Fragen zur 58-er Regelung

Hallo,
ich frage für eine Bekannte (58 Jahre, arbeitslos mit 400 Eurojob), die diesen Mai das 58-er Modell unterschrieben hat. Somit taucht sie nicht mehr in der Statistik auf bzw. ist nicht als arbeitssuchend geführt. Damals ging man davon aus, dass man die Arbeitslosenhilfe (nach dem letzten Arbeitsgehalt) bis zum 65. Lebensjahr (also bis zur abschlagsfreien Rente) weiterbezahlt bekommt. Nun kann ihr selbst im Arbeitsamt keiner so recht sagen, wie sich das Arbeitslosengeld 2 auf diese 58-Regelung und ihren Zuverdienst auswirkt und wie sie sich dagegen wehren kann.
Hat hier jemand Erfahrung damit gemacht oder weiß uns gute Anlaufstellen?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Sonja

Hallo,

demjenigen, der diese Regelung nach §428 SGB III unterschreibt, wird NICHT gesagt, daß Alhi bis zur abschlagsfreien Rente gezahlt wird.

Alhi wird mit bzw. auch ohne diese Regelung nach Bedürftigkeit gezahlt. Auf Alhi besteht kein Rechtsanspruch.
Genauso ist es mit AlgII. Wer nicht bedürftig ist, geht leer aus. Wer ohne Leistung ist, fällt nicht unter die Regelung des §428, sondern unter §252(8) SGB VI. Man muß sich dann nur noch 1x pro Jahr melden, steht der Vermittlung aber weiterhin nicht zur Verfügung und taucht auch nicht in der Alo-Statistik auf.
Nichtleistungsempfänger können Nebeneinkommen in unbegrenzter Höhe dazuverdienen. Das gilt bei der Alhi genauso wie beim AlgII.

Holger

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