Fragen zur Bemusterung bzw. Nachbemusterung

Hallo zusammen,

im vergangenen Jahr wurde ich im alter von 22 Jahren gemustert. Ergebnis: T2

Aufgrund einer nebenberuflichen Weiterbildung bin ich momentan zurückgestellt. Dies über mein 23. Lebensjahr hinaus, was bedeutet das man mich bis 25 einziehen kann.

Ich bin nun seit 7 Jahren fest im Berufsleben - nicht nur deshalb ist der Gang zur Bundeswehr bzw. Zivildienst für mich eine persönliche und berufliche Katastrophe.

Aufgrund neuer beruflichen Perspektiven muss ich so schnell wie möglich einen Strich unter das Thema Bundeswehr ziehen. Ich denke deshalb momentan über eine Nachbemusterung nach.

Im Vorfeld würde ich gerne einige Fachärzte abklappern um Möglicherweise etwas attestiert zu bekommen.

Gibt es Leute die damit Erfahrung haben? Falls ja, sind die folgenden „Weh- Wehchen“ ausreichend für eine Einstufung T5:

  • Neurodermithis
  • andere Haut-Allergien (gegen bestimmte Metalle o.ä.)
  • Schilddrüsenüberfunktion

Nichts davon hab ich wissend. Trotzdem meine ich damit Chancen zu haben zwecks Attest beim Facharzt.

Reicht das aus?
Bzw. habt ihr andere Tipps und Ratschläge für meine Situation?

Außerdem: Gibt es die „Unabdingbarkeitserklärung“ des Arbeitgebers noch, bzw. wird diese noch akzeptiert? Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?

Vielen Dank im voraus

Zum Thema T5:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,471170,00.html

Was den Rest angeht: setz dich mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung - du selber hast das ganze lange genug aufgeschoben. Ich gebe dazu sicherlich keine Tipps. Jegliche weitere Rückstellung bedeutet aber nur, dass du weiterhin zurückgestellt bist und nach Ende des Rückstellungsgrundes eingezogen werden kannst.

Gruß Andreas

Hallo

also alle deine Wehwechen muessten zur sofortigen Ausmusterung fuehren.

Andere Ausmusterungsgruende koennen auch Brueche in der Vergangenheit sein oder eine Fischallergie :smile:

Unabdingbarkeitserklärung gibt es auf jeden Fall noch. Lass dir von deinem Arbeitgeber eine ausstellen. Dein Arbeitsgeber schriebt einfach das er auf dich nicht verzichten kann und begruendet dieses. Da sind der Phantasie keine grenzen gesetzt.

Sollte diese nicht anerkannt werden sofort Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass man bei negativer Antwort Klage einreichen wird.

Die beim Kreiswehrersatzamt sollten endlich aufwachen und erkennen, dass ihr gesamtes System und Tun ueberholt ist vor allem bei einem Blick auf derzeitigen Arbeitsmarkt.

Von einer einer „Gleichberrechtigung“ kann man ja nicht einmal mehr unter der maennlihen Bevoelkerung reden, da ja viele schon gar nicht mehr eingezogen werden.

Wehrdienst…wirklich ganz „grosse“ Klasse. *kopfschuettel*

Viele Gruesse aus Christchurch/Neuseeland

Eric

Zum Thema T5:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,471170,00.html

Was den Rest angeht: setz dich mit dem Kreiswehrersatzamt in
Verbindung - du selber hast das ganze lange genug
aufgeschoben. Ich gebe dazu sicherlich keine Tipps. Jegliche
weitere Rückstellung bedeutet aber nur, dass du weiterhin
zurückgestellt bist und nach Ende des Rückstellungsgrundes
eingezogen werden kannst.

Oder auch nicht, weil dann das 25. Lebensjahr erreicht ist oder man nicht gebraucht wird. Da nur noch jeder Zweite, der tauglich ist, eingezogen wird, kann ich ihn verstehen. Natürlich die nicht, die nicht drumrum gekommen sind.
Das Thema T5 und Versicherungen ist sicherlich nachdenkenswert, doch wenn man Versicherung vor T5 abgeschlossen hatte, kann nichts passieren.Das mit den öffentlichen Arbeitgebern kann ich nicht einschätzen, muß jeder mit seiner persönlichen Situation abklären.
Antrag auf Nachmusterung kann man stellen, wenn seit der Musterung 2 Jahre vergangen sind oder sich gesundheitliche Beeinträchtigungen eingestellt haben.