Fragen zur einzelunternehmung

hallo allerseits,

ich habe vor, eine einzelunternehmung zu gründen und hauptsächlich partys in berlin zu veranstalten. sekundär würde ich auch einen kleinen handel übers internet betreiben.

ein paar fragen sind jedoch noch offen:

gibt es eine möglichkeit im internet listen zur lohnkalkulation abzurufen? ich möchte wissen, in welcher höhe diese unkosten monatlich anfallen.

weiterhin würde ich einen angestellten mit ins boot nehmen, der auf 410,00 eur basis für mich tätig wäre. wie wird soetwas gehandhabt?

die abgaben sind ja nun monatlich an das finanzamt zu entrichten. monatlich ist dann also eine bilanz erforderlich?

wie werden beispielsweise einnahmen aus eintrittsgeldern in clubs besteuert?

habe ende des monats einen termin bei der ihk. wäre aber dankbar, vorher schon einige antworten zu erhalten.

danke

daniel schwab

Hi,

ein paar fragen sind jedoch noch offen:

gibt es eine möglichkeit im internet listen zur
lohnkalkulation abzurufen? ich möchte wissen, in welcher höhe
diese unkosten monatlich anfallen.

Ganz einfach: Personal mal Stunden + 30%

weiterhin würde ich einen angestellten mit ins boot nehmen,
der auf 410,00 eur basis für mich tätig wäre. wie wird soetwas
gehandhabt?

aushilfslohnquittung + 15% pauschale Lohnsteuer + 9% Ki-St. auf die Lohnsteuer

die abgaben sind ja nun monatlich an das finanzamt zu
entrichten. monatlich ist dann also eine bilanz erforderlich?

eine Bilanz wird nur am Jahresende gemacht. Wenn du einen Stb. hast macht der die ganzen Meldungen nach deinen Angaben!

wie werden beispielsweise einnahmen aus eintrittsgeldern in
clubs besteuert?

die eintrittsgelder sind mit 16% Mwst. belegt, die du zu melden hast. ansonsten wird der Rest mit der Gewinnermitttlung versteuert.

habe ende des monats einen termin bei der ihk. wäre aber
dankbar, vorher schon einige antworten zu erhalten.

gruss

hi,

mach dich doch mal schlau zu folgendem:

  • kleinunternehmerregelung § 19 UStG, vielleicht interessant resp. über umsatzsteuervoranmeldungen und ust / vorsteuer
  • gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG (sogen. einnahmen-überschuss-rechnung) ist einfacher als bilanz und sicherlich möglich
  • ggf. auch über aushilfslöhne (400,- EUR job) bei der knappschaft: http://www.minijob-zentrale.de/ resp. über normale lohnrechnung (telefoniere mal mit der AOK, die haben ne menge hefte zur info für lau
  • zu guter letzt vielleicht noch bei der IHK/VHS mal nach buchführungskursen ausschau halten und die struktur der steuergesetze versuchen zu verinnerlichen resp. ein gutes buchhaltungsprogramm kaufen oder eínen steuerberater finden

dann mal viel glück beim unternehmungsplanen

vom showbee

besten dank euch beiden (kt)
kt