Fragen zum Wohnungseigentum

Der Ehemann der Verwalterin ist Gesellschafter der Firma , die von ihr verwaltete Eigentumswohnungen gebaut hat. Darf das sein? Die Lage ist nicht konfliktfrei, auch hinsichtlich von Gewährleistungsansprüchen das Gemeinschafteigentum betreffend oder?

Der Ehemann der Verwalterin ist Gesellschafter der Firma , die
von ihr verwaltete Eigentumswohnungen gebaut hat. Darf das
sein? Die Lage ist nicht konfliktfrei, auch hinsichtlich von
Gewährleistungsansprüchen das Gemeinschafteigentum betreffend
oder?

Ein Blick in die Ehegattenergänzungsverordnung § 2290 Absatz 27 Ziffer 324 sowie in die WEG-Verwalternachtragsverordnung § 317 Absatz 91 Ziffer aa zum WEG schafft hier Klarheit.

Hallo erst einmal,

ganz ehrlich. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.

Und wenn es KOnflikte gibt, dann kann die Eigentümergemeinschaft die Verwalterin mit Aufgaben betrauen, Anweisungen geben oder schlimmsten Falls sogar ihrer Funktion als Verwalterin entbinden.

Christian

Hallo,
da weiß man ja jetzt, worauf man achten muß. Ohne Gutachter ist läuft da aber selten was. Den sollte dann vielleicht nicht gerade die Verwaltung alleine auswählen.
Die Eigentümerversammlung kann ja einen neuen Verwalter bestimmen, also einfach bei der nächsten Versammlung mal mit den anderen Eigentümern plaudern, was die meinen. Wenn man genug hinter sich weiß, kann man ja einen Neuen suchen - ohne hier irgendwem zu Nahe treten zu wollen, taugen aber alle mit denen ich bisher zu tun hatte etwa gleich viel.

Cu Rene