorstand,
Schriftführer ect.
Geht das? Und wieviele Vorstandsmitglieder muss es
geben?
Liebe Grüße
Markus
Hallo Markus,
tut mir leid, mein PC war so gründlich abgestürzt, daß
es eine Weile gedauert hat bis alles wieder lief. Nun
zur Antwort:
solange der Verein Eure Privatangelegenheit ist, könnt
Ihr machen, was Ihr wollt. Soll der Verein
Rechtsfähigkeit erlangen, müßt Ihr Euch zunächst eine
Satzung geben, mit er Ihr zum Notar geht, der in der
Regel die Anmeldung beim Amtsgericht und beim Finanzamt
vornimmt. Der wird Euch dann schon sagen, welche Posten
im Vorstand besetzt sein müssen. Handelt es sich z.B.
um einen Verein zur Pflege der Deutschen Sprachkultur,
sollte die Satzung auch in deutscher Sprache abgefaßt
sein. In jeder Textsoftware gibt es einen
Korrekturbaustein, dessen Hinweise aber auch befolgt
werden solten. Viel Spaß bei der Gründung
Achim
ach noch was, Du meintest wohl etc. und nicht ect. Etc.
kommt aus dem Lateinischen von et cetera und bedeutet
so viel wie -und alles übrige-, um in unserem Beispiel
zu bleiben, solltest Du dann einfach die Abkürzung usw.
verwenden.
Hey Markus,
sorry habe deine Frage erst jetzt entdeckt und keine Mail darüber erhalten.
Für eine Vereinsgründung brauchst Du 7 Mitglieder und soweit ich weiss (jedenfalls bei einem gemeinnützigen Verein auch 3 Leute die den 1. und 2. Vorstand bilden so wie den Kassenwart. Und das darf nicht eine Person sein, sonst könnte man ja mganz einfachi alleine einen Verein gründen…