meine Freundin hat über Ihren damaligen Arbeitgeber (vor 2005) eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung sowie Kapitalwahlrecht abgeschlossen in die Sie den jährlichen Höchstsatz von 1752 Euro einzahlt.
Die Beiträge wurden von Ihrem Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgezogen, pauschal mit 20% versteuert und wären eigentlich bis 2008 Sozialversicherungsfrei.
Nun hat der Arbeitgeber leider pleite gemacht …
Die Versicherung sieht in diesem Fall vor das der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer in den Vertrag eintritt und die Beiträge „privat“ weiter zahlt.
Nach Ihrem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber wird die Direktversicherung von diesem leider nicht übernommen; d.h. aktuell bezahlt Sie die Beiträge von Ihrem regulär versteuerten Einkommen.
Nun meine Frage:
Sie ist normale Angestellte. Gibt es eine Möglichkeit den Steuervorteil dennoch geltend zu machen? Evtl. bei der Einkommenssteuerklärung? Soweit wie ich das verstanden habe kann man die Versicherung bei den Sonderausgaben geltend machen. Hier gilt jedoch eine Beitragsbemessungsrenze die bei Angestellten meist bereits durch die gesetzliche Rentenversicherung (oder was auch immer?) abgedeckt ist.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, nach welchen Kriterien kann ich feststellen ob sich der Vertrag noch rentiert oder ob es besser wäre ihn ruhen zu lassen?
Für alle Bemühungen und Antworten vorab herzlichen Dank.
So einfach kann sich der Arbeitgeber dies nicht machen !
Deshalb einige Fragen: Weigert sich der Ag grundsätzlich, also bietet er keine betr. Altersvers. an ?
Bietet der Ag einen Durchführungsweg an ? Wenn ja, welchen ( Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage) ? Oder lehnt er ab, weil er es mit einem anderen Anbieter veranstaltet(die Wahl des Anbieters ist tatsächlich Ag-Entscheidung!)?
Stichworte wären „Recht auf Entgeltumwandlung“, Abkommen innerhalb der Versicherer. Genaueres,wenn du die Fragen beantwortet hast !
(Nennen des evtl. Durchführungsweges ist wichtig - z.B. Unterstützungskasse lässt eine Übertragung nicht zu !
Gruß
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So einfach kann sich der Arbeitgeber dies nicht machen !
Deshalb einige Fragen: Weigert sich der Ag grundsätzlich, also
bietet er keine betr. Altersvers. an ?
Bietet der Ag einen Durchführungsweg an ? Wenn ja, welchen (
Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung,
Unterstützungskasse, Direktzusage) ? Oder lehnt er ab, weil er
es mit einem anderen Anbieter veranstaltet(die Wahl des
Anbieters ist tatsächlich Ag-Entscheidung!)?
Stichworte wären „Recht auf Entgeltumwandlung“, Abkommen
innerhalb der Versicherer. Genaueres,wenn du die Fragen
beantwortet hast !
(Nennen des evtl. Durchführungsweges ist wichtig - z.B.
Unterstützungskasse lässt eine Übertragung nicht zu !
Gruß
Hallo coller,
danke schonmal für Deine Antwort.
Der AG hatte zunächst garnichts angeboten (Aussage: Eine Direktversicherung wird von uns aktuell nicht unterstützt). Seit kurzem bietet er eine Entgeltumwandlung an, die jedoch auf einen bestimmten Anbieter festgelegt ist. Ich hoffe das sind die Informationen die zu benötigst.
neben der Aussage das der AG eine Entgeltumwandlung über einen anderen Versicherer anbietet, wäre auch interessant welcher Durchführungsweg. Sollte es z.Bsp. auch in Form einer Direktversicherung erfolgen so kann der Vertrag (bzw. das Deckungskapital ohne Verluste) auf den neuen Versicherer übertragen werden. Dies ist möglich durch das sogenannte Übertragungsverfahren. Welche Versicherer dort mitmachen findet man auf der Homepage des gdv (gdv.de).
Die private Fortführung des Vertrages sollte man sich gut überlegen, da die Beiträge ohne jegliche Förderung eingezahlt werden, aber nach derzeitiger Lage die Ablaufsleistung komplett der Krankenkassenpflicht unterliegt, auch auf den Anteil den man privat eingezahlt hat. Es sei denn man ist Privat versichert.
vielen Dank für Deine Hinweise. Die jetzige Versicherung habe ich als Mitglied beim GDV gefunden, die Neue nicht. Ich gehe daher davon aus das ein Transfer nicht möglich ist … Sch…
Das die Beiträge ohne jegliche Förderung eingezahlt werden ist klar, das ist es ja. Sind am überlegen ob sie die Versicherung ruhen lassen sollte oder gar auflösen. Der Verlust wäre jedoch im vierstelligen Bereich.
Gibt es Möglichkeiten die jetztige Direktversicherung evtl. in eine andere Versicherung beim selben Unternehmen umzuwandeln. Gibt es solche Modelle wo der Verlust zu minimieren ist?
Gruß und Danke Jan
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vielen Dank für Deine Hinweise. Die jetzige Versicherung habe
ich als Mitglied beim GDV gefunden, die Neue nicht. Ich gehe
daher davon aus das ein Transfer nicht möglich ist … Sch…
Das die Beiträge ohne jegliche Förderung eingezahlt werden ist
klar, das ist es ja. Sind am überlegen ob sie die Versicherung
ruhen lassen sollte oder gar auflösen. Der Verlust wäre jedoch
im vierstelligen Bereich.
Gibt es Möglichkeiten die jetztige Direktversicherung evtl. in
eine andere Versicherung beim selben Unternehmen umzuwandeln.
Gibt es solche Modelle wo der Verlust zu minimieren ist?
Gruß und Danke Jan
1.) Fast alle Gesellsch. sind beigetreten - nenn vorsichtshalber den Namen der Gesellsch…
2.Sollte dies stimmen, kannst du nur beitragsfreistellen oder mit freien Beiträgen weiterbezahlen (problematisch) !
3.) Auflösen und das Guthaben auszahlen lassen, geht überhaupt nicht !
Vor dem 60. LJ ist nichts drin ! Wenn eine Versicherung deiner Freundin die DV auflöst und auszahlt, geht sie am Gesetz vorbei und hätte evtl. nochmals das Vergnügen die Kohle zum Rentenbeginn auszuzahlen ! Selbst wenn es theoretisch gemacht werden würde, müsste eine Nachversteuerung von Beginn an erfolgen !
4: Selbstverständlich gibt es eine Möglichkeit, sogar dass die alte DV unter alten Konditionen und unter alter Vers.Gesellsch. weitergeführt werden kann - wenn deine Freundin mit dem neuen AG auf good will macht ! Technisch wäre es ein leichtes. Ein paar nette Worte, Tränendrüse, Stichwort „Verluste“, usw…
Natürlich ist die neue Vers. des AGs nicht dran interessiert - es bringt der und dem Vertreter ja nichts ! Viele AG haben halt keine Ahnung und überlassen alles ihren Gesellschaften!
Abschließend noch ne Bemerkung: Leider gibt es den Rechtsanspruch auf Portabilität nur bei BAV-Abschlüssen ab 1.1.2005. Ich würde trotzdem meine ,für den AG,popelige DV mit altem Anbieter unterbringen. Ist auch für den AG kein Problem !
1.) Fast alle Gesellsch. sind beigetreten - nenn
vorsichtshalber den Namen der Gesellsch…
Dem kann ich nur zustimmen. Es gibt keum einen namhaften bav Versicherer der da fehlt.
Ich würde auch die Empfehlung von Jan folgen. Welchen Aufwand hat nun wirklich ein AG wenn er für seinen Mitarbeiter eine DV als Entgeltumwandlung führt. Bis auf ein 3-4 seitiges Papier das am Anfang unterschrieben werden muß macht das Lohnabrechnungsprogramm danach alles automatisch.
Wir haben im Alltag auch ab und zu mit solchen Arbeitgebern zu tun, und unterstüzen unsere Kunden dabei. Meißt reicht eine Gespräch der Versicherung mit dem neuen AG.
Man sollte doch versuchen die Deckungskapitalübertragung zu beantragen , sollte das der neue Versicherer ablehnen ist das doch das richtige Argument um nochmal mit dem AG über die Übernahme des alten Vertrages zu sprechen. Immerhin hat sich der neue Anbieter damit als völlig unseriös gezeigt. Den wer bav Produkte anbietet sollte so etwas können!