Fragen zum Zensus: Alter eines Gebäudes

Hallo,
gerade eben den Vordruck zur Zensus Umfrage erhalten.
Dabei gleich das erste Problem bekommen.
Unser Haus ist aus 1920 wurde aber 1999 Saniert.
4 Parteien

Was gibt man jetzt bestens zu Herstellungsjahr an?
Was würde die geringsten Kosten verursachen?
Oder sucht sich das der Gesetzgeber noch aus?

MfG
pd.

Frage von Arbeitsamt verschoben nach Behörden
Überschrift angepasst (im Original wurde nach einer neuen Grundsteuer gefragt)
MOD Pierre

Beim Zensus entstehen keine Kosten, da geht es nur um Statistik.
Die Kosten entstehen dann bei der Grundsteuer, da werden aber andere Dinge gefragt.

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Hi, was hat die Überschrift „Grundsteuer die neue“ mit

zu tun? Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Zum Teil ja, zum Teil nein. Ich kann mir vorstellen, dass man bei beiden das Baujahr des Hauses angeben muss. Und die Angaben dazu sollten konsistent sein.

Na ja, unser Haus ist von 1859 oder so, und seit 2002 haben wir immer wieder etwas dran gemacht, sicherlich auch Wertsteigerndes. Was geben wir als Herstellungsjahr an??

Gruß
Christa

Naja das Problem wird sich mir auch stellen. Kein mensch weiss genau wann das Haus gebaut wurde, es gibt keine Unterlagen dazu. Laut Makler vor ein paar Jahren beim Kauf ca 1930, genau bekannt ist es nicht.
Und bisher konnte ich keine exakten Daten finden.
Und Renoviert und gebastelt, wird seit Jahren immer wieder mal.

wenn ich mich recht entsinne, gab es da ne „onlinehilfe“. Darin stand wenn man nichts besseres hat, solle man schätzen…

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Dem Anschreiben lag ein Zettel mit Erläuterungen bei. Darin:

:roll_eyes:

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Hallo,
so war es bei uns auch - Fertigstellung war gefragt - also als Einfamilienhaus gebaut in 1968, aufgestockt in 1988 - demnach Fertigstellung 1988.
Gruss
Czauderna

Äh, nö. In seinem Zitat stand „Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Haus gilt das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes.“ Du schreibst aber

Das passt doch nicht!

Hallo,
stimmt auch wieder, allerdings waren wir in den vergangenen Jahren auch beim Zensus dabei, einmal mit persönlichem Besuch und einmal per Online-Befragung und da wurde diese Frage auch gestellt und wir haben die so beantwortet, also mit 1988 - ich kann mich aber nicht an diese Erläuterung erinnern. Wie gesagt, wenn es so wäre, dann war unsere Antwort jeweils falsch.
Gruss
Czauderna

Ist aber nicht so wichtig - in der Auswertung des Zensus wird eh einiges überkochen, wenn Städte wie Köln oder Mannheim verarbeitet werden, in denen die typischen Innenstadthäuser bis zum ersten Stock von ungefähr 1900 sind, während alles ab dem zweiten Stock von einem Blockbuster weggerissen war und erst 1952 wieder draufgebaut wurde: Da hat dann ein Mehrfamilienhaus an derselben Adresse ganz regelmäßig zwei verschiedene Baujahre, weil die einzelnen Eigentümer nicht unbedingt wissen, was drei Meter über oder unter ihrer Wohnung los ist oder war.

Schöne Grüße

MM

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Hallöchen,

die Frage war eher rhetorisch. :wink:
Mit dem Zensus haben wir (bisher?) nichts zu tun, ich warte nur auf den 1. Juli, damit ich diese blöde Grundsteuererklärung machen kann.

Wenn ich mir diese Grafik anschaue, schwant mir allerdings Böses, und mir wird jetzt schon schlecht:


So nach dem Motto: die Kleinen fängt man, und die Großen lässt man laufen?? :open_mouth:

Gruß
Christa

Nein.

Diese Grafik ist marktschreierisch verzerrt und enthält nicht ein Fitzelchen Hinweis darauf, worum es bei der Bewertung auf den 1.1.2022 geht. Traurig, dass sowas vom Atelier Lindner abgesegnet wird.

Das ursprüngliche Konzept des Einheitswerts, eines vereinfachten Bewertungsverfahrens für Grundstücke, das verschiedenen Zwecken dienen sollte und früher mal auch gedient hat (deswegen Einheitswert), war, in regelmäßigen Abständen alle fünf Jahre die Grundstücke nach einem vereinfachten, pauschalierenden Verfahren neu zu bewerten und den Einheitswert fortzuschreiben, wenn zwischenzeitliche Änderungen des festgestellten Werts bestimmte Wertgrenzen überschritten. Die erste Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgte auf den 01,01.1935. Fünf Jahre später musste dringend Frankreich entnazifiziert werden, gleich darauf Skandinavien, der Balkan und die UdSSR, nochmal fünf Jahre später war fast nichts mehr zum Bewerten da, weitere fünf Jahre später hatte man genug mit der Gründung von ein paar neuen deutschen Staaten zu tun usw. usw. - kurz: Genau eine Hauptfeststellung hat seither nochmal stattgefunden, auf den 1.1.1964. Dass die Werte von damals nicht einmal entfernt etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun haben, liegt auf der Hand.

Die Anpassung der Werte durch immer wieder durch die Gemeinden erhöhte Hebesätze war nicht mehr als ein Notnagel.

So, und was läuft jetzt auf den 1.1.2022?

Genau, eine Feststellung der Ertragswerte nach einem pauschalierenden Verfahren. Fast dasselbe, was eigentlich ab 1935 alle fünf Jahre hätte stattfinden sollen. Mit einem etwas veränderten Schwerpunkt allerdings: Die historischen Kosten spielen keine wesentliche Rolle mehr - mittlerweile ist es allgemein anerkannt, dass das Ertragswertverfahren die einzige sachgerechte Bewertungsmethode ist. Wie genau das umgesetzt wird, variiert nach Bundesländern. In Niedersachsen wird nach dem „Flächen-Lage-Modell“ vorgegangen: Fläche des Grundstücks * 0,04 € / m² plus Wohnfläche * 0,50 € / m² = Zwischenergebnis. Dieses wird mit dem „Lage-Faktor“ gewichtet: Bodenrichtwert für das Grundstück / Durchschnittlicher Bodenrichtwert in der Gemeinde.

Also im Grundsatz sowas ähnliches wie die klassische Einheitsbewertung, mit dem wesentlichen Unterschied, dass besonders ertragsstarke Objekte nur um zwei Ecken angemessen hoch bewertet werden, nämlich wenn ihre Ertragskraft den Weg bis in die Bodenrichtwertsammlung gefunden hat.

So, und auf den solchermaßen festgestellten Wert wird ab 2025 die Grundsteuer B erhoben, nach einem Hebesatz, den die Gemeinden erst noch festsetzen werden.

Unterm Strich wird sich die Grundsteuer B ab 2025 gemessen an den übrigen laufenden Kosten des Grundbesitzes genauso in der Größenordnung Hintergrundrauschen bewegen, wie sie es jetzt auch tut.

Die Erklärung für die Neubewertung auf den 01.01.2022 ist übrigens höchst einfach: Es geht nur darum, die Fläche des Grundstücks und die Fläche der Wohnung anzugeben, den Rest besorgt die Behörde.

Schöne Grüße

MM

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Bedenke, dass in den „Großen“ viele „Kleine“ wohnen.
Möchtest du lieber in einer 120-Parteien Immobilie wohnen oder in einem eigenen Häuschen?

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Das hat keinen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer ab 2025 im Vergleich zur jetzigen.

Einflüsse können sich daraus ergeben, dass ganz unabhängig von ihrer Größe Schrottimmobilien in guter Lage tendenziell höher bewertet werden, umgekehrt sehr gut gebaute und ausgestattete Objekte in mittelmäßiger bis schlechter Lage tendenziell niedriger als bisher.

Schöne Grüße

MM

Danke für Eure Antworten.
Wie ich unseren Fiskus kenne wird es wohl darauf hinaus laufen -
es wird teuerer.

PS: gehört hier eigentlich nicht her.
Die VK*in an der Fischtheke bei Rewe war den Tränen nahe (!!!)
Wir haben hier fast stündlich Preiserhöhungen
von 3,66€ auf 4,55€ da kommt man ja fast necht mehr mit
wer soll das noch Bezahlen? Meinte Sie.
Habe mich mit Angela abgesprochen und Geantwortet:
wir sind ein reiches Land …

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Dass das nicht so sein wird, habe ich Dir des Langen und Breiten auseinandergesetzt.

Ich kenne nämlich nicht nur „unseren Fiskus“ recht gut, und nicht nur von ein paar zufälligen Begegnungen, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen, an die er sich ganz genau so halten muss wie die Steuerpflichtigen.

Dass die Meere in vielen Arten leergefischt sind, ist nichts ganz Neues mehr, und jetzt im allgemeinen Inflationsgejaule davon anzufangen zeugt, halten zu Gnaden, von gewaltiger Ignoranz.

Relativ neu ist, dass sehr leckere Seefische in Aquakultur erzeugt werden können, und dass das Angebot seit einiger Zeit wegen der sehr rar und teuer gewordenen Allerweltsfische einige interessanten Arten umfasst, die zu Zeiten industriell zu Fischmehl verarbeitet wurden. Probier mal, was man alles mit Meeräsche anstellen kann. Und mit Knurrhahn.

Und auch wenn ich REWE wegen des relativ breiten Sortiments gerne habe: Fisch kauft man beim Fischhändler viel besser als irgendwo im Vorbeigehen. Gute Fischhändler sind Leute, die sehr früh aufstehen und wenig Ruhe brauchen. Ein gutes Zeichen ist, wenn am Laden z.B. Akdeniz steht - da sitzen Leute mit diesen Qualitäten.

Man kann natürlich auch quengelnd hinterm Ofen sitzen und irgendwas absprechen. Kann man machen - dann isset halt sch…

In diesem Sinne

MM

Nichts für ungut, aber ich glaube das erst, wenn ich das (in unserem Fall) sehe.

Viele Grüße
Christa

Ja, die Gefühle sind ein gewaltiges Ding…

Ich habe mir ein paar Mal versucht, zu merken, wie viel Grundsteuer ich bezahle, und es ist mir nie gelungen, schlicht weil der Betrag vollkommen belanglos ist. Ich könnte nicht einmal sagen, ob ich von dem Geld zwei oder drei Mal im Jahr essen gehen könnte.

Schöne Grüße

MM

Natürlich wird es in Eurem Fall so sein, dass Ihr mehr bezahlen werdet. Alles andere wäre ja absurd. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass für eine Wohnung von rd. 90 qm Wohnfläche mit 400 qm Rasenfläche (Sondernutzungsrecht) nahe der Innenstadt von Düsseldorf, die wohl in etwa derzeit einen Wert von einer halben Mio. Euro haben dürfte, nach aktueller Regelung weniger als 1 Euro je Quadratmeter und Tag an Grundsteuer anfällt.

Können wir also bitte die Kirche im Dorf lassen? Selbst wenn am Ende vereinzelt 20% mehr als bisher bei der „Reform“ rauskommen, reden wir immer noch von zweistelligen Eurobeträgen. Im Jahr.

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Was daran bitte ist „natürlich“?

Dort wohne ich nicht. Sondern in einem Kaff, in dem seit der letzten Fahrplanänderung der letzte Bus in die nächste Kleinstadt am Samstag um 13:44 Uhr fährt und der erste am Montag um 5:14 Uhr … Warum soll bitte „natürlich“ sein, dass ich mehr zahle?