Fragen zum Vereinsrecht

Hallo ihr Wissenden,

ich habe mal ein paar Fragen zum Vereinsrecht, genauer gesagt zur Mitgliederversammlung.

Nehmen wir an, dass meine Fragen nicht in einer Satzung geregelt sind und es auch keine Geschäftsordnung gibt.

Hier die Fragen:

Wer kann Anträge stellen? An wen? Wie ist es mit Fristen?

Wie ist es mit der Beschlussfähigkeit, wenn diese nicht in der Satzung geregelt ist?

Wie kommt die Tagesordnung zustande und wer hat da Einfluss drauf?

Sind Mitgliderversammlung öffentlich oder darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?

Wie laufen Vorstandswahlen ab (geheim, Vorschläge, Leitung der Wahl)?

Liebe Grüße und vielen Dank

Stefan

Nehmen wir an, dass meine Fragen nicht in einer Satzung
geregelt sind und es auch keine Geschäftsordnung gibt.

ziemlich realitätsfremd und falls es doch vorkommt, sollte man sie dringenst regeln.

Wer kann Anträge stellen? An wen? Wie ist es mit Fristen?

den begriff des antrags sieht das vereinsrecht nicht vor, er ist mehrdeutig. wenn du darunter verstehst, dass ein bestimmter gegenstand auf die tagesordnung kommen soll, dann kann dies jedes mietglied natürlich tun und gegenüber dem vorstand im wege des minderheitsverlangens bzw. notfalls durch das registergericht durchsetzen, wenn der antrag sachgemäß ist.

wenn du anträge während der versammlung meinst, dann können sie natürlich jederzeit durch ein mitglied gestellt werden.

es gibt keine festen frist. der vorstand kann aber den antrag bei erweiterung der tagesordnung ablehnen, wenn er zu kurzfristig gestellt wurde, willkürlich ist oder dadurch die ladung wesentlich verzögert wird.
ist der antrag dringlich, muss der vorstand im regelfall den punkt aufnehmen.

Wie ist es mit der Beschlussfähigkeit, wenn diese nicht in der
Satzung geregelt ist?

gesetzlich nicht geregelt, deshalb genügt die anwesenheit eines mitglieds, das die beschlüsse fassen kann.

Wie kommt die Tagesordnung zustande und wer hat da Einfluss
drauf?

vorstand erstellt sie, mitglieder haben einfluss, s.o.

Sind Mitgliderversammlung öffentlich oder darf die
Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?

gesetzlich nicht geregelt, deshalb kann die öffentlichkeit auch zugelassen werden (die nichtöffentlichkeit ist der regelfall)

Wie laufen Vorstandswahlen ab (geheim, Vorschläge, Leitung der
Wahl)?

http://dejure.org/gesetze/BGB/27.html
es gibt viele möglichkeiten, die wahl durchzuführen. die mitglieder sind hier weitgehend frei.

Hallo,

tja, was es nicht alles so gibt!?

Wer kann Anträge stellen? An wen? Wie ist es mit Fristen?

den begriff des antrags sieht das vereinsrecht nicht vor, er
ist mehrdeutig. wenn du darunter verstehst, dass ein …

Ich mein das so: Am besten ich mach einfach mal ein fiktives Beispiel: Gehen wir einfach mal von einem Hasenzuchtverein aus, da stellt dann ein Mitglied den Antrag:
„Die Mitgliederversammlung möge beschließen, den Rasen vor dem Vereinshaus umzugraben, um Löwenzahn und Möhren einzupflanzen.“
Ändert sich nun deine Antwort?

Danke nochmals im Voraus.

LG
Stefan

PS: Wie ist das eigentlich rein rechtlich, wenn sich herausstellt, das ein Verein nur ein Schein- oder Pro-Forma-Verein ist?

Ändert sich nun deine Antwort?

nein, das kann jedes mitglied natürlich tun.