Fragen zur Elternzeit

hallo zusammen,

mehrere fragen zum thema elternzeit und deren ende:

gibt es die möglichkeit die elternzeit mit elterngeldbezügen (sprich: > 1 jahr) zu verlängern, wenn man ein kind mit fehlbildung in pflegestufe 1 hat? die betreuung dieses kindes ist aufwendiger als die eines gleichaltrigen normalentwickelten kindes und der ursprüngliche plan (vor geburt und erkennen der fehlbildung) wäre gewesen, nach 1 jahr wieder arbeiten zu gehen.
lt. elterngeldstelle könnte die mutter nicht die beiden partnermonate des hauptverdieners übernehmen. ist das korrekt, auch in so einem fall?

wenn die mutter sich noch vor ende der elternzeit eine arbeit in wohnort- und kitanähe suchen würde, um dann wenigstens die täglichen 1,5 - 2 stunden fahrtzeit einzusparen, könnte sie dann ihrerseits die vertragliche kündigungsfrist (3 monate auf quartalsende) verkürzen?

wenn der AG der mutter (das ganze wäre zwischen AG und AN eher unerfreut auseinander gegangen vor beginn des mutterschutzes) dieser nun bei rückkehr einen job in einer anderen zweigstelle, NOCH weiter weg vom ursprünglichen arbeitsort (begründung wäre, dass sie ja nur noch in teilzeit arbeiten wollte und das nur da ginge), anböte - welche möglichkeiten gäbe es dieses auszuschlagen (da betreuungszeittechnisch völlig utopisch oder mit horrenden zusatzkosten verbunden bei denen man gleich daheim bleiben könnte) ohne dann vom AA eine sperrfrist zu erhalten? der AN hätte bereits hinweise erhalten, dass eben so eine stelle angeboten werden sollte, um die kündigung anzustreben.

vielen dank für eure antworten in diesem fiktiven fall.

grüße,
sonja

gibt es die möglichkeit die elternzeit mit elterngeldbezügen
(sprich: > 1 jahr) zu verlängern, wenn man ein kind mit
fehlbildung in pflegestufe 1 hat? die betreuung dieses kindes
ist aufwendiger als die eines gleichaltrigen
normalentwickelten kindes und der ursprüngliche plan (vor
geburt und erkennen der fehlbildung) wäre gewesen, nach 1 jahr
wieder arbeiten zu gehen.
lt. elterngeldstelle könnte die mutter nicht die beiden
partnermonate des hauptverdieners übernehmen. ist das korrekt,
auch in so einem fall?

Die Eltern könnten versuchen eine Übertragung der zwei Monate des Vaters auf die Mutter nach §4, Abs. 3 zu beantragen. Insbesondere die Unmöglichkeit der Betreuung könnte angewendet werden. Diese bezieht sich meines Wissens aber ursprünglich auf die Verhinderung des Vaters. Habe leider keinen Kommentar des BEEG vorliegen - ein Fachanwalt für Sozialrecht hätte diesen.

wenn die mutter sich noch vor ende der elternzeit eine arbeit
in wohnort- und kitanähe suchen würde, um dann wenigstens die
täglichen 1,5 - 2 stunden fahrtzeit einzusparen, könnte sie
dann ihrerseits die vertragliche kündigungsfrist (3 monate auf
quartalsende) verkürzen?

Regulär nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem alten Arbeitgeber im Sinne einer Auflösung des bestehenden Arbeitsvertrages.

wenn der AG der mutter (das ganze wäre zwischen AG und AN eher
unerfreut auseinander gegangen vor beginn des mutterschutzes)
dieser nun bei rückkehr einen job in einer anderen
zweigstelle, NOCH weiter weg vom ursprünglichen arbeitsort
(begründung wäre, dass sie ja nur noch in teilzeit arbeiten
wollte und das nur da ginge), anböte - welche möglichkeiten
gäbe es dieses auszuschlagen (da betreuungszeittechnisch
völlig utopisch oder mit horrenden zusatzkosten verbunden bei
denen man gleich daheim bleiben könnte) ohne dann vom AA eine
sperrfrist zu erhalten? der AN hätte bereits hinweise
erhalten, dass eben so eine stelle angeboten werden sollte, um
die kündigung anzustreben.

weiß ich leider nicht…