Fragen zur Ausbildung

Hallo,
ein Auszubildender im dualen System muss ja Klausuren schreiben und ein Ausbildungsnachweisheft führen.

Vor 12 Jahren musste der Betrieb dieses Ausbildungsnachweisheft unterschreiben. Ist das heute anders?

Muss der Auszubildende nach Aufforderung dem Betrieb (Vorgesetzten) zeigen?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,

ja, das ist heute noch ganz genauso. Auf Verlangen ist das „Berichtsheft“ dem betreffenden Ausbilder / Ausbildungsverantwortlichem vorzuzeigen.

Gruß

Hallo Anke,
vielen Dank für die Antwort - muss er es auch unterschreiben?
Gibt es dafür einen § o.ä.?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,
und was passiert wenn er sich weigert?
Viele Grüße

Hallo,

Gibt es dafür einen § o.ä.?

Im BBiG Berufsbildungsgesetz ist in § 14 Berufsausbildung Folgendes zu lesen:

(1) Ausbildende haben
[…] 4. Auszubildende […] zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen,

hierzu auch BBiG § 5 Ausbildungsordnung:
[…]
(2) Die Ausbildungsordnung kann vorsehen, […]
7. dass Auszubildende einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben.

d.h. wenn die Ausbildungsordnung ein Berichtsheft vorsieht (und ich kenne keinen Beruf im dualen System bei dem das nicht der Fall ist) muss der Ausbildende das sogar tun.
Eine Unterschrift erleichtert es da zu erkennen was man als Ausbilder schon gesehen hat und was nicht …

Das Berichtsheft ist keine Schikane, sonderrn v.a. für den Azubi aber auch für den Ausbildenden der rechtliche Nachweis, dass die Ausbildung ordnungsgemäß (zeitlich u inhaltlich) abgelaufen ist.

Rechtliche Konsequenzen können auf jeden Fall Abmahnung, bei motorischer Weigerung bis hin zur Kündigung sein, sowie natürlich ein entsprechendes Zeugnis …

Gruß
Wawi

Link zum BBiG: http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

Hallo,

… und außerdem ist die Vorlage eines ordentlich geführten Berichtshefts Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Gruß

Hallo,

… und außerdem ist die Vorlage eines ordentlich geführten
Berichtshefts Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu
werden.

Das Berichtsheft ist heute - zumindest bei den kaufmännischen Berufen mit denen ich zu tun habe - nicht mehr unbedingt Bestandteil der Prüfung, es ist vielmehr so das als Prüfung ein Referat (der sogenannte Report) über ein bestimmtes, vom Azubi gewähltes Thema gehalten und bewertet wird (als praktischer Prüfungsteil).

Trotzdem muss natürlich das Berichtsheft geführt werden (ob auf dem Vordruck von z. B. der IHK oder als Schnellhefter o.ä. kann mit dem Betrieb abgesprochen werden, das wird heute nicht mehr so streng gehandhabt).

Ich kenne Fälle bei denen eine Abmahnung ausgesprochen wurde weil kein Berichtsheft oder wiederholt nur ein unvollständiges Berichtsheft vorgelegt wurde. Aber in diesen Fällen wurde auch vorher mehrmals von der Ausbildungsleitung mündlich ermahnt.

Inwieweit direkt eine Abmahnung ausgesprochen werden dürfte weiß ich nicht, kam bei uns noch nicht vor!

Es ist doch echt kein Drama so ein Berichtsheft zu schreiben…

Gruß

Unterabschnitt 2
Pflichten der Auszubildenden
§ 13
Verhalten während der Berufsausbildung
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche
Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum
Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie
sind insbesondere verpflichtet,

  1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung
    aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
  2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für
    die sie nach § 15 freigestellt werden,
  3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen
    der Berufsausbildung von Ausbildenden,
    von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von
    anderen weisungsberechtigten Personen erteilt
    werden,
  4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung
    zu beachten,
    Der obige Text ist aus dem Berufsbildungsgesetz, also aufgetragene Arbeiten hat der Azubi auszuführen! Natürlich gilt das nicht für Schikanen oder etwa Gesetzesverstöße, aber das ist doch bei einem Berichtsheft nicht der Fall!

Hallo,

Das Berichtsheft ist heute - zumindest bei den kaufmännischen
Berufen mit denen ich zu tun habe - nicht mehr unbedingt
Bestandteil der Prüfung

Aus dem Berufsbildungsgesetz:

„§ 43
Zulassung zur Abschlussprüfung
(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen
teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftli-
che Ausbildungsnachweise geführt hat …“

Das Berichtsheft ist nicht Bestandteil der Prüfung, sondern Zulassungsvoraussetzung. Gibt es Berufe, in denen diese „schriftlichen Ausbildungsnachweise“ nicht „vorgeschrieben“ sind?

Gruß

Ich meinte damit das diese Berichtshefte nicht wie früher bei der Prüfung „abgefragt“ werden, sondern heute halt - bei Industriekaufleuten etc. - dieser Report über das Prüfungsthema (z. B. Vertrieb an einem konkreten, betrieblichen Ablauf orientiert) vorgetragen und anschließend das Fachwissen hauptsächlich über diesen speziellen Ablauf und ggf. noch die zusammenhängenden Abläufe geprüft wird.
Insofern ist das Berichtsheft (meines Erachtens nach) nicht mehr so furchtbar wichtig - muss aber dennoch geführt werden, weil vorgeschrieben.

Ich kenne das von uns nur so aus der Praxis das die Azubis regelmäßig alle paar Wochen die Abteilung wechseln und jeweils dann einen Bericht schreiben, der auf jeden Fall vom Ausbildungsverantwortlichen der Abteilung abgezeichnet wird und in manchen Fällen auch noch von der Ausbildungsleiterin für das Unternehmen.

Gruß

Hallo Anke,
es handelt sich um eine kaufmännische Ausbildung (IHK).
Dass die Inhalte des Ausbildungsnachweises nicht abgefragt werden, weiss ich.
Ich will nur wissen, ob der Azubi dazu verpflichtet ist dem AG das Ausbildungsnachweisheft vorzulegen und unterschreiben zu lassen.

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,

Ich will nur wissen, ob der Azubi dazu verpflichtet ist dem AG
das Ausbildungsnachweisheft vorzulegen und unterschreiben zu
lassen.

Ja, das ist er!

Andererseits, wenn er sein Berichtsheft nicht sorgfältig führt und er durch die Prüfung fällt, wird er nie beweisen können, ob die Qualität der Ausbildung dran schuld war …

Gruß

Jaaaa, der Azubi MUSS ein Berichtsheft schreiben und auch jaaaa,
er MUSS es auf Verlangen seinem zuständigen Ausbilder / Ausbildungsverantwortlichen vorlegen! Ob dieser es unterschreiben muss weiß ich leider nicht, wird aber in der Praxis durchaus so gehandhabt…

Meine Güte was steht denn da so schlimmes drin dass das keiner lesen soll???

Hallo,

Meine Güte was steht denn da so schlimmes drin dass das keiner
lesen soll???

Da steht nix Schlimmes drin, der Azubi ist vermutlich nur zu faul, es überhaupt zu schreiben.

Gruß

So kommt das mir auch langsam vor…
Wenn der Ausbilder es unterschreiben will, soll er doch - ist doch nicht schlimm.