Hallo zusammen,
Ebenfalls Hallo,
ich habe zu o. g. ein paar Fragen:
und ich ein paar Antworten
1.) Wie und wo trägt man sämtliche Daten ein, wenn man
innerhalb eines Jahres mehr als zwei Arbeitgeber hatte? Genügt
dann einfach eine zweite Anlage N?!
nein, man nehme einen Taschenrechner und trage alles auf eine Anlage N ein (und die Versicherungen entsprechend auf die „Anlage Vorsorgeaufwendungen“)
2.) Wenn man innerhalb eines Jahres Mini-Jobs hatte, wo trägt
man diesbzgl. Daten ein? Auch in der Anlage N?!
wird nirgendwo eingetragen da das schon steuerlich erledigt ist
3.) Wenn man über einen Mini-Job keine elektronische
Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, reicht die Vorlage des
Einkommensnachweises?
s. o.
4.) Wo trägt man die Kosten für die Kfz-Steuer ein?
nirgends - jedenfalls nicht in der Steuererklärung
5.) Wie hoch ist die Pauschale für Kontoführungsgebühren?
16 €
6.) Wie hoch ist die Pauschale für Reinigung und Anschaffung
von Arbeitskleidung?
Pauschale gibts erst mal nur wenn der Beruf das soweit veranlasst. Also ein Büroangestellter bekommt da schon mal gar nix da keine eindeutige Arbeitskleidung vorliegt. Von daher ist erst mal die Frage: liegt überhaupt Arbeitskleidung vor. „Socken“ und „unterwäsche“ zählt im Normalfall nicht dazu (kommt vielleicht auf den Job an *sfg*). Auch normale Blusen, Jeans oder Röcke - ist nicht. Nicht mal als Kellnerin.
Einen Pauschbetrag für die Anschaffungskosten gibt es nicht. Was gekauft wird (und Arbeitskleidung ist!) wird auch anerkannt.
Bei der Reinigung hängt ja noch davon ab wie viele Wochen gearbeitet wurde (jemand der nur 6 Monate arbeiten war kann nun mal nicht in „46 Arbeitswochen“ Reinigungskosten geltend machen) und wie viele Personen im Haushalt wohnen. Eine Tabelle findet man gut auch bei Verbraucherverbänden. Jedoch wird auch eine Pauschale von 103 € berücksichtig - aber auch nur entweder oder.
7.) Gibts auch Pauschalen für Bewerbungskosten oder muss jede
einzelne Bewerbung nachgewiesen werden? Reichen hierfür auch
Antwortschreiben der Unternehmen aus?
Eigentlich sind Werbungskosten nachzuweisen. Das ist erst mal der Grundsatz! Selbst wenn es einen Pauschalwert gibt der akzeptiert wird sollte man schon schauen was man da so angibt und zb eine Auflistung der Firmen beifügen, bei denen man sich beworben hat. Und vielleicht sogar ehrlich sein dabei.
8.) Der Person wurde in 09/09 rückwirkend ab 11/08 ein GdB von
50 zugesprochen. Welche Vorteile und evtl. Nachteile hat die
Person dadurch?
Den GdB kann er natürlich von der Steuer absetzen. Sollte sogar für 2008 noch gelten (müsste man gucken ob sich das überhaupt lohnt) da es sich hierbei um einen „Grundlagenbescheid“ handelt der später erstellt wurde und somit eine „neue Tatsache“ darstellt.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Bitte
Schöne Grüße
Gleichfalls