Hallo zusammen!
Was ist zu beachten, wenn ein Einzelunternehmer zum Jahreswechsel von der EÜR auf doppelte Buchführung umsteigen möchte? Muss er dem Finanzamt das melden? Eher nicht, oder?
Wie funktioniert das mit den Warenbeständen? Angenommen der Unternehmer verfügt noch über Waren mit Einkaufswert 3.000 Euro. Dann startet das Konto mit einem Anfangsbestand von 3.000 Euro, richtig? Ebenso dürfte das mit den anderen Konten wie z.B. „Bank“ funktionieren, oder? Wenn 7.000 Euro auf dem Bankkonto sind, startet das Konto „Bank“ in der Buchführung bei 7.000 Euro, korrekt?
Und noch eine Sache, von der ich denke, zu wissen, wie das gehandhabt wird, aber zu der ich gerne noch eine zweite Meinung hätte:
Eigenkapital: Die Veränderung des Eigenkapitals stellt am Ende ja den Gewinn dar, wenn ich mich nicht irre. Zumindest sofern keine neuen Einlagen oder Gewinnausschüttungen veranlasst werden.
Steigt man von EÜR zur dopp. Buchführung um und hat noch Warenbestände sowie Guthaben auf dem Bankkonto (nehmen wir einfach mal die Werte aus dem Beispiel eben: Waren 3.000, Bank 7.000) und andere Werte vernachlässigen wir mal zur Vereinfachung. Auch Fremdkapital ist keins im Unternehmen. Dann ist der Anfangswert des Eigenkapitals 10.000 Euro, korrekt? Hat das Konto Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres einen Wert von 12.000 Euro und es kam zu keinen neuen Einlagen oder Gewinnausschüttungen, so lag der Gewinn bei 2.000 Euro, oder? Oder wäre der Gewinn 12.000 Euro, weil Konten immer beim Wert Null starten müssen? (ich weiß, würde nicht wirklich Sinn machen…aber Fragen kosten ja nichts )
Also mit anderen Worten: Wenn man von der EÜR auf doppelte Buchführung umsteigt; müssen dann alle Konten mit dem Wert Null starten und die Warenbestände etc. bucht man dann dazu? Oder dürfen die Konten mit einem Wert größer Null starten?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten und ein schönes Wochenende!