Hallo Leute,
nehmen wir einmal an, X ist im März 1954 geboren und hat 45 Beitragsjahre am 01.08.2014 „voll“. Zu diesem Zeitpunkt wäre X also 60 Jahre und 5 Monate alt.
Nehmen wir weiter an, X wird am 01.08.2012 arbeitslos. Zu diesem Zeitpunkt hätte er ja seine 45 Beitragsjahre noch nicht erbracht.
Werden die 24 Monate in welchen er Arbeitslosengeld bezieht, dann als Ausfallzeit gerechnet?
Wann kann er dann frühestens in Rente gehen? Mit welchem Abschlag?
Zunächst einmal:
Die 45 Beitragsjahre sind hier ohne Bedeutung. Diese „neue“ Wartezeitvorschrift wurde im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65. auf das 67. Lebensjahr (stufenweise ab 1.1.2012) eingeführt.
Sie bewirkt lediglich, dass die Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschlag in Anspruch genommen werden kann.
Für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld werden Pflichtbeiträge entrichtet. Diese Beitragszeiten werden aber nicht auf die 45 Jahre angerechnet.
Die Altersrente für langjährig Versicherte (Voraussetzung 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten) kann ab dem 63. Lebensjahr mit 9,6 Prozent Abschlag in Anspruch genommen werden.