Fragen zur Einweisung in eine geschlossene Anstalt

Hallo zusammen,

folgendes ist nicht leicht zu beschreiben.

Ein Kumpel von mir ist psychisch krank, wobei ich nicht genau weiß, was er hat. Ich glaube, er ist schizophren. Er spricht nicht wirklich offen darüber. Er ist immer wieder mal in therapeutischer Behandlung - ambulant, aber auch stationär. Teilweise auch auf eigenen Wunsch.

Wie er mir erzählt hat, wenn er auf eigenen Wunsch in die Klinik geht, dann kann er auch wieder jederzeit gehen. Er sagt ganz offen, dass er dann den Ärzten das sagt, was die hören wollen und dann wäre das kein Problem.

Er ist schon irgendwie voll durchn Wind, aber bei solchen Sachen, ist er doch ganz helle und weiß genau, wie der Hase läuft.

Er soll eigentlich irgendwelche Medikamente nehmen, die ihn auch irgendwie „runterbringen“, aber die nimmt er leider nicht mehr bzw. nicht immer und nicht immer so, wie er sie nehmen sollte.

Er kann von jetzt auf gleich von 0 auf 100 kommen und vom einen Moment zum anderen vom relativ klar denkenden und sich klar artikulierenden Menschen zum Tier entwickeln. Er wird dann sogar handgreiflich. Er guckt dann irgendwie … irre. Als wenn er durch einen hindurch schauen würde. Das macht einem richtig Angst.

Zuletzt hat er jemanden wegen nichts sozusagen ins Gesicht geschlagen, der dann Anzeige erstattet hat. Da ich dabei war, habe ich von den Polizisten verlangt, dass die ihn irgendwie mitnehmen und einweisen oder so. Wären die nicht für zuständig und würden die nicht machen. Als die Polizisten ihn vernommen haben, hat er die ganze Sache so gedreht, als wenn er der Leidtragende gewesen wäre und in Notwehr gehandelt hat, was allerdings nicht stimmt. Er hat den Polizisten in aller Ruhe vorgemacht, dass er sozusagen unschuldig gewesen ist. Eine Anzeige wegen Körperverletzung wurde polizeilich aufgenommen.

Da ich als sein Kumpel das so zum ersten Mal erlebt habe, er nicht mit der Sprache rausrückt, welcher Therapeut ihn therapiert usw. usf., ich Angst um ihn, aber auch um die Mitmenschen habe, möchte ich doch ganz gerne wissen, was ich oder man allgemein tun kann, damit er oder solche Menschen allgemein eingewiesen werden können.

Muss dafür z. B. ein solcher Fall vorliegen oder reicht es aus, wenn man in einer entsprechenden Klinik anruft und denen das schildert, die dann den Kranken abholen?

Auch seinen Familienangehörigen gegenüber benimmt er sich herablassend, besserwisserisch, beleidigend. Die haben teilweise auch Angst um ihn und sich selbst. Er bekommt sein eigenes Leben nicht in den Griff. Sein Vater ist Bevollmächtigter und muss sämtlichen Papierkram für ihn machen. Seine Bude könnte eine Bude von einem Messie sein. Er kann sich selbst nicht versorgen. Also er kann sich selbst z. B. nichts kochen.

Oder kann nur jemand aus der Familie, wie z. B. der Vater eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt erwirken?

Wie funktioniert das alles?

Wer muss wo und wie eine solche Einweisung beantragen, damit der Kumpel auch wirklich schnellstmöglich eingewiesen wird?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo!

Wenn ich richtig verstanden habe, haben Sie den Eindruck, Ihr Kumpel bräuchte aktuell eine Klinikbehandlung, aber er würde freiwillig nicht gehen?

Die nicht freiwillige Einweisung stellt immer einen Freiheitsentzug dar. Sie ist daher nur unter den Umständen der Eigen- oder Fremdgefährdung möglich. Der rechtliche Begriff hierfür ist Unterbringung. Die Unterbringung ist im BGB und im Psychisch-Kranken-Gesetz (heißt in manchen Bundesländern anders) des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Die Unterbringung wird normalerweise von einem rechtlichen Betreuer mit der Genehmigung des Betreuungsgerichts erwirkt. Dafür muss aber zuvor eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden sein. Hat Ihr Kumpel einen rechtlichen Betreuer? Falls nicht, können Sie beim Amtsgericht die Einrichtung einer Betreuung anregen (s. Antrag zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung). Das Gericht wird dann nach eigenem Ermessen tätig, indem es den Betroffenen z. B. gutachterlich untersuchen lässt. Das dauert aber alles eine ganze Weile. Falls Ihr Kumpel schon einen Betreuer hat, wenden Sie sich an ihn und schildern sie die aktuelle Lage.

Nur in Ausnahmefällen kann eine vorläufige Einweisung von den Behörden erwirkt werden. Das ist bei akuter Eigen- und Fremdgefährdung der Fall, d. h. eine Person ist z. B. krankheitsbedingt gewalttätig oder droht mit Suizid. Es handelt sich dabei um einen Notfall, zu dem man die Polizei ruft, die den Betroffenen in eine psychiatrische Klinik bringen kann.

Da ich dabei war,
habe ich von den Polizisten verlangt, dass die ihn irgendwie
mitnehmen und einweisen oder so. Wären die nicht für zuständig
und würden die nicht machen.

Offensichtlich haben die Polizisten hier keinen Notfall und damit keinen Handlungsbedarf gesehen. Das deckt sich auch mit Ihren Schilderungen, dass es Ihrem Kumpel immer noch möglich ist, ruhig zu werden und sinnvoll zu sprechen.

Sie haben also außer der Anregung einer Betreuung (oder Kontaktaufnahme mit dem Betreuer) und im dringenden Notfall mit dem Rufen der Polizei, keine weiteren Handlungsmöglichkeiten.

Auf der anderen Seite kann man aber froh über diese komplizierten Regelungen sein. Schließlich ist das Recht auf Freiheit eines der höchste Güter und sollte nicht so leicht einschränkbar sein.

Viele Grüße

Hans-Peter

ich Angst um ihn, aber auch um die
Mitmenschen habe,

Hallole,

du hast von Hans Peter schon eine gute Antwort bekommen. Weil ich die Geschichte fast genau so erlebt habe, möchte ich noch ergänzen, dass man in solch einer Situation Grenzen ziehen muss. Du bist Laie und persönlich betroffen. Solche Geschichten können, wenn man sich zu tief reinhängt, dich selbst kaputt machen.

Alles Gute
vV

Du als sein Kumpel . . .
Hallo,

Du als sein Kumpel kannst (und solltest) ihm eindeutig klarmachen, dass Du sein Verhalten weder gutheißen, noch (weiterhin) dulden oder die Beziehung konsequent beenden wirst.

„Rechte“ in Bezug auf diesen Menschen hast Du gar nicht und insofern kannst Du nur an Deinem eigenen Verhalten im Umgang mit diesem Menschen was ändern und ich rate Dir aus eigener Erfahrung, früh genug klipp und klar Grenzen zu ziehen, bevor Du nicht nur ein Problem mit ihm hast, sondern selbst zum Problem wirst . . .

Sozialpsychiatrischer Dienst
Hallo!

Mir ist noch eine Anlaufstelle eingefallen: der Sozialpsychiatrische Dienst.

Es handelt sich dabei um einen Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten organisiert ist. Er kümmert sich um die Beratung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, deren Angehörigen und Personen des nahen Umfelds (s. Wikipedia).

Adresse und Telefonnr. des Sozialpsychiatrischen Dienstes Ihrer Region sollte im örtlichen Telefonbuch zu finden sein.

Die anderen Antworten, die die Notwendigkeit der Abgrenzung betonen, finde ich auch wichtig und richtig.

Viele Grüße

Hans-Peter