Fragen zur Betriebliche Altersvorsorge

Ich habe seit einigen Jahren über meinen Arbeitgeber monatlich in die Sparkassen Pensionskasse eingezahlt.

Da ich die Firma verlassen werde, um mich selbständig zu machen, stellt sich die Frage, was tun mit diesem Vertrag.

Ich habe bei der Sparkassen Pensionskasse angerufen und die Info bekommen, daß ich nur dann die Wahl habe, den Vertrag Rückzuverkaufen, wenn ich den Vertrag kündige bevor bekannt ist, daß ich die Firma verlasse. Wenn z.B. der Arbeitgeber mir kündigt, dann kann ich den Renten-Vertrag danach nicht mehr kündigen.
Mir ist sowieso klar, daß ich dabei Verlust machen würde, weil der Rückkaufswert natürlich geringer ist, als das eingezahlte Geld.

Leider gibt die Sparkassen Pensionskasse keine Auskunft, wie der Rückkaufswert tatsächlich wäre.
Sie meinen, ich muß den Arbeitgeber fragen, der muß dann dort den Antrag zur Berechnung stellen.
Den möchte ich aber nun wirklich nicht fragen, weil ich ihn noch nicht in meine Pläne eingeweiht habe und unser Verhältnis -vorsichtig ausgedrückt- nicht besonders entspannt ist.

Gibt es irgendeine Faustregel, z.B. Eingezahlte Beträge - Bearbeitungsgebühr - Steuer udn Sozialabgaben um das wenigstens ungefähr zu berechnen?

Lohnt es sich, den Rentenvertrag als Selbständige weiter zu bedienen oder besser einfach ruhen lassen?

Stimmt es, daß ich den Vertrag nicht mehr auflösen kann, wenn ich die Firma verlassen habe, bzw. sobald bekannt ist, daß ich die Firma verlasse?

Guten Tag Regina,
eine PK ist eine in mehrfacher Hinsicht haarige Angelegenheit.
Die Frage nach Stornoabschlägen lässt sich nicht von aussen
beantworten. Gehen Sie aber in Ruhe davon aus, dass sie heftig sind.
Sollten sie sich wider Erwarten als harmlos herausstellen, umso besser.
Wenn die PK nicht von sich aus in ihrem Geschäftsplan bzw. in einem
vorab gelieferten Versicherungsverlauf die Kunden über die Höhe der
Abschläge informiert, kann sich nur der schlau machen, der auskunftsberechtigt ist.
Wenn die PK Ihnen als Einzelperson die Vertragsfortführung ermöglicht,
gehen Sie am besten so vor, wie bei jedem anderen Vertragsschluss.
Sie betrachten die Rahmenbedingungen (Ertragslage, Sicherungseinrichtung etc.), vergleichen mit Alternativen und
entscheiden.
Zur Frage der Auflösung verweise ich Sie auf die Unterlagen zu Ihrem
Vertrag. Dort muss dieser wichtige Umstand zwingend geregelt sein.
Gruß
Günther

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Lohnt es sich, den Rentenvertrag als Selbständige weiter zu
bedienen oder besser einfach ruhen lassen?

Beides wäre besser, als den Vertrag zu kündigen. Da Du auch als Selbstständige eine Altersvorsorge brauchst, müßtest Du überlegen, den Vertrag weiter zu bedienen. Ob sich das „lohnt“, kann man nur entscheiden, wenn man den Vertrag und ggf. Alternativen kennt.