Fragen zum Verpflegungsmehraufwand

Hallo

Ich arbeite als Zeitarbeiter in der Pflege und bin in ganz Deutschland unterwegs und hätte ein paar Fragen zum Verpflegungsmehraufwand. Seit 2020 hat sich der Betrag ja auf 28€ erhöht ich bekomme von meiner Firma aber nur 20€ pro Tag.

  1. ist der VMA eine freiwillige Leistung oder eine Pflichtleistung vom AG ?
  2. sind dabei die 28€ bindend oder legt der AG selber fest was er zahlt ?
  3. kann ich die restlichen 8€ über meine Steuererklärung geltend machen ?

Antworten wären super

Das ist der Betrag, der maximal steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden darf. Es gibt dabei eine ganze Reihe von Pauschalen. Die für das Ausland lass ich mal weg. Für Auswärtstätigkeiten innerhalb D gilt:

  • bei mehrtägiger Abwesenheit pro ganzem Tag (24 h): 28,00 €
    An- und Abreisetag: 14,00 €

  • Eintägige Abwesenheit über 8 Stunden: 14,00 €

Nein, das legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam fest, indem sie einen Arbeitsvertrag schließen bzw. sich einem Tarifvertrag anschließen.

Nein, sondern immer nur die Summe aller Pauschalen ohne Anteile und Kürzungen, davon abgezogen alles, was erstattet worden ist. Mit Glück liegt der Rest zusammen mit den übrigen einzeln nachgewiesenen Werbungskosten höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Wenn nicht, erinnere ich an meinen früheren Kollegen Raimund L., der im Kontakt mit Mandanten ab und zu herrliche Mischungen aus Määnzer Platt und Schuldeutsch produzierte: „Ja, da würde ich sagen, Sie haben gelitten …“

Schöne Grüße

MM

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also mach ich bei der Steuer die 28€ für jeden Tag geltend an denen sie mir zugestanden haben?

Anders. Du macht in der Steuer quasi eine eigenständige Reisekostensbrechnung, in der du deine Pauschalen (und anderen Spesen) angibst. Gleichzeitig gibst du auch den steuerfrei erstatteten Betrag an.
Heißt: da stehen dann z. B. 100x 28€ Verpflegungspauschale, und in nem anderen Feld 20000€ Erstattung. Das ergibt automatisch 800€ Differenz, die dir angerechnet werden.

Servus,

das

war früher.

Seit inzwischen vielen Jahren müssen die einzelnen Pauschbeträge aufgegliedert werden, und für die steuerfrei ersetzten Beträge gibt es ein Feld extra in der Anlage N

Schöne Grüße

MM

Servus,

Dass Du nur Auswärtstätigkeiten mit Pauschalen von 28 € hattest, kann nicht sein. 28 € / Tag kannst Du wie gesagt nur bei mehrtägigen Abwesenheiten geltend machen, für jeden Tag, an dem Du 24 Stunden (das ist der gesamte Tag von Null Uhr bis 24 Uhr) von zu Hause weg warst. Wenn Du mehrtägige Abwesenheiten hattest, hat es immer auch einen An- und Rückreisetag gegeben. Für jeden An- und Rückreisetag gibt es keine Pauschale von 28 €, sondern eine von 14 €.

Anreisetag 14 €
Abwesenheitstag 28 €
Rückreisetag 14 €

Die Pauschalen für eintägige Auswärtstätigkeit mit Abwesenheit über 8 h kommen in Zeile 52 der Anlage N, die für An- und Abreisetag in Zeile 53 der Anlage N, die für Tage mit 24 Stunden Abwesenheit in Zeile 54 der Anlage N, und die Summe der steuerfrei erstatteten Beträge in Zeile 57 der Anlage N.

Schau Dir doch mal das Formular an, dort wird alles einzeln Punkt für Punkt abgefragt. Wo willst Du denn da die Pauschalen in einer Summe eintragen?

Schöne Grüße

MM

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So war das ja gemeint. Die komplette Reisekostenabrechnung, die man auf der Arbeit einreicht, darf man für die Steuer quasi nochmal machen. Für jede einzelne Dienstreise.

Nein, im Ernst: Ich weiß gut, was Du meinst - diese seitenlangen Aufstellungen „Anlage zur Anlage N“ mit Angaben zu Ort und Anlass usw., Zwischensummen pro Reise, davon abgesetzt steuerfreien Erstattungen und am Ende von Blatt 3 dann einer einzigen Zahl, die in die Anlage N übernommen wurde, hab ich selber in den 1990er Jahren haufenweise für Mandanten angefertigt.

Das ist aber vorbei, die Anlage N ist seit ich weiß nicht wie vielen Jahren an dieser Stelle ganz anders aufgebaut.

Da steht nur eine Summe für die 28 € - Pauschalen in Zeile 52, eine Summe für die 14 € - Pauschalen bei An- und Abreisetagen in Zeile 53 und eine für die 14 € - Pauschalen für eintägige Auswärtstätigkeit über 8 h Abwesenheit in Zeile 54 (das hab ich bei der Antwort an @cevin nicht richtig formuliert, aber wenn er sich das Formular anschaut, wie ich ihm geraten habe, sieht er das dann schon) und eine Summe für alle erhaltenen Erstattungen in Zeile 57. Mit dieser aufgegliederten Abfrage lässt sich eine überschlägige Plausibilitätsprüfung gleich maschinell vornehmen - wenn z.B. @cevin so wie er schreibt bloß 28 € - Pauschalen erklärt, fliegt das Teil bei der Plausiblitätsprüfung raus, und wenn sich der Betrag unterm Strich überhaupt auswirkt (vermutlich erreicht er mit seinen Werbungskosten die 1.000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht), bekommt er lästige Post vom FA, diese dann mit der Aufforderung, detailliert aufzulisten, wann und mit welchem Anlass er wie lange abwesend war. Das lässt sich leicht vermeiden, wenn man gleich die Anlage N so ausfüllt, wie das dort vorgesehen ist.

Schöne Grüße

MM

und dass kann aus welchem Grund genau nicht sein?

Ich wohne in Berlin und bin aktuell am 03.01. nach Heidelberg gefahren und bleibe hier bis ende Februar

vielen Dank

Naja, es geht darum, daß es ja einen An- und Abreisetag geben muß, an dem du eben keine 24h da warst, dir also auch keine vollen 28€ zustehen.

Apropos: Bekommst du irgendwelche Mahlzeiten kostenfrei? Denn das schmälert diesen Satz ja, im Extremfall, bei Vollpension steht dir nichts zu.

und die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. D.h. der Anreisetag 03.01. und der Abreisetag 29.02. werden in jedem Fall bei der Einkommensteuer für 2020 zu berücksichtigen sein.

Wenn Du jetzt für 2020 dem Fiskus die beiden 14 €-Pauschalen für die Reisetage (d.h. ungefähr 8 € ESt) schenken möchtest, ist Dir das unbenommen. Du musst halt damit rechnen, dass dann wegen der maschinellen Plausibilitätsprüfung detailliert abgefragt wird, warum Du wann wo auswärts tätig gewesen bist. Das kannst Du vermeiden, wenn Du die Chose von vornherein so erklärst, wie der Gesetzgeber das vorgesehen hat.

Feilich ist es auch möglich (und ziemlich wahrscheinlich),. dass Deine Werbungskosten ohnehin nicht die 1.000 € erreichen, die Dir als Arbeitnehmer sowieso zustehen. Dann ist es grad egal, was Du wie erklärst - es wirkt sich eh nicht aus.

Schöne Grüße

MM