Kannste auch machen, soll man aber wohl nicht tun.
Denn, wenn Du ein streitsüchtiger Geselle bist und schon bei der alten RS sehr hohe Kosten verursacht hast, dann möchte man als neuer Versicherer ja sein Risiko einschätzen können.
Bei Falschangaben kann es rückwirkend zum Entfall des Versicherungschutzes kommen, was bei einem teuren Rechtstreit schnell zum eigenen Ruin führen kann.
wenn man z. B. eine Rechtsschutzversicherung abschließen
möchte, wird man gefragt, wer der Vorversicher war/ist und wer
diesen Vertrag gekündigt hat.
Sind diese Fragen rechtens, also muss man diese wahrheitsgemäß
beantworten oder darf man diese Fragen falsch beantworten?
Bitte um eure Antworten.
natürlich sind diese Fragen rechtens,da der Versicherer ein Interesse hat zu erfahren,welches Ei er sich da möglicherweise ins Nest legt.Es soll ja z.B: gelangweilte Menschen geben,die wegen jedem Furz und Feuerstein den Klageweg beschreiten.
Und ja,beantworte die Fragen ruhig falsch.Der Versicherer wird sich freuen,wenn er dir die Vorvertraglichkeit um die Ohren hauen kann,wenn du eine Deckungszusage bekommen möchtest.Für alle anderen:Antragsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
Ist die Frage ernst gemeint ? Natürlich muss man die Fragen beantworten (sonst bekommt man keinen Vertrag) und zwar richtig, sonst ist man den Vertrag bald wieder los und hat umsonst Prämien gezahlt.
Ich verstehe jetzt aber auch, warum der Vorversicherer gekündigt hat.