Fragen zur Bewerbung

Hallo,

nachträglich an alle ein gesundes neues Jahr. Ich hätte gleich einige Fragen zu einer möglichen (Online) Bewerbung:

  1. Muß man den Schwerbehindertenausweis (höher als 50) bereits in die Bewerbung mit reinschreiben (dürfte dann Chancen aber zunichte machen)?
  2. Wenn gefordert das derzeitige Jahreseinkommen anzugeben, müssen dann Sonderzahlungen und ähnliches mit eingerechnet werden?
  3. Worauf sollte man bei einer Kurzbewerbung per Internet (mit angehängter Bewerbung) achten?

Vielen Dank im vorraus für Eure Antworten.

Gruß und noch eine schöne Woche

Roland

Onlinebewerbung
Hallo R.,

  1. Muß man den Schwerbehindertenausweis (höher als 50) bereits
    in die Bewerbung mit reinschreiben (dürfte dann Chancen aber
    zunichte machen)?

Müssen tust Du das in der Bewerbung nicht, aber Du musst den AG spätestens beim Gespräch darauf hinweisen. Und ob das Deine Chancen erhöht, wage ich zu bezweifeln. Ich würde wohl mit offenen Karten spielen, vielleicht vorher telefonisch abchecken, ob überhaupt eine reelle Chance besteht.

  1. Wenn gefordert das derzeitige Jahreseinkommen anzugeben,
    müssen dann Sonderzahlungen und ähnliches mit eingerechnet
    werden?

Du gibst Dein Bruttojahreseinkommen (siehe letzte Jahressteuerbescheinigung Deines AG)an.

  1. Worauf sollte man bei einer Kurzbewerbung per Internet (mit
    angehängter Bewerbung) achten?
  1. Keine Rechtschreibfehler.

Vielen Dank im vVorraus für Eure Antworten.

  1. Anhänge im angegeben Format (.doc besser .pdf).
  2. Anhanggröße beachten.
  3. Kurzbewerbung heisst für mich Anschreiben und Lebnslauf - keine Zeugnisse. Ansonsten gleiche Regeln wie bei Papierbewerbung.

Gruß und noch eine schöne Woche

Danke ebenfalls, bobesch

Hallo Bobesch,

danke für die prompte Antwort. Jetzt habe ich noch eine Frage wegen des Bildes. Einige Fotografen bieten die Möglichkeit an, das Bewerbungsfoto auch auf CD zu brennen. Sollte man das dann mit hineinstellen und wäre qualitätsmäßig vielleicht schwarz/weiß besser?

Gruß
Roland

Gruß und noch eine schöne Woche

Danke ebenfalls, bobesch

Hallo Roland,

danke für die prompte Antwort. Jetzt habe ich noch eine Frage
wegen des Bildes. Einige Fotografen bieten die Möglichkeit an,
das Bewerbungsfoto auch auf CD zu brennen. Sollte man das dann
mit hineinstellen und wäre qualitätsmäßig vielleicht
schwarz/weiß besser?

Das Bild lässt Du Dir natürlich auch digital vom Fotografen geben.
Das wird dannn in entsprechender Größe in Deinen Word-Lebenslauf als Grafik kopiert, so wie Du auch eine Papierbewerbung erstellen würdest.
Das ganze dann als Anhang zu Deiner Online-Bewerbung.

Ob Farbe oder Schwarz/Weiß ist eine Geschmacks- und keine Qualitätsfrage. Nimm das, was der Fotograf Dir empfiehlt oder was Du besser findest.

Gruß bobesch

Ergänzung zum Foto
Hallo Roland, und Bobesch,

Das Bild lässt Du Dir natürlich auch digital vom Fotografen
geben.
Das wird dannn in entsprechender Größe in Deinen
Word-Lebenslauf als Grafik kopiert, so wie Du auch eine
Papierbewerbung erstellen würdest.
Das ganze dann als Anhang zu Deiner Online-Bewerbung.

Voll einverstanden :wink: Allerdings muss man unbedingt drauf achten, dass das Bild nicht viele MB gross ist und das Word-Dokument dann noch viel mehr MB gross wird. 200 kB ist ein duchaus realistischer Wert für ein Passfoto im Lebenslauf.
Wenn Roland nicht weiss, wie er das Bild entsprechend „klein kriegt“ soll er entweder bei den Bildbearbeitern oder bei mir per Mail nochmal nachfragen.

*wink*

Petzi

Hallo

  1. Muß man den Schwerbehindertenausweis (höher als 50) bereits
    in die Bewerbung mit reinschreiben (dürfte dann Chancen aber
    zunichte machen)?

Müssen tust Du das in der Bewerbung nicht, aber Du musst den
AG spätestens beim Gespräch darauf hinweisen.

Nur, wenn er fragt oder die Arbeitseistung durch die Behinderung eingeschränkt ist.

Gruß,
LeoLo

Nachfrage …
Hallo L.,

Müssen tust Du das in der Bewerbung nicht, aber Du musst den
AG spätestens beim Gespräch darauf hinweisen.

Nur, wenn er fragt oder die Arbeitseistung durch die
Behinderung eingeschränkt ist.

Nehmen wir an, die Behinderung ist nicht offensichtlich, der AG fragt nicht und der Bewerber ist selbst der Ansicht, dass die Arbeitsleistung nicht eingeschränkt wird - kurz der Bewerber erhält einen Arbeitsvertrag, den er unterschreibt. Von seiner Behinderung sagt er weiter nix. Was ist jetzt mit den besonderen Schutzrechten für Schwerbehinderte, greifen die totzdem?

Gruß bobesch

Hallo,

Was ist jetzt mit
den besonderen Schutzrechten für Schwerbehinderte, greifen die
totzdem?

Sobald der Arbeitgeber von der Behinderung in Kenntnis gesetzt wird: Ja. Wobei der „Kündigungsschutz“ nach SGB IX eh erst nach 6 Monaten greift. Genaueres siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__90.html

MfG