Hallo Zusammen,
eine Frage zum folgendem abstrakten Fall: Wie ist es mit der Beantragung von Wohngeld, wenn man kein wirkliches Einkommen besitzen würde (lediglich einen Studienkredit der monatlich abbezahlt wird), aber in den Semesterferien arbeiten wollte - dieses in den Sem-Ferien verdiente Geld aber zu 100% zur Begleichung von Schulden (privater und „öffentlicher“) benötigt -> würdedas Wohngeldamt den Verdienst trotzdem dem Wohngeldanspruch gegenrechnen? Oder würde es den Ausgleich für die Schulden berücksichtigen? Oder würde es sich empfehlen erst nach den Semesterferien (also wenn alles Geld weg wäre) zu beantragen?