bei meiner frage geht es um folgenden fiktiven fall:
ein junger aufstrebender mensch, der gerade sein abi frisch in der tasche hat, will ein duales studium weit entfernt von zu hause anfangen (distanz zum heimatort begründet durch das angebot der firma).
der hauptwohnsitz sollte in der stadt der familie bleiben. ein zweitwohnsitz wird eingerichtet in der stadt des studiums. der vorteil ist natürlich, dass die wöchentlichen familienheimfahrten steuerlich als werbungskosten abgesetzt werden können. eine doppelte haushaltsführung liegt natürlich nicht vor, da der student in seinem hauptwohnsitz ja nicht haushaltsführend ist.
nun zum problem: der student hat 3 monate studienzeit und danach 3 monate praxiszeiten. diese praxiseinsätze sind jedoch wiederum weit entfernt von beiden anderen wohnsitzen, weshalb er für die dauer der 3 monate eine weitere zweitwohnung nimmt.
die frage ist ob in diesem fall dann eine doppelte haushaltsführung vorliegt, weil der student ja tatsächlich zwei haushalte unterhält, die er beruflich benötigt. wenn dies der fall wäre könnte der student die vollen vorteile von z.b. verpflegungspauschale etc. nutzen. die sache ist nur ob die erste zweitwohnung dann als tatsächlicher wohnsitz im steuerrechtlichen sinne gezählt wird, weil ja laut wikipedia der andere wohnsitz „der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein [muss]“, was ja per definition schon der hauptwohnsitz ist.
einige werden sich jetzt fragen warum nicht einfach der erste zweitwohnsitz zum hauptwohnsitz gemacht wird. die einfache antwort dazu steht schon oben: dann könnte man die heimfahrten zur familie nicht als werbungskosten absetzen.
ich bin gespannt auf eure meinungen zu dieser (wahrscheinlich eher sehr selten) vorkommenden konstruktion, würde mich über zahlreiche meinungen aber sehr freuen, denn vielleicht kommt ja mal jemand in diese lage, der es dann durch ließt
diese Frageart kommt mind. pro Woche einmal! Es kommt nicht darauf an, wo der ersten oder zweite Wohnsitz gemeldet ist, sondern steuerlich wird berücksichtigt, wo man sich überwiegend aufhält! Und das ist der Studienort - als keine DHHF!
definitiv hast du dann meinen post nicht korrekt verstanden! gerade wenn der ort des meisten aufenthaltes ausschlaggebend ist, dann ist es ja der des studienortes, der selber unterhalten wird, ebenso wie der in der praxiszeit. damit wäre gerade die doppelte haushaltsführung erfüllt. nochmal zum verständnis: es dreht sich um DREI wohnungen, nicht um zwei!!!
weiterhin verstehe ich dann nicht den zusatz im wikipedia-artikel zum hauptwohnsitz: „Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet.“ dieses ist ja bei der oben genannten person der fall. am hauptwohnsitz lebt wie gesagt die familie und leben die meisten freunde.
ich glaube nicht, dass so eine frage wöchentlich gestellt wird, da ich hier keine anfrage gefunden habe, bei der es sich um drei wohnungen handelt und die mir bei diesem konstrukt hilft. sonst hätte ich die frage ja wohl auch nicht gestellt…
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Darf man erstmal wissen, wie hoch die Einkünfte des Studenten sind? Da man hier von Praxiszeiten spricht, gehe ich mal von einem BA-Studium aus. Dann liegt ja in der Regel ein Ausbildungsdienstverhältnis vor und man müsste mehr als 10.750 € Bruttoarbeitslohn erhalten, wenn sich da steuerlich überhaupt etwas auswirken soll.
Ein Verlustvortrag ist z.B. nicht mehr möglich.
Wenn diese Frage geklärt ist, kann man den Sachverhalt intensiver beäugen.
ba studium ist ein sehr treffendes beispiel. die einkünfte belaufen sich auf über 10750 euro und zwar weit darüber, da geld für die aufenthalte in der praxisphase gezahlt werden würde. gerade deshalb ist ja auch die frage interessant, zumal es sogar die eventuelle möglichkeit für den studenten gäbe bafög zu beantragen, wenn die werbungskosten hoch genug wären.
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