Fragen zum Wechsel in die PKV

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass die 3-Jahres Frist für den Wechsel in die PKV abgeschafft worden ist. Was ist sonst erforderlich, um in die PKV eintreten zu können? Reicht beispielsweise ein Arbeitsvertrag aus?

Fall: Mann verdient 60 Tsd. (PKV) / Frau verdient 38 Tsd. => Kann die Frau in der GKV bleiben ohne sich freiwillig versichern zu müssen?

Hier geht ja einiges durcheinander…

Fall: Mann verdient 60 Tsd. (PKV) / Frau verdient 38 Tsd. =>
Kann die Frau in der GKV bleiben ohne sich freiwillig
versichern zu müssen?

Was denn nun, ich dachte man will in die PKV?
Wenn das gemeint ist, nein die Frau kann nicht in der PKV bleiben.

Gruß

1). Ma(nn) will auch in die PKV. Frau will aber gesetzlich versichert bleiben bzw. die Kinder. Geht das bei dem Einkommen?

2). Wie sieht es beim Einstieg des Mannes in die PKV, reicht ein Arbeitsvertrag aus oder muss er mind. 1 Jahr bzw. x Monate gearbeitet haben?

1). Ma(nn) will auch in die PKV. Frau will aber gesetzlich
versichert bleiben bzw. die Kinder. Geht das bei dem
Einkommen?

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, darf man sich versichern wo man will. Ob die Kinder dann BEITRAGSFREI mitversichert werden, ist wieder eine andere Frage, wäre hier nicht der Fall, also da müsste man sich einen Wechsel in die PKV sehr gut überlegen!

2). Wie sieht es beim Einstieg des Mannes in die PKV, reicht
ein Arbeitsvertrag aus oder muss er mind. 1 Jahr bzw. x Monate
gearbeitet haben?

Soweit ich weiß wurde noch keine Änderung bzgl. der 3-Jahres-Regel verabschiedet, vlt. liege ich da aber falsch.

Gruß
Granini

Hallo,

die 3-Jahresfrist soll irgendwann mal fallen, ist aber noch nicht weg. Also gilt momentan noch diese Frist als Angestellter 3 Jahre lang über der JAEG liegen zu müssen (und im 4. Jahr ebenfalls).

In dem konkreten Beispiel wären die Kinder nicht beirtragsfrei in der GKV versichert, da der Mann mehr als die Frau und über der JAEG verdient. Also müssen sich die Kinder gegen Beitrag entweder in der GKV oder der PKV versichern.

Grüße

Lars Grimm

warum darf die Frau und Kinder nicht gesetzlich versichert bleiben? Die Frau erfüllt doch keine Voraussetzungen für die PKV? Klar kann sie sich freiwillig bei der GKV versichern, aber aus welchem Grund wird sie dazu gezwungen?

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass die 3-Jahres Frist für den Wechsel in
die PKV abgeschafft worden ist. Was ist sonst erforderlich, um
in die PKV eintreten zu können? Reicht beispielsweise ein
Arbeitsvertrag aus?

Nein, ein Arbeitsvertrag reicht nicht aus, er müsste schon Selbständig sein um die 3-Jahres Frist zu umgehen.
Ist er Angestellt, so muss er 3 Jahre über der Beitragsbemesssungsgrenze der letzten 3 Jahre gelegen haben um sich im 4. Jahr Privat zu versichern.

Fall: Mann verdient 60 Tsd. (PKV) / Frau verdient 38 Tsd. =>
Kann die Frau in der GKV bleiben ohne sich freiwillig
versichern zu müssen?

Die Frau bleibt in der GKV als Pflichtversicherte
Aber warum steht jetzt hinter den 60 Tsd. Euro PKV? ist er bereits in der PKV? Wenn er vorher Selbständig war kann er unter Umständen in der PKV bleiben.

Gruß
Gaby

1). Ma(nn) will auch in die PKV. Frau will aber gesetzlich
versichert bleiben bzw. die Kinder. Geht das bei dem
Einkommen?

Die Frau kann in der GKV bleiben, die Kinder sollten in die PKV müssen es aber nicht.

2). Wie sieht es beim Einstieg des Mannes in die PKV, reicht
ein Arbeitsvertrag aus oder muss er mind. 1 Jahr bzw. x Monate
gearbeitet haben?

Er muss 3 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben.

warum darf die Frau und Kinder nicht gesetzlich versichert
bleiben?

Sie können gesetzlich versichert bleiben, weil sie nicht die Voraussetzungen für die PKV erfüllen.

Die Frau erfüllt doch keine Voraussetzungen für die

PKV? Klar kann sie sich freiwillig bei der GKV versichern,
aber aus welchem Grund wird sie dazu gezwungen?

Sie kann sich auch nicht freiwillig bei der GKV versichern, weil sie dafür auch nicht die Voraussetzungen erfüllt.

d.h. es würde also doch funktionieren!

Mann - privat, Frau und Kinder - gesetzlich.

Ich war mir an der Stelle nicht sicher, weil ich irgendwo gelesen habe, dass die Kinder immer bei dem mehr verdienenden Elternteil mitversichert werden müssen.

Zum nachlesen: § 10 SGB V Familienversicherung
Zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/SGB_V/10.html

Trotzdem würde ich raten die Kinder in der PKV zu versichern, da es meiner Meinung nach ein zwei Klassen Systhem gibt und die Versorgung einfach besser ist. Dies empfehle ich jetzt nicht nur als Versicherungsfachfrau sondern als Mutter von zwei Kindern :smile:
Zusatzversicherungen kosten auch Geld und bieten bei weitem nicht das was eine Vollversicherung bietet.

Gruß
Gaby

danke für den Hinweis (Link).

Mit dem Gedanken habe ich auch schon mal gespielt, doch erstmal muss man sehen, wie teuer die jeweiligen Kinderbeiträge sein werden. Wenn die 3 Jahresfrist noch nicht abgeschaft wurde, habe ich noch ein wenig Zeit zum Recherchieren.

Kann eigentlich die PKV seinem Mitglied die Versicherung kündigen, wenn er eine schwerwiegende Krankheit entwickelt, die sich nicht mehr rechnet? Werden die Kinder dann auch mit dem Risikozuschlag automatisch belastet?

danke für den Hinweis (Link).

Mit dem Gedanken habe ich auch schon mal gespielt, doch
erstmal muss man sehen, wie teuer die jeweiligen
Kinderbeiträge sein werden.

Erfahrungswert: Kinderbeiträge bei Zusatzversicherungen um die 10 Euro… dann sollten sie aber schon hochwertig sein.
PKV bei 35 Euro ( durchschnitt,auf den Selbstbehalt achten!!)

Wenn die 3 Jahresfrist noch nicht

abgeschaft wurde, habe ich noch ein wenig Zeit zum
Recherchieren.

Recherchiere gut :smile:

Kann eigentlich die PKV seinem Mitglied die Versicherung
kündigen, wenn er eine schwerwiegende Krankheit entwickelt,
die sich nicht mehr rechnet?

Nein, deshalb wäre eventuell eine Anwartschaft jetzt schon angeraten ( ab 1 Euro/Monat)

Werden die Kinder dann auch mit

dem Risikozuschlag automatisch belastet?

Wenn sie diese Erkrankung schon haben, eventuell ja…wenn sie sie während der Vertragslaufzeit entwickeln…Nein.

Gruß
Gaby

Hallo,

die Kinder sind kostenlos in der GKV versichert, wenn die GKV-Ehefrau mehr als der Ehemnn verdienen würde (alle Voraussetzungen unter § 10 Absatz 3 SGB V).
Vielleicht interessant bei der Entscheidung GKV/PKV:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…

http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_P…

Vor (!!!) einer Entscheidung ist auf jeden Fall ein ausführliches Gspräch mit einem GKV-Mitarbeiter und einem PKV-Vertreter bzw. Versicherungsmakler sinnvoll.

Gruß
RHW

Danke für Info´s. Bei Focus gab es recht viel Grundwissen. Bei dem zweiten Link bin ich noch bei.

Das mit der 3 Jahres-Frist schein noch nicht vorbei zu sein. Werde mich dann noch weiter informieren.

vielen Dank !