Fragen zum Verhalten

Folgende Situationen, wo ich mir leider nicht sicher bin welches Verhalten korrekt wäre und daher um Rat frage:

Situation 1:
Innerstädtischer Bereich, eine Straße mit 2 Fahrspuren in jede Richtung. Es besteht keine Geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. es darf 50 gefahren werden.
Die rechte Spur ist vollkommen frei.
Auf der linken Spur dümpelt ein Fahrer mit 30km/h rum und weiß nicht so recht, ob er vielleicht irgendwann abbiegen möchte, da er ab und zu blinkt und dann doch geradeaus weiterfährt: Darf man rechts überholen?

Situation 2:
Ein Pendler fährt täglich auf einer 3-spurigen Autobahn-Strecke, auf der er weiß, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Länge von c.a. 10km aufgehoben ist.
Er fährt mit c.a. 150 km/h und überholt einen PKW, der c.a. 130 km/h fährt. Hinter ihm fahren weitere PKW, denen die 150 scheinbar noch zu deutlich langsam sind, denn sie kommen näher.
Dann sieht er, völlig unerwartet, dass in circa 400m ein „100“ Schild aufgestellt wurde.
Er hat jetzt die Wahl: Überholmanöver beenden und erst nach dem „100“ Schild von 150 runtergehen oder Überholmanöver abbrechen, was ihn vermutlich zwingen würde, auf der linken Spur mit Fahrern hinter sich bereits vor dem Schild auf unter 100km/h runter zu gehen und den parallel auf der mittleren Spur fahrenden Fahrer an sich vorbei zu lassen, damit er sich dahinter eingliedern kann, um die nachfolgenden Fahrer vorbeisausen zu lassen.

Situation 3:
Ein Autofahrer A möchte auf der Autobahn einen anderen PKW B überholen. B macht sich einen Ulk daraus, das A auf der linken Spur zu fangen: Beschleunigt A, dann tut B das auch - geht A vom Gas, tut B das auch. Über eine Strecke von circa 5km läßt B den Fahrer A nicht von der linken Spur runter. Jetzt möchte A aber die Ausfahrt nehmen: Überraschende Vollbremsung auf der linken Spur - wohl nicht?

Hallo!

Folgende Situationen, wo ich mir leider nicht sicher bin
welches Verhalten korrekt wäre und daher um Rat frage:

Situation 1:
Innerstädtischer Bereich, eine Straße mit 2 Fahrspuren in jede
Richtung. Es besteht keine Geschwindigkeitsbeschränkung, d.h.
es darf 50 gefahren werden.
Die rechte Spur ist vollkommen frei.
Auf der linken Spur dümpelt ein Fahrer mit 30km/h rum und weiß
nicht so recht, ob er vielleicht irgendwann abbiegen möchte,
da er ab und zu blinkt und dann doch geradeaus weiterfährt:
Darf man rechts überholen?

Klar.
In Städten gilt das rechts-Überholverbot nicht.

Situation 2:
Ein Pendler fährt täglich auf einer 3-spurigen
Autobahn-Strecke, auf der er weiß, dass die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Länge von c.a. 10km
aufgehoben ist.
Er fährt mit c.a. 150 km/h und überholt einen PKW, der c.a.
130 km/h fährt. Hinter ihm fahren weitere PKW, denen die 150
scheinbar noch zu deutlich langsam sind, denn sie kommen
näher.
Dann sieht er, völlig unerwartet, dass in circa 400m ein „100“
Schild aufgestellt wurde.

Shit happens…

Er hat jetzt die Wahl: Überholmanöver beenden und erst
nach dem „100“ Schild von 150 runtergehen
oder Überholmanöver abbrechen, was ihn vermutlich zwingen
würde, auf der linken Spur mit Fahrern hinter
sich bereits vor dem Schild auf unter 100km/h runter
zu gehen

Weshalb?
Es reicht völlig, vom Gas zu gehen, leicht(!) zu bremsen und auf 110 Km/h lt. Tacho auf Höhe des Schildes zu sein.

und den parallel auf der mittleren Spur fahrenden
Fahrer an sich vorbei zu lassen, damit er sich dahinter
eingliedern kann, um die nachfolgenden Fahrer vorbeisausen zu
lassen.

Das wiederum meine ich ist deren Problem. Die 100 Km/h Begrenzung gilt für alle.

Nur eine Vollbremsung wäre nicht angebracht. Eine vernünftige Verzögerungsrate um das Limit nicht zu überschreiten ist jedoch geboten, da das Limit eben für alle gilt und im Falle einer Messung es niemanden interessiert, ob Du überholt hast oder nicht. Du warst dann ggf. einfach zu schnell und musst zahlen.

Situation 3:
Ein Autofahrer A möchte auf der Autobahn einen anderen PKW B
überholen. B macht sich einen Ulk daraus, das A auf der linken
Spur zu fangen: Beschleunigt A, dann tut B das auch - geht A
vom Gas, tut B das auch. Über eine Strecke von circa 5km läßt
B den Fahrer A nicht von der linken Spur runter. Jetzt möchte
A aber die Ausfahrt nehmen: Überraschende Vollbremsung auf der
linken Spur - wohl nicht?

Auf keinen Fall. Das würde den nachfolgenden Verkehr vielleicht stark gefährden.
B verhält sich grob fahrlässig und macht sich ggf. der Straßenverkehrsgefährdung schuldig. Zu solchen Spielchen gehört eine gehörige Portion Dummheit, Ignoranz und möglicherweise auch kriminelle Energie. Mit solchen Leuten sollte man sich nicht auf Messers Schneide anlegen. Unfälle ab 80 Km/h gehen zumeist schmerzhaft aus…

Hier halte ich es für angeraten, das Spiel nicht mitzumachen, je nach Wetterlage auf eine angemessene bzw. Richt-Geschwindigkeit (130) zu gehen und sich nicht provozieren zu lassen. Unbedingt auch auf den Verkehr vor sich achten und sich nicht zu sehr verunsichern lassen. Ggf. ist eine spätere Ausfahrt zu nehmen.
Dann rechtzeitig den Blinker setzen. Lässt er einen dann immer noch nicht rüber, über das Handy die 110 wählen und die Situation schildern. Unbedingt die Kennzeichen möglicher Zeugen notieren, die hinterher fahren und das alles beobachtet haben.

Auch wenn das Spiel irgendwann endet, könnte man sich überlegen, Anzeige zu erstatten.
Davon halte ich zwar persönlich nicht viel, manchmal kann das jedoch heilsam sein, denn man stelle sich vor, B macht so etwas auf einer Landstraße…

Gruß,
M.

Ein Autofahrer A möchte auf der Autobahn einen anderen PKW B
überholen. B macht sich einen Ulk daraus, das A auf der linken
Spur zu fangen: Beschleunigt A, dann tut B das auch - geht A
vom Gas, tut B das auch. Über eine Strecke von circa 5km läßt
B den Fahrer A nicht von der linken Spur runter. Jetzt möchte
A aber die Ausfahrt nehmen: Überraschende Vollbremsung auf der
linken Spur - wohl nicht?

in vergleichbaren Fällen wurde der „Spielchen treibende“ Autofahrer zu Geldstrafen im hohen 4-stelligem Bereich verurteilt (wegen Straßenverkehrsgefährdung).

Gruss

Iru