Fragen zur Abmahnung

Hallo Wissende,

angenommen, 2 Kollegen bekommen Streit, wobei einer den anderen als A…loch beschimpft. Dieser soll wegen der Beschimpfung des Kollegen eine schriftliche Abmahnung erhalten.
Weiter angenommen, der AG kündigt die Abmahnung mündlich am 01.05. an - bis wann muss diese schriftliche Abmahnung geschrieben werden - oder kann sich der Chef damit solange Zeit lassen, wie er will?
Muss die Abmahnung nicht zeitnah erfolgen? Falls ja, wie lange ist die Frist von der mündlichen Androhung der Abmahnung bis zu deren Ausstellung?
Hätte es einen Einfluß darauf, ob der Vorfall zwar in der Firma, nicht aber während der Arbeitszeit stattgefunden hätte?
Kann der AG die Abmahnung einfach so schreiben, oder muss der Betriebsrat dieser Abmahnung zustimmen?

Viele Fragen, ich weiss, aber es wäre toll, wenn jemand die ein oder andere Antwort parat hätte.
Danke und ein schönes Wochenende.

Asterix

Hallo Wissende,

angenommen, 2 Kollegen bekommen Streit, wobei einer den
anderen als A…loch beschimpft. Dieser soll wegen der
Beschimpfung des Kollegen eine schriftliche Abmahnung
erhalten.
Weiter angenommen, der AG kündigt die Abmahnung mündlich am
01.05. an - bis wann muss diese schriftliche Abmahnung
geschrieben werden - oder kann sich der Chef damit solange
Zeit lassen, wie er will?

…eine Abmahnung kann auch nur mündlich ausgesprochen werden und ist trotzdem rechtsgültig.

Muss die Abmahnung nicht zeitnah erfolgen? Falls ja, wie lange
ist die Frist von der mündlichen Androhung der Abmahnung bis
zu deren Ausstellung?

Zeitnah: 14 Tage nach Bekanntwerden!

Hätte es einen Einfluß darauf, ob der Vorfall zwar in der
Firma, nicht aber während der Arbeitszeit stattgefunden hätte?

…weiss ich nicht…

Kann der AG die Abmahnung einfach so schreiben, oder muss der
Betriebsrat dieser Abmahnung zustimmen?

nein!

Viele Fragen, ich weiss, aber es wäre toll, wenn jemand die
ein oder andere Antwort parat hätte.
Danke und ein schönes Wochenende.

dto

Asterix

Christian

Abmahnungen und deren Brauchbarkeit…
Hi!

angenommen, 2 Kollegen bekommen Streit, wobei einer den
anderen als A…loch beschimpft. Dieser soll wegen der
Beschimpfung des Kollegen eine schriftliche Abmahnung
erhalten.

Hölle, ist das kleinlich! Die sollen mal 3 Monate im Bergbau arbeiten - da ist das der normale Umgangston :wink:

Weiter angenommen, der AG kündigt die Abmahnung mündlich am
01.05. an - bis wann muss diese schriftliche Abmahnung
geschrieben werden - oder kann sich der Chef damit solange
Zeit lassen, wie er will?

Ich bin mir nicht sicher, ob zeitnah auch bei Abmahnungen 2 Wochen bedeutet - aber mehr als ein Monat erscheint mir nicht mehr unbedingt zeitnah!
Wobei ja schon geschrieben wurde, dass die Abmahnung nicht schriftlich erfolgen muss…

Hätte es einen Einfluß darauf, ob der Vorfall zwar in der
Firma, nicht aber während der Arbeitszeit stattgefunden hätte?

Da es die betrieblichen Räume waren und es sich bei beiden Menschen um Mitarbeiter handelt, sollte (muss aber nicht unbedingt) es egal sein, ob es in der Dienstzeit oder außerhalb war!

Kann der AG die Abmahnung einfach so schreiben, oder muss der
Betriebsrat dieser Abmahnung zustimmen?

Da Christian nur mit einem NEIN geantwortet hat, mache ich es mal ausführlich:
JA
NEIN :wink:
(in der Reihenfolge der beiden Fragen)

Da Du Dir größere Gedanken wegen der Abmahnung zu machen scheinst, lass Dir aber noch gesagt sein, dass sie keine Auswirkungen haben muss!
Wenn sie noch schriftlich kommt, nehme sie zur Kenntnis, akzeptiere, dass sie in die Akte gelegt wird, und schreibe bestenfalls eine Gegendarstellung!

Wenn Du nämlich etwas dagegen unternimmst und es letztendlich mit Anwalt und/oder Gericht zu einer Klärung kommt, dann bekommt Dein Arbeitgeber unter Umständen noch eine Gebaruchsanweisung: Wie verhalte ich mich beim Verfassen einer Abmahnung richtig?
Mit der logischen Konsequenz, dass der AG das dann auch „richtig“ nachholt…

Der sinnvoll früheste Termin, eine Abmahnung richtig anzugreifen, ist der Gerichtstermin in der Kündigungsschutzklage! Wenn die Abmahnung dann korrekt ausgesprochen wurde, hättest Du eh nichts dagegen machen können, war sie auf wackeligen Beinen, wird sie dort zerfetzt!

Ich weiß, dass nicht wenige Gewerkschaften und Betriebsratten Betriebsräte etwas anderes empfehlen, aber das kannst Du als Geltungssucht abhaken!

LG
Guido

Hallo

Muss die Abmahnung nicht zeitnah erfolgen? Falls ja, wie lange
ist die Frist von der mündlichen Androhung der Abmahnung bis
zu deren Ausstellung?

Zeitnah: 14 Tage nach Bekanntwerden!

Das ist völlig falsch! Wir sprechen hier nicht von einer fristlosen Kü… Fakt ist: Es gibt überhaupt keine Frist. Das Recht, einen Vorfall abzumahnen, kann höchstens verwirken. Dies dürfte nach 6 Monaten pi mal Daumen anzunehmen sein.

Hätte es einen Einfluß darauf, ob der Vorfall zwar in der
Firma, nicht aber während der Arbeitszeit stattgefunden hätte?

…weiss ich nicht…

Ja, es kann auf jeden Fall Einfluß haben.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido und Christian,

danke für die Antworten. Habe inzwischen auch ein bisschen gegoogelt und u.a. herausgefunden, daß eine Abmahnung auch noch nach einer unbestimmten Frist erfolgen kann. Allerdings wird es für den AG nach einer längeren Zeit schwieriger, diese zu rechtfertigen, da der AN, der abgemahnt werden soll, davon ausgehen kann, daß sein Verhalten vom AG geduldet wird/wurde.

Ach, ich mache mir groß keine Sorge wegen der Abmahnung, wollte mich halt nur nochmal schlau machen bzgl. meiner Fragen. Eine Gegendarstellung zur Personalakte habe ich schon längst geschrieben, ich warte halt nur dringend auf die Abmahnung, damit ich diese meinem Chef aushändigen kann.
Der kommt nämlich in diesem Schreiben (4 Seiten) auch nicht gut weg, da er keine Eier und kein Rückgrat hat - und er ist verpflichtet, meine Gegendarstellung an die Firmenzentrale zu schicken, wo er nicht gerade hoch angesehen ist (vielleicht, weil er keine Eier und kein Rückgrat hat…).
Und daß der andere Kollege, um den es eigentlich geht, ein A…loch ist, weiss er selbst - es musste ihm nur mal jemand sagen!!

Ich bin auf den Job nicht angewiesen (Teilzeit), habe noch 2 andere Jobs, aber ich mache das schon seit vielen Jahren, ist Just for fun, deshalb freue ich mich auf das nun beginnende „Spiel“.
Die dürfen mir ruhig ans Bein pissen - mein Strahl ist härter!

Salve,
Asterix

hallo asterix,
nimm das mit der abmahnung nicht so schwer, klar die beleidigung war nicht korrekt, wichtig ist in diesem zusammenhang, das wenn du eine abmahnung bekommst du eine gegendarstellung, unter berufung auf §83 Abs. 2 BetrVG machst und darin schilderst wie es zu dieser situation kam, diese schickst du, unter hinzufügung zur personalakte, wo auch die abmahnung liegt zur personalabteilung des ag. wenn die dich in einem jahr freisetzen wollen und die abmahnung dafür benötigen, kann jeder arbeitsrichter sehen, wie es aus deiner sicht war und evtl. zu deinen gunsten entscheiden. denn ohne gegendarstellung erkennst du deren abmahnung inhaltlich voll an.
schönes wochenende noch
bernd

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