Fragen zum Wechsel GKV -> PKV

Hallo liebe KV-Experten,

angenommen ein Arbeitnehmer verdient derzeit jährlich 38.500 Euro.
Ab dem 01.04.2005 tritt er in ein neues Angestelltenverhältnis, wodurch sein Jahresgehalt sich auf 55.000 Euro erhöht.

Ab wann könnte der Arbeitnehmer in die GKV wechseln?

Würde der Zeitpunkt des möglichen Wechsels sich dadurch ändern, dass der Arbeitnehmer zum 01.02.2005 von einer GKV in eine andere GKV wechselt (evntuell Mindestvertragslaufzeit in der neuen GKV) ?

Dann noch eine Frage:

Oben genannter Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt, ledig und kinderlos.
Kinder sind bislang auch nicht geplant; ebenso ist derzeit eine Ehe, bei der der Arbeitnehmer Alleinverdiener wäre, unwahrscheinlich.
Die gesundheitliche Situaton gestaltet sich bisher als völlig unproblematisch.

Würdet ihr dem Arbeitnehmer in Anbetracht der derzeit unvorhersehbaren Entwicklung der Krankenkassensysteme in Deutschland (Diskussion Kopfpauschale, steigende Beiträge in der PKV etc…) zu einem Wechsel in die PKV raten oder ist er mit 30 Jahren schon zu alt (Rücklagen, Tarif etc…)
Wird die PKV überhaupt aufrecht erhalten werden (können) ?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Gruß
Achim

Hallo,
im Titel steht Wechsel GKV - PKV
Die Frage lautet aber Wechsel in die GKV.
Ich geh mal davon aus er war bis 31.12.2004 versicherungspflichtig in der GKV versichert.
Ab dem 1.1.2005 beginnt er ein neue Tätigkeit und liegt mit seinem
Gehalt direkt über der Krankenversicherungspflichtgrenze.
Er kann direkt in die PKV wechseln und muss nicht einmal bei der
GKV kündigen - so einfach ist das.
Die Frage ob ihm das zu raten ist beantworte ich als Mitarbeiter
einer GKV natürlich mit nein.
Meine Mitstreiter Thorulf und Raimund sind da natürlich anderer Meinung.
Über die Vor- und Nachteile der PKV/GKV ist in diesem Brett schon soviel geschrieben worden - bitte mal im Archiv nachschauen
oder bei konkreten Fragen per E-Mail melden.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Guenter,

im Titel steht Wechsel GKV - PKV
Die Frage lautet aber Wechsel in die GKV.
Ich geh mal davon aus er war bis 31.12.2004
versicherungspflichtig in der GKV versichert.
Ab dem 1.1.2005 beginnt er ein neue Tätigkeit und liegt mit
seinem
Gehalt direkt über der Krankenversicherungspflichtgrenze.
Er kann direkt in die PKV wechseln und muss nicht einmal bei
der
GKV kündigen - so einfach ist das.

Da hast Du was falsch gelesen.
Er beginnt nicht ab dem 01.01.2005 sondern erst ab dem 01.04.2005 seine neue Tätigkeit.

Daher die Frage ab wann er in die PKV wechseln könnte und ob sich daran was ändern würde, wenn er ab dem 01.02.2005 die GKV wechseln würde.

Gruß
Achim

Hallo Achim,

Da hast Du was falsch gelesen.

Das kann jedem in der Haktik passieren!

Er beginnt nicht ab dem 01.01.2005 sondern erst ab dem
01.04.2005 seine neue Tätigkeit.

Daher die Frage ab wann er in die PKV wechseln könnte und ob
sich daran was ändern würde, wenn er ab dem 01.02.2005 die GKV
wechseln würde.

  1. Zum 01.04.2005

  2. Der Wechsel der GKV (Kassenwahlrecht und Mindestlaufzeit 18 Monate) ist davon völlig unabhängig - da warst Du ja noch pflichtig!

Zur Eingangsfrage: Uneingeschränkt: PKV - unabhängoig von allen Diskussionen. Bei dem bevorstehenden demographischen Wandel der Gesellschaft ist die Finanzierung der GKV mehr als gefährdet!

Über welche Diskussion über steigende Beiträge in der PKV sprichst Du? Die gab es immer und wird es immer geben. Die Beiträge einer PKV steigen, weil die Kosten (Inflation) steigen und die Lebenswahrscheinlichkeit. Das bdeutet, dass die Sparanteile stiegen - das ist doch Vorteilhaft. Und dann gibt es natürlich immer die Diskussion der Leute, die dachten ganz schlau zu sein und geglaubt haben, dass Sie doppelte Leistung dauerhaft für den halben Beitrag bekommen!

Die Beiträge der PKV entwickeln sich in etwa wie die der GKV - in den vergangenen zwanzig Jahren. Trotz der reduzierten Leistung der GKV, die die PKV nicht kennt.

Ich denke Du soltest Dich einmal unabhängig und qualifiziert beraten lassen.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

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Korrektur

angenommen ein Arbeitnehmer verdient derzeit jährlich 38.500
Euro.
Ab dem 01.04.2005 tritt er in ein neues
Angestelltenverhältnis, wodurch sein Jahresgehalt sich auf
55.000 Euro erhöht.

Ab wann könnte der Arbeitnehmer in die GKV wechseln?
Er ist bereits in der GKV ? - war er ab dem 01.01.05 noch pflichtversichert ???

wenn ja kann er ab dem 01.04.2005 in die PKV wechseln ohne das es einer Kündigung bei der
GKV bedarf. Voraussetzung ist aber, dass er ab dem 01.04.2005 die Jahresarbeitsverdienstgrenze
vom 1.4. -31.12.05 von 34200,00€ überschreitet - die ersten drei Monate fallen da weg bei der
Berechnung.
Der Kassenwechsel zum 01.02.2005 spielt auch keine Rolle, die Bindungsfrist gilt hier nur bei Wechsel
innerhalb der GKV

Gruß
Günter Czauderna

Hallo Guenter,

danke Dir!
Ich hatte ja leider doch einen kleinen Fehler in der Frage, wo ich aus Versehen GKV anstelle PKV geschrieben hatte.

Gruß
Achim