Fragen zur Buchhaltung

Hallo,

  • wie werden Gutschriften verbucht (Ware zur?ckgebracht)? Welches KOnto ist es eigentlich?
  • m?ssen Recnungen ?ber 0 DM verbucht werden? Das Programm verweigert es (GS-EAR)
  • ?ber welches Konto laufen Aufwendungen fr Gerichtsverfahren?
  • Wie wird eine Rechnung verbucht, wo noch zusätzlich eine Gebühr für Post-Nachnahme aufgeführt ist? Die Nachnahmegebühr ist ja ohne MwSt, d. h. 16% der Endsumme entsprechen nicht der aufgeführten MwST. Soll man dann die Rechnung auf 2 Aufsplitten und die eine normal und die andere als Portokosten abschreiben?

Gibt es eigentlich eine Webseite, wo das alles aufgef?hrt ist?

Gru?,
Pete

Hi,

  • wie werden Gutschriften verbucht (Ware zur?ckgebracht)?
    Welches KOnto ist es eigentlich?

normal so, wie die Warenlieferung - nur halt andersrum (also andere Kontoseite)… Gegenkonto dann entweder der Debitor (da stehts dann auch auf der falschen Seite) oder halt ein Kreditorenkonto (da es ja eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden ist)…

  • m?ssen Recnungen ?ber 0 DM verbucht werden? Das Programm
    verweigert es (GS-EAR)

gute Frage - das Problem hatte ich bisher nicht…

  • ?ber welches Konto laufen Aufwendungen fr Gerichtsverfahren?

Rechtsbreatungskosten…

  • Wie wird eine Rechnung verbucht, wo noch zusätzlich eine
    Gebühr für Post-Nachnahme aufgeführt ist? Die Nachnahmegebühr
    ist ja ohne MwSt, d. h. 16% der Endsumme entsprechen nicht der
    aufgeführten MwST. Soll man dann die Rechnung auf 2
    Aufsplitten und die eine normal und die andere als Portokosten
    abschreiben?

ich habs so gelernt: Porto rausrechnen, die Rechnung normal (brutto) und die Portokosten extra (ohne Steuer) verbuchen…

Gibt es eigentlich eine Webseite, wo das alles aufgef?hrt ist?

sowas suche ich auch noch…

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen

Grüsse

MM

Hallo,
MM hat ja schon fast alles gesagt:

  • m?ssen Recnungen ?ber 0 DM verbucht werden? Das Programm
    verweigert es (GS-EAR)

gute Frage - das Problem hatte ich bisher nicht…

Ne, müssen nicht, die Buchhaltung erfasst ja die Bewegungen in der Firma der finanziellen Art, bei DM 0,- fällt ja nichts an also kann auch nichts verbucht werden

  • Wie wird eine Rechnung verbucht, wo noch zusätzlich eine
    Gebühr für Post-Nachnahme aufgeführt ist? Die Nachnahmegebühr
    ist ja ohne MwSt, d. h. 16% der Endsumme entsprechen nicht der
    aufgeführten MwST. Soll man dann die Rechnung auf 2
    Aufsplitten und die eine normal und die andere als Portokosten
    abschreiben?

ich habs so gelernt: Porto rausrechnen, die Rechnung normal
(brutto) und die Portokosten extra (ohne Steuer) verbuchen…

Es gibt ein Konto Nebenkosten des Warenverkehrs, da gehört es rein.

Eine Seite zum Thema Buchhaltung, die wirklich etwas erklärt, habe ich auch noch nicht gefunden, überlege aber, ob ich es auf meiner Eigenen einbaue, weiss aber nicht so recht was da alles rein muß (komplettes Tutorial, puuuh welch Aufgabe, oder nur Einzelfragen)

Viele Grüße
Hartmut

Hartmut,

Es gibt ein Konto Nebenkosten des Warenverkehrs, da gehört es
rein.

stimmt… daran hab ich gar net gedacht… :smile:
das ist richtiger als mein Vorschlag…

MM

Hallo!

Hinsichtlich der Rechnung über 0,00 € denke ich, dass eine Buchung (wie auch immer technisch durchgeführt) erfolgen muss, denn:

  1. Die Rechnung erhält eine Rechnungsnummer, die ohne Buchung nicht auffindbar ist („Vollständigkeit“);

  2. Merksatz: „Keine Buchung ohne Beleg, kein Beleg ohne Buchung!“

  3. Zweifelsfrei ist auch eine Rechnung über 0 € eine Rechnung, weil darin über eine Leistung abgerechnet wird, das Entgelt spielt keine Rolle. Kann ja unentgeltlich sein.

Tip: Buche 0,01 € ein und buche den 1 Cent manuell wieder aus mit Erläuterung.

Ciao!
Nemo

Hallo!

Tip: Buche 0,01 € ein und buche den 1 Cent manuell wieder aus
mit Erläuterung.

könnte man den auch gleich als Skonto verbuchen?

Cu Rene

könnte man den auch gleich als Skonto verbuchen?

… wäre genau genommen falsch, Betragstorno besser, aber letztlich beides nicht „astrein“.

Ciao!
Nemo

Hi,
ich weiß nicht, welches Buchhaltungsprogramm Du benutzt, aber selbst das DATEV-Programm bei uns im Steuerbüro läßt eine Nullbuchung nicht zu. Wir haben auch noch nie 0,01 Pfg oder Cent verbucht und storniert, damit die Rechnung verbucht ist. Ich denke jeder Finanzbeamte würde sich über diese Buchungen wundern. Wie wär’s den Beleg einfach abzuheften?

Gruß
Mimmi

Hallo!

Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass der Beleg, wie auch immer, zu erfassen ist - muss ja nicht im Hauptbuch sein.

Die vollständige Ablage ist ohnehin erforderlich.

Ciao!
Nemo

nöööö

Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass der Beleg, wie auch
immer, zu erfassen ist - muss ja nicht im Hauptbuch sein.

hi nemo,

ich glaube nicht, das der wie auch immer verbucht werden muss, der gehört einfach in den aktenordner. abrechnungen über 0,- DM führen zu keinen vermögensveränderungen. allerhöchstens könnte ich mir vorstellen, das man bei einer schenkung an angehörige mit so einem beleg was buchen muss und zwar entnahme an umsatzsteuer auf die mindestbemessungsgrundlage. einen echten 0,- beleg bucht man nicht!!!

gruss vom

showbee

Praktische Frage
Hallo Showbee!

Und wie findest Du den abgehefteten Beleg wieder?

Ciao!
Nemo

Und wie findest Du den abgehefteten Beleg wieder?

hi nemo,

blöde frage… :wink: den hefte ich in den ordner wo drauf steht „Belege über 0,-“ … da liegen dann für 10 jahre alle 50 belege drinn, das macht 5 minuten suchen bei der BP :wink:

gruss vom

showbee

Hallo nochmal!

Ohne das Thema nun endlos auswalzen zu wollen. Ich sehe das Problem einfach darin, dass Rechnungsnummern in der Buchhaltung nicht auftauchen. Ob der Beleg über 0 DM/ € lautet, weiss nach ein paar Jahren keiner mehr (Bearbeiterwechsel, und, und, und,…) . Ich schätze, dass man sich dann eher dumm und dämlich sucht. Frei nach dem Motto: „Irgendwo muss er doch sein!“

Wenn ein Dritter den Beleg auf Anhieb finden kann, mach doch, was du willst … :wink:

Ciao!
Nemo