Fragen zur Einkommensteuererklärung 2009

Hallo zusammen,

ich habe zu o. g. ein paar Fragen:

1.) Wie und wo trägt man sämtliche Daten ein, wenn man innerhalb eines Jahres mehr als zwei Arbeitgeber hatte? Genügt dann einfach eine zweite Anlage N?!
2.) Wenn man innerhalb eines Jahres Mini-Jobs hatte, wo trägt man diesbzgl. Daten ein? Auch in der Anlage N?!
3.) Wenn man über einen Mini-Job keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, reicht die Vorlage des Einkommensnachweises?
4.) Wo trägt man die Kosten für die Kfz-Steuer ein?
5.) Wie hoch ist die Pauschale für Kontoführungsgebühren?
6.) Wie hoch ist die Pauschale für Reinigung und Anschaffung von Arbeitskleidung?
7.) Gibts auch Pauschalen für Bewerbungskosten oder muss jede einzelne Bewerbung nachgewiesen werden? Reichen hierfür auch Antwortschreiben der Unternehmen aus?
8.) Der Person wurde in 09/09 rückwirkend ab 11/08 ein GdB von 50 zugesprochen. Welche Vorteile und evtl. Nachteile hat die Person dadurch?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

1.) Wie und wo trägt man sämtliche Daten ein, wenn man
innerhalb eines Jahres mehr als zwei Arbeitgeber hatte? Genügt
dann einfach eine zweite Anlage N?!

immer nur EINE Anlage N.
Die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen sind summiert als ein Betrag einzutragen.

2.) Wenn man innerhalb eines Jahres Mini-Jobs hatte, wo trägt
man diesbzgl. Daten ein? Auch in der Anlage N?!

gar nicht

3.) Wenn man über einen Mini-Job keine elektronische
Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, reicht die Vorlage des
Einkommensnachweises?

für Mini-Jobs gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung, da diese ja steuerfrei sind

4.) Wo trägt man die Kosten für die Kfz-Steuer ein?

gar nicht

5.) Wie hoch ist die Pauschale für Kontoführungsgebühren?

16 Euro

6.) Wie hoch ist die Pauschale für Reinigung und Anschaffung
von Arbeitskleidung?

110 Euro
Gilt für Baden-Württemberg. Eventuell gelten in anderen Bundeländern aber andere Sätze.

7.) Gibts auch Pauschalen für Bewerbungskosten oder muss jede
einzelne Bewerbung nachgewiesen werden? Reichen hierfür auch
Antwortschreiben der Unternehmen aus?

Man kann pauschal etwa 50 Euro für Bewerbungen beantragen oder tatsächliche Kosten.
Kann man entsprechend viele Bewerbungen nachweisen zum Beispiel durch Absagen, so kann man versuchen eine Pauschale pro Bewerbung von ca. 10 Euro zu beanhtragen. Hierauf gibt es keinen Rechtsanspruch.

8.) Der Person wurde in 09/09 rückwirkend ab 11/08 ein GdB von
50 zugesprochen. Welche Vorteile und evtl. Nachteile hat die
Person dadurch?

Man erhält einen steuerfreien Jahresbetrag von 570 Euro. Auch rückwirkend für 2008, hierfür ist aber ein gesonderter formloser Antrag notwendig.
Kopie des Ausweises an das Finanzamt mitschicken.
Liegt eine Gehbehinderung vor (Merkzeichen G auf dem Ausweis) kann die Erhöhung der Km-Pauschale für Fahrten Wohnung -Arbeit beantragt werden.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Gern geschehen.

Gruß
Lawrence

Hallo zusammen,

Ebenfalls Hallo,

ich habe zu o. g. ein paar Fragen:

und ich ein paar Antworten

1.) Wie und wo trägt man sämtliche Daten ein, wenn man
innerhalb eines Jahres mehr als zwei Arbeitgeber hatte? Genügt
dann einfach eine zweite Anlage N?!

nein, man nehme einen Taschenrechner und trage alles auf eine Anlage N ein (und die Versicherungen entsprechend auf die „Anlage Vorsorgeaufwendungen“)

2.) Wenn man innerhalb eines Jahres Mini-Jobs hatte, wo trägt
man diesbzgl. Daten ein? Auch in der Anlage N?!

wird nirgendwo eingetragen da das schon steuerlich erledigt ist

3.) Wenn man über einen Mini-Job keine elektronische
Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, reicht die Vorlage des
Einkommensnachweises?

s. o.

4.) Wo trägt man die Kosten für die Kfz-Steuer ein?

nirgends - jedenfalls nicht in der Steuererklärung

5.) Wie hoch ist die Pauschale für Kontoführungsgebühren?

16 €

6.) Wie hoch ist die Pauschale für Reinigung und Anschaffung
von Arbeitskleidung?

Pauschale gibts erst mal nur wenn der Beruf das soweit veranlasst. Also ein Büroangestellter bekommt da schon mal gar nix da keine eindeutige Arbeitskleidung vorliegt. Von daher ist erst mal die Frage: liegt überhaupt Arbeitskleidung vor. „Socken“ und „unterwäsche“ zählt im Normalfall nicht dazu (kommt vielleicht auf den Job an *sfg*). Auch normale Blusen, Jeans oder Röcke - ist nicht. Nicht mal als Kellnerin.

Einen Pauschbetrag für die Anschaffungskosten gibt es nicht. Was gekauft wird (und Arbeitskleidung ist!) wird auch anerkannt.
Bei der Reinigung hängt ja noch davon ab wie viele Wochen gearbeitet wurde (jemand der nur 6 Monate arbeiten war kann nun mal nicht in „46 Arbeitswochen“ Reinigungskosten geltend machen) und wie viele Personen im Haushalt wohnen. Eine Tabelle findet man gut auch bei Verbraucherverbänden. Jedoch wird auch eine Pauschale von 103 € berücksichtig - aber auch nur entweder oder.

7.) Gibts auch Pauschalen für Bewerbungskosten oder muss jede
einzelne Bewerbung nachgewiesen werden? Reichen hierfür auch
Antwortschreiben der Unternehmen aus?

Eigentlich sind Werbungskosten nachzuweisen. Das ist erst mal der Grundsatz! Selbst wenn es einen Pauschalwert gibt der akzeptiert wird sollte man schon schauen was man da so angibt und zb eine Auflistung der Firmen beifügen, bei denen man sich beworben hat. Und vielleicht sogar ehrlich sein dabei.

8.) Der Person wurde in 09/09 rückwirkend ab 11/08 ein GdB von
50 zugesprochen. Welche Vorteile und evtl. Nachteile hat die
Person dadurch?

Den GdB kann er natürlich von der Steuer absetzen. Sollte sogar für 2008 noch gelten (müsste man gucken ob sich das überhaupt lohnt) da es sich hierbei um einen „Grundlagenbescheid“ handelt der später erstellt wurde und somit eine „neue Tatsache“ darstellt.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Bitte

Schöne Grüße

Gleichfalls

3.) Wenn man über einen Mini-Job keine elektronische
Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, reicht die Vorlage des
Einkommensnachweises?

für Mini-Jobs gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung, da diese
ja steuerfrei sind

Da würd mich mal interessieren wo das steht!

Hallo,

für Mini-Jobs gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung, da diese
ja steuerfrei sind

Da würd mich mal interessieren wo das steht!

Das ergibt sich aus § 40a Abs. 2/2a EStG.

Gruß
Zemionow

Das ergibt sich aus § 40a Abs. 2/2a EStG.

Dann hast Du ein anderes EStG als ich, bei mir steht da nicht dass der MiniJob steuerfrei ist?
Ganz im Gegenteil, bei mir steht da was von „Lohnsteuer mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz entrichten“ und so…

PS: Ironie jetzt Off.
Ein Minijob ist NICHT steuerfrei. Der AN braucht ihn nur in der StE nicht zu versteuern, wenn der AG die Lohnsteuer/Soli/KiSt pauschal übernommen hat. Wenn nicht, wenn also der MiniJob über die LSt-Karte abgerechnet wurde (ja, das geht!) dann ist der MiniJob sehr wohl in der StE als Einkünfte zu erklären.

Soviel zur Wortklauberei.

Hallo Clematis,

klar, die Minijob-Regelungen sind alles Kann-Vorschriften.
Der Arbeitgeber KANN auf einen Lohnsteuerabzug verzichten, wenn er die pauschalen SV und Steuern übernimmt.
Er muss dies aber nicht.
Ich habe schon Lohnsteuerbescheinigungen mit 200 Euro Jahresbruttolohn gesehen zum Beispiel für Wasseruhrenableser der Gemeinde.

Im vorliegenden Fall liegt aber keine Lohnsteuerbescheinigung vor und damit ist extrem stark davon auszugehen, dass der Arbeitgeber hier die pauschale Lohnsteuer abgeführt hat und der Arbeitnehmer den Lohn damit für sich als steuerfrei behandeln kann.

Gruß
Lawrence

Hallo Clematis,

klar, die Minijob-Regelungen sind alles Kann-Vorschriften.
Der Arbeitgeber KANN auf einen Lohnsteuerabzug verzichten,
wenn er die pauschalen SV und Steuern übernimmt.
Er muss dies aber nicht.

Doch, er muss die SV schon übernehmen. Das ist keine Kann-Regel, so wie die LSt.

Ich habe schon Lohnsteuerbescheinigungen mit 200 Euro
Jahresbruttolohn gesehen zum Beispiel für Wasseruhrenableser
der Gemeinde.

Ja, mag auch manchmal sinnvoll sein!

Im vorliegenden Fall liegt aber keine Lohnsteuerbescheinigung
vor und damit ist extrem stark davon auszugehen,

„Ist davon auszugehen“ ist im Steuerrecht immer sehr sehr schlecht…

Hallo Clematis,

„Ist davon auszugehen“ ist im Steuerrecht immer sehr sehr
schlecht…:

in so einem Forum, wo man keine Unterlagen sichten kann, aber durchaus praktikabel.
Ganz im Gegensatz zu täglichen Realität am Arbeitsplatz, wo man das genauer überprüft/überprüfen kann.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Liegt eine Gehbehinderung vor (Merkzeichen G auf dem Ausweis)
kann die Erhöhung der Km-Pauschale für Fahrten Wohnung -Arbeit
beantragt werden.

Oder sogar den Ansatz der tatsächlichen Kosten, womit wir dann wahrscheinlich auch wie gewünscht die Kfz-Steuer wenigstens anteilig untergebracht hätten :wink:

Gruß,
Markus

Hallo, Clematis,

Ein Minijob ist NICHT steuerfrei. Der AN braucht ihn nur in
der StE nicht zu versteuern, wenn der AG die
Lohnsteuer/Soli/KiSt pauschal übernommen hat. Wenn nicht, wenn
also der MiniJob über die LSt-Karte abgerechnet wurde (ja, das
geht!) dann ist der MiniJob sehr wohl in der StE als Einkünfte
zu erklären.

Du hast ja absolut Recht. Wäre die Frage in einer Klausur gestellt worden, wäre sie mit meinem kurzen Hinweis falsch beantwortet.

Lektion für mich: Kurze Wege enden nicht immer am richtigen Ziel.

Gruß
Zemionow

Hallo,

8.) Der Person wurde in 09/09 rückwirkend ab 11/08 ein GdB von
50 zugesprochen. Welche Vorteile und evtl. Nachteile hat die
Person dadurch?

Den GdB kann er natürlich von der Steuer absetzen. Sollte
sogar für 2008 noch gelten (müsste man gucken ob sich das
überhaupt lohnt) da es sich hierbei um einen
„Grundlagenbescheid“ handelt der später erstellt wurde und
somit eine „neue Tatsache“ darstellt.

Ändert jetzt nichts an deinem richtigen Ergebnis, würd mich aber rein wissenschaftlich interessieren:

Ist ein GdB-Bescheid ein Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid, somit Änderung nach $175AO?
Oder ist nach $173AO zu ändern, wenn ja, liegt dann ein neues Beweismittel vor (natürlich ja), oder ist der GdB (auch) eine neue Tatsache? Die Behinderung an sich dürfte ja schon bei Erklärungserstellung bekannt gewesen sein, aber der genaue GdB nicht.

Schöne Grüße,
Markus

Ist ein GdB-Bescheid ein Grundlagenbescheid für den
Einkommensteuerbescheid, somit Änderung nach $175AO?

Ja

Lektion für mich: Kurze Wege enden nicht immer am richtigen
Ziel.

Soviel also zu „Gesetzestexten“ und „Wortlaut“…

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