Fragen zum Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung Optionserklärung

Hallo liebe Community. Ich bin Kleinunternehmer, führe in meinen Rechnungen also keine Umsatzsteuer an. Kann ich ab sofort den Verzicht auf Befreiung erklären und meine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen oder muss ich bis zum Jahresende warten? Hintergrund ist das ich einen neuen Auftraggeber habe der jedoch nur Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer akzeptiert.

Ob du es ab sofort kannst, das kann ich dir nicht sagen.

Aber ganz wichtig:
Du musst dann monatlich / vierteljährlich deine Vorsteueranmeldung verschicken.
Das ganze ist nicht „mal eben so“ gemacht.
Daher berate dich vorher mit deinem Steuerberater, ob dies überhaupt Sinn macht.

Das ganze kann dann nämlich mal ganz schnell deutlich teurer werden als wenn man ggf. auf den einen Auftraggeber verzichtet.

Alternativ: Sprich mit dem Auftraggeber was der Grund dafür ist .
Die Höhe des Preises ? Würdest du im Nachgang deinen Preis dann um 19 % erhöhen?
Dann teile es dem AG mit. Wenn du es nicht tuen würdest, dann müsstest du schließlich die 19 % an das Finanzamt abführen und könntest ihm nun anbieten die Rechnungen um 19 % geringer auszustellen.

Ändere dies nur bestenfalls nicht ohne eine Absprache mit den Steuerberater der dir entsprechende Auskünfte geben kann was dann auf dich zu kommt.

Hallo!

Du kannst zwar jetzt unterjährig anfangen, mit Umsatzsteuer abzurechnen, allerdings müssen dann alle steuerpflichtigen Umsätze des Jahres versteuert werden, entweder dadurch, dass du die alten Rechnungen änderst, oder dadurch, dass du die Umsatzsteuer aus den erhaltenen Beträgen auf deine Kosten abführst.

Die Kleinunternehmerregelung bzw. der Verzicht darauf ist nur einheitlich für das gesamte Kalenderjahr möglich.

Schöne Grüße

Servus,

nicht nur für diesen, sondern für sämtliche Auftraggeber (soweit sie Unternehmer sind) ist es gehupft wie gesprungen, ob du eine Rechnung über 1.000 € oder eine über 1.000 € plus 190 € USt = 1.190 € schreibst. In beiden Fällen ist der Aufwand für den Leistungsempfänger genau 1.000 € - die USt obendrauf, die er dann auch als Vorsteuer abziehen kann (beiläufig in der USt-Voranmeldung, „Vorsteueranmeldungen“ gibt’s in D keine), macht überhaupt keinen Unterschied.

Vielleicht sollte Dein Auftraggeber „akzeptieren“, nochmal eine kleine Zeit beim Lehrer Welsch in der Kaigass’ Nachhilfe zu nehmen?

Schöne Grüße

MM

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Handel oder Dienstleistung?
Bei einem Händler macht sich der Kunde wohl die Hoffnung, dass der VK bedingt durch den nun möglichen Vorsteuerabzug neu kalkuliert wird und unter 1000€ netto fallen könnte.

Ja, ja, auch ein Dienstleister kauft Betriebsbedarf ein - der Anteil am Verkaufspreis dürfte aber einiges niedriger sein als beim Händler.

Zunächst vielen Dank für eure Antworten. Es handelt sich um Dienstleistungen, ich werde nach Stunden bezahlt. Der Auftraggeber ist bereit meinen Stundensatz zu erhöhen aber eben nur wenn ich die Steuer ausweisen kann. Er selbst ist auch „nur“ Subunternehmer und stellt seinem Auftraggeber die Steuer in Rechnung. Seiner Ansicht nach ist es für ihn steuerlich ein Nachteil wenn ich keine Steuer in meinen Rechnungen ausweise…

Das sind nun 2 Dinge die man nicht miteinander vertauschen darf.
Stundensatz erhöhen ist das eine, 19 % Ust. hinzufügen das andere.

Wenn er aktuell 50 € / Stunde für dich zahlt, dann zahlt er eben nur 50 € an dich.
Wenn du die USt. hinzufügst, dann zahlt er 59,50 € an dich. Du zahlst davon wiederrum 9,50 € an das Finanzamt. Die 9,50 die er an dich gezahlt hat holt er sich jedoch vom Finanzamt als Vorsteuer wieder.
Somit hat er am Ende immernoch 50 € bezahlt.

Daher ist diese Aussage nicht ganz korrekt.

Geht es hier um Handwerk oder andere Dienstleistungen? Bei Handwerksleistungen am Bau könnte man ggf. sogar noch §13b UStG zur Anwendung bringen.
Schmeiss das mal bei google rein und schau mal ob du evtl. darunter fällst.

Servus,

dann fehlen ihm entweder Grundkenntnisse im Umsatzsteuerrecht oder solche in den Grundrechenarten.

Oder - das kann natürlich auch sein - er glaubt, Du ließest Dich übern Tisch ziehen und würdest den gewünschten Steuerausweis so vornehmen, dass Du bisher 1.000 € durch 840,34 € plus 159,66 € USt = Rechnungsbetrag 1.000 € ersetzt. In diesem Fall ist es für Dich besser, Dich zügig von ihm zu trennen, weil er dann auch sonst versuchen wird, Dich zu verarschen wie er bloß kann.

Schöne Grüße

MM

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