Fragen zum Zensus: Alter eines Gebäudes

Dass im Vergleich zum letzten realisierten Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 z.B. die Stundenlöhne, die Straßenbahnfahrkarten und der Romadur auch ein klein wenig teurer geworden sind. Wenn die 9, in Worten neun seither ausgefallenen Hauptfeststellungen nachgeholt würden, würde aus der Grundsteuer B ein sichtbarer Betrag - das, was ab 2025 erhoben wird, wird keiner sein.

Wenn ich die Bundesregierung zitieren darf (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-grundsteuer-1639838): „Der Bundesrat hat der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit wird sie fair, einfach und verfassungsfest geregelt. Ein höheres Steueraufkommen soll damit nicht verbunden sein.“

Es darf in der Summe nicht (wesentlich) mehr werden, das kann also keine Begründung für die „natürliche“ Verteuerung sein!

Weil es immer die ganz besonders schlimm trifft, die vorher rummenetekeln. Weil immer genau die kein Mehl finden, die glauben wollen, dass es nirgendwo mehr Mehl gibt. Weil die Bahn bei denen auffällig oft Verspätung hat, die vehement den Standpunkt vertreten, dass die Bahn quasi immer zu spät kommt (außer in anderen Ländern, wo immer alles besser ist). Weil die Bekannten, Freunde, Kollegen und Verwandten der Leute unter ganz schlimmen Impffolgen leiden, die gegen die Impfung sind.

Der Satz „oh, das lief ja besser als gedacht“ kommt im Internet praktisch nicht vor. Darum „natürlich“.

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Die Begründung dafür, dass es nur wenige deutliche Veränderungen der Grundsteuerlast in extremen Fällen (Schrottimmobilien in Spitzenlagen und sehr gut ausgestattete Immobilien in Schrottlagen) geben wird, ist, dass die Neubewertung als Ersatz für die unterbliebenen Hauptfeststellungen mit einer extrem hohen Rabattierung einhergeht - d.h. dem genauen Gegenteil einer spürbaren Erhöhung.

Dass die Steuereinnahmen unterm Strich gleich bleiben, ist eine falsche Behauptung.
Zunächst ist klar, dass es eine Umverteilung geben wird, der eine zahlt mehr, der andere weniger. Wenn das in der Summe gleib bleibt, dann könnte man das ja noch verstehen, und es mag auch fair sein.

Nun macht jedes Bundesland sein eigenes Ding bei der Neuberechnung - die Fairness hört also an der Grenze des Bundeslandes auf. Aber gut, dann gilt das ganze nur für ein Bundesland.

Allerdings zahlt man nicht die Grundsteuer, die dann vom Bundesland berechnet wurde. Sondern man multipliziert sie zuvor noch mit dem Hebesatz der Kommune. Der Hebesatz… dient einerseits dazu, den nie angepassten Steuersatz dann doch an Inflation & Co anzupassen, andererseits kann damit jede Kommune die Grundsteuer nach eigenem Gutdünken anpassen. Der Hebesatz macht für Köln und Düsseldorf übrigens nen Faktor 5,2 bzw. 4,4 aus, meine kleine und vor allem klamme „Großstadt“ nimmt 6,9. Das deutschlandweite Maximum liegt bei 10.

Kurzum: Bei gleicher „Bundesland-Grundsteuer“ (ich will die Begriffe nicht kompliziert machen) zahlt man in der einen Kommune mehr, in der anderen weniger. Die Fairness endet also eigentlich an der Grenze der Kommune. Das ist bereits jetzt so.

Mit der Reform soll ja auch die Inflation etc. berücksichtigt werden, demnach müsste der Hebesatz auch deutlich sinken. Daher sind die Kommunen dazu angehalten, auch die Hebesätze anzupassen. Es gibt derzeit weder eine Verpflichtung noch eine klare Vorgabe, wie sie anzupassen sind. Das wird jede Kommune für sich entscheiden. Und damit werden die Steuereinnahmen unterm Strich eben nicht gleich bleiben.

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Das war ja allen, die sich die Hose nicht mit der Kneifzange anziehen, von vornherein klar. Natürlich wird es Gemeinden geben, die sowieso „gerade“ vorhatten, den Hebesatz zu erhöhen oder zu senken und natürlich war auch klar, dass eine Besteuerung, die auf geänderten Grundlagen basiert, am Ende nicht für jeden einzelnen oder eine ganze Stadt oder ein BL auf die gleichen Steuern hinauslaufen kann.

Was mich halt nervt, sind die Kassandras, die von einer Steuermehrbelastung reden, die ganz bestimmt kommt und davon, dass sie mal wieder beschissen werden, obwohl ihnen doch versprochen worden sei, dass sich nichts ändert usw. Davon war einerseits nie die Rede und andererseits reden wir halt wirklich von Beträgen, die man im Zweifel nicht einmal merkt - weder als Mieter noch als Eigentümer. Den Betrag von 1 Euro je qm und Tag nannte ich bereits. Wenn es bei einem Bodenrichtwert von 2.900 am Ende 1,20 sind - also 20% mehr - dann fällt das genauso wenig ins Gewicht wie der bisherige Satz.

Servus,

damit

schaffst Du meines Erachtens ganz unnötig Verwirrung.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird wie Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer und Hundesteuer von den Gemeinden erhoben und festgesetzt. Daher kann natürlich von Steuergerechtigkeit beim Vergleich der absoluten Höhe nur innerhalb einer Gemeinde die Rede sein. Dass der Hebesatz für die Grundsteuer B in Eschborn 140 %, in Friedrichshafen 340 % und in Offenbach / Main 995 % beträgt, kann der Gesetzgeber nicht beeinflussen, und das ist auch keine Frage der Steuergerechtigkeit.

Unterschiedliche Hebesätze in verschiedenen Gemeinden sind so alt wie die Grundsteuer selbst und viel älter als z.B. die Umsatzsteuer.

Das, was sich mit der neuen Bewertung ab 2025 ändern wird, sind die Grundsteuermessbeträge. Eine Bundesland-Grundsteuer oder eine Grundsteuer, die vom Bundesland berechnet wurde, ist nicht vorgesehen.

Die Grundsteuermessbeträge, die nach den Einheitswerten auf den 1.1.1964 festgesetzt wurden, wurden nach Verhältnissen zu diesem Hauptfeststellungszeitpunk ermittelt. D.h. es mussten z.B. Jahresrohmieten für Gebäude angesetzt werden, die es in diesem Typ von Gebäude und Wohnung zum Hauptfeststellungszeitpunkt noch nicht einmal als architektonische Zukunftsvision gab.

Dass eine solche Bewertung von hinten durch die Brust ins Auge völliger Nonsens und das Gegenteil von sachgerecht ist, hat das Bundesverfassungsgericht zu der Entscheidung bewogen, dass an der Einheitsbewertung auf einen über siebzig Jahre zurückliegenden Stichtag mit keinem Korrekturfaktor und keinem irgendwo drangeschraubten Extraventil oder einer drübergeklebten Kaschierfolie oder sowas noch etwas zu machen ist, sondern dass man das alte Elend schlicht ersetzen muss.

Die künftig in den verschiedenen Bundesländern angewendeten Bewertungsmethoden sind allesamt vereinfachte und teilweise mit Pauschalen arbeitende Methoden zur Ermittlung von Ertragswerten. Genau dieses war die Bewertung gem. §§ 78 - 82 BewG auch, nur eben mit ganz erheblichen Mängeln, die daraus erwuchsen, dass sie sich auf einen lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkt beziehen musste.

Wenn in diesem Zusammenhang von Steuergerechtigkeit die Rede ist, bedeutet das, dass für Grundstücke mit vergleichbarem gemeinem Wert künftig viel weniger breit und vor allem weniger zufällig streuende Grundsteuermessbeträge festgesetzt werden.

Find ich gut so: Besteuerung von egal was sollte möglichst wenig von Zufällen abhängen.

Schöne Grüße

MM

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Moin Moin,
gerade eben noch einmal reingeschaut.
Das ist ja alles schön und gut gesagt - aber - in jedem Land und in jedem Kaff ist wohl anders.
Und wer sagt denn das das das Resultat im Endeffekt keine Steuererhöhung ist.
:smile: :smile: :joy:

Nur mal so zum Beispiel: Ich höre immer wieder die Argumentation - das sind ja nur ein paar % oder Euro. Das drückt doch niemanden.
Ja hallo gehts noch? Diese „kleinen“ Betträge läppern sich richtig zusammen.
Eine Inflation von 8% (für den kleinen Mann ist sie in der tat noch höher, liegt am Warenkorb)
bedeutet das ein Monatsgehalt ist futsch. Einfach weg. Aber das merkt ja keiner. Und scheinbar scheint das auch niemand wirklich zu realisiere.

Aus meiner ganz persönlichen Beobachtung kann ich nur sagen: Deutschland ist übern Berhg.
Von nun an gehts bergab. Mit dem Fahrrad. Man was waren wir auf unser erstes Auto stolz!

Seit knapp 25 Jahren lebe ich von dem mir im laufe eben dieses eine kleine Rente erworben habe.
Fazit des ganzen: Ich muß die auch noch versteuern. (gabs vorher nicht!)
Aber und das ist der kernpunkt meiner Beobachtung, erst langsam und in den letzten Jahren immer schneller ist meine Kaufkraft, also das was ich mir leisten kann , weniger geworden.
Wir führen unseren haushalt jetzt wie einen kleinen Mittelständischen Betrieb. Erstze Veränderung - wir könnenn fast keine Rücklagen mehr bilden. (Möbel? Urlaub? Reparaturen? Anschaffungen?)
Und unser Aktionsradius ist merklich geschrumpft (Urlaub kürzer und preiswerter, Auto 16 Jahre alt tbc)
Meine Empfehlung an die Troika: Taschenrechner anschaffen und zu den Grundrechenarten zurückkehren. Wenn ich schon keine Kohle habe (€) dann kann ich auch keine verteilen.
Einfach mal die Subventionsliste zusammenstreichen. Oder auch den Großverdienern mal etwas abverlangen. Es kann doch nicht angehen das der größte Großmogul einer Millionenstad Wohngeld beantragt und auch noch bekommt!. Wie Blöd ist das denn?

Ansonsten Steuerneintreiben ala Volker Pispers. dat wirkt. garantiert.

Appläusel, Appläusel!

Herzlich willkommen in Persils Pli-Pla-Plapperkiste!

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Es geht um die Erfassung des Bestands. Mit den Steuern oder gar einer Steuererhöhung hat das ganze nichts zu tun. Nichts. Gar nichts.

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Danke für die so trefflichen Antworten.
Meine Erfahrung lehrt mich leider etwas anderes.

Darum - einfach mal hier nachlesen: https://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Schweizer-Notenbankchef-entlarvt-das-EZB-Versagen-article23396685.html

Wenn unsere Leute schon nicht rechnen können - was soll den dabei rauskommen?

Hallo,
wer sind „unsere Leute“ und belegt dieser Artikel, das der Zensus etwas mit der Grundsteuer zu tun hat ?
Ich meine - nein
Gruss
Czauderna

Hallo,
unsere leute das sind für mich die gemeinsam gewählten Vertreter und Abgeordnete des Volkes.
Und wenn die Erhebung keinen Einfluß auf die Grundsteuer haben sollte - wer’s glaubt.

Für was denn sonst ist die Erhebung gut?

Hallo

die Unterschiede Zensus (=Statistik) <<–>> Neubemessung der Grundsteuer findest du hier …

https://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=309694

Ich bekam beide Befragungen aus unterschiedlichen Quellen …

  • die Zensus-Befragung kam direkt vom StaLa adressiert an die Bewohner
  • die Erhebung zur Grundsteuerreform ging an die Wohnungs-/Hauseigentümer vom Finanzamt.

Wegen selbstbewohntem Haus/Wohnungseigentum bekam ich also zwei Schreiben aus unterschiedlichen Quellen zum gleichen Wohnobjekt (einmal ganz grobe Angaben für die Statistik, einmal für die Grundsteuererhebung) - als Mieter hätte ich nur eines (Zensus) bekommen

Gruß h.

Hallo,
ich glaube es nicht nur - ich weiß es auch und für Verschwörungstheorien bin ich auch nicht.
Also, warten wir es ab
Gruss
Czauderna

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Da sei auch darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber den ausdrücklichen Auftrag des BVerfG hat, die jahrzehntelange steuerliche Priviligierung von Immobilieneigentum durch völlig unrealistische „Einheitswerte“ zu beenden.

&tschüß
Wolfgang

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Für die Erhebung des Bestands? Nur so eine Idee.

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Hallo,
das mit den Hebesätzen ist schon seit je her ein heikles Thema - bei uns in der Region hat quasi jede Kommune/Stadt/Gemeinde unterschiedliche Hebesätze und dass die bei Einführung der neuen Grundsteuerberechnung auch „angepasst“ werden, das ist mehr als logisch, hat aber , meiner Meinung nach nichts damit zu tun, ob ich beim Zensus mitwirken muss oder nicht, zumal ich ziemlich alleine bin beim Zensus - meine Nachbarn sind nicht dabei. Das schließt einen direkten Zusammenhang zwischen Zensus und Grundsteuerberechnung aus - meine ich.
Da ist es schon interessanter, dass der Bodenrichtwert für den Bereich, auf dem ich lebe, seit
ca. drei Jahren um 100€ pro qm. angehoben wurde und da scheint ein Ende auch noch nicht abesehbar.
Gruss
Czauderna

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Wird nur die Wohnfläche berücksichtigt, wären das ja weniger als 1 €/qm/T * 90 qm * 365T = 32850€ an Grundsteuer. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ich habe mich schlicht vertan. Ich meinte 1 Euro pro Quadratmeter und Quartal - also den Rhythmus, in dem die Grundsteuer „abgerechnet“ wird.