Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Guten Tag,
Ich wohne in einem 2 Famielienhaus zu miete.
In der unteren Wohnung wohne ich
und die obere Wohnung steht seit zwei Jahren lehr.

Nun habe ich von meinem Vermieter die betriebskostenabrechnung für 2008 bekommen.

zur Erklärung:
Im keller befindt sich ein BHKW und ein überdimensionierten 1000l Wasserspeicher

die verbrauchte heizmenge wird mittels Wärmemengenzählern ermittelt

Der Warmwasser verbrauch über separate Warmwasseruhren

Die Frage ist
1)muss ich als alleinieger Mieter
für die GESAMTE Gassrechnung aufkommen?

2)oder muss ich nur für die von mir verbrauchte Heizmenge/Warmwassermenge bezahlen?

oder 3) muss ich mich an den Vortext halten um eine Antwort zu bekommen?

Achtung
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter FAQ:1129

Ja Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.
Nein Ich habe die Hinweise nicht verstanden und/oder werde mich nicht an diese halten.

Edit:

jemand wohnt in einem 2 Famielienhaus In der unteren Wohnung zur miete.
die obere Wohnung steht seit zwei Jahren lehr.

Die Frage ist
1)muss er als alleinieger Mieter
für die GESAMTE Gassrechnung aufkommen?

2)oder muss er nur für die von ihm verbrauchte Heizmenge/Warmwassermenge bezahlen?

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nebenkosten-…
Hi, NK für Leerstand d. Wohnung geht zu Lasten d. VM/Eigentümers.
MfG ramses90

Du zahlst nur den anteil der dich betrifft, der Vermieter muss isch die leerstehende Wohnung, selbst wenn es nur monatsweise wäre anrechnen lassen, also sein Problem, nicht deins.