Abmahnungen und deren Brauchbarkeit…
Hi!
angenommen, 2 Kollegen bekommen Streit, wobei einer den
anderen als A…loch beschimpft. Dieser soll wegen der
Beschimpfung des Kollegen eine schriftliche Abmahnung
erhalten.
Hölle, ist das kleinlich! Die sollen mal 3 Monate im Bergbau arbeiten - da ist das der normale Umgangston 
Weiter angenommen, der AG kündigt die Abmahnung mündlich am
01.05. an - bis wann muss diese schriftliche Abmahnung
geschrieben werden - oder kann sich der Chef damit solange
Zeit lassen, wie er will?
Ich bin mir nicht sicher, ob zeitnah auch bei Abmahnungen 2 Wochen bedeutet - aber mehr als ein Monat erscheint mir nicht mehr unbedingt zeitnah!
Wobei ja schon geschrieben wurde, dass die Abmahnung nicht schriftlich erfolgen muss…
Hätte es einen Einfluß darauf, ob der Vorfall zwar in der
Firma, nicht aber während der Arbeitszeit stattgefunden hätte?
Da es die betrieblichen Räume waren und es sich bei beiden Menschen um Mitarbeiter handelt, sollte (muss aber nicht unbedingt) es egal sein, ob es in der Dienstzeit oder außerhalb war!
Kann der AG die Abmahnung einfach so schreiben, oder muss der
Betriebsrat dieser Abmahnung zustimmen?
Da Christian nur mit einem NEIN geantwortet hat, mache ich es mal ausführlich:
JA
NEIN 
(in der Reihenfolge der beiden Fragen)
Da Du Dir größere Gedanken wegen der Abmahnung zu machen scheinst, lass Dir aber noch gesagt sein, dass sie keine Auswirkungen haben muss!
Wenn sie noch schriftlich kommt, nehme sie zur Kenntnis, akzeptiere, dass sie in die Akte gelegt wird, und schreibe bestenfalls eine Gegendarstellung!
Wenn Du nämlich etwas dagegen unternimmst und es letztendlich mit Anwalt und/oder Gericht zu einer Klärung kommt, dann bekommt Dein Arbeitgeber unter Umständen noch eine Gebaruchsanweisung: Wie verhalte ich mich beim Verfassen einer Abmahnung richtig?
Mit der logischen Konsequenz, dass der AG das dann auch „richtig“ nachholt…
Der sinnvoll früheste Termin, eine Abmahnung richtig anzugreifen, ist der Gerichtstermin in der Kündigungsschutzklage! Wenn die Abmahnung dann korrekt ausgesprochen wurde, hättest Du eh nichts dagegen machen können, war sie auf wackeligen Beinen, wird sie dort zerfetzt!
Ich weiß, dass nicht wenige Gewerkschaften und Betriebsratten Betriebsräte etwas anderes empfehlen, aber das kannst Du als Geltungssucht abhaken!
LG
Guido