Fragen zur Eröffnung Nebengewerbe (Geräteverleih)

Hallo,
wegen der Neugestaltung unseres Gartens habe ich mir ein paar gebrauchte, günstige aber sehr gute (Marken-) Gartengeräte zugelegt, teilweise bekommt man sie nur im Fachgeschäft oder Verleih.
Da ich in einer florierenden Gemeinde wohne und EFH wie Pilze aus dem Boden schießen, dachte ich daran die Geräte zu vermieten statt sie erstmal zu verkaufen. Betreibe es von zu Hause und mein Arbeitgeber hätte nichts dagegen. Klar bin ich als Kleingewerbetreibender Einzelunternehmer, muss auf Rechnungen keine Steuern ausweisen, vereinfachte Buchhaltung und einen gewissen nicht übersteigen. UmsatzNun zu meinen Fragen:

  1. Muss ich bezüglich der Haftung etwas beachten? In den Mietverträgen schließe ich die Haftung aus. Die Leute bekommen von mir eine Einweisung (Finger ab = Pech). Ist das Gerät defekt, erstatte ich natürlich den Mietpreis.

  2. Sollte man irgendwelche Versicherungen zwingend abschließen und was decken die privaten Versicherungen beim Nebengewerbe evtl. ab?

  3. Klar bin ich selber das Unternehmen, aber darf ich folgenden Firmennamen führen? Gartengeräte-XYZ, Inh. Vorname, Nachname

  4. Könnte ich mit meiner Branche an bestimmte Vorgaben gebunden sein?

  5. Für jeden weiteren allg. Tipp oder Hinweis bin ich dankbar!

Hallo,

hier ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein unbedingtes Muss, damit der Nebenerwerb nicht zum finanziellen Desaster wird. Finger ab bedeutet eben nicht nur Pech für den Verletzten. Sondern hier können Schadensersatzansprüche des Geschädigten entstehen wenn der behauptet, das Gerät sei nicht funktionstüchtig gewesen.

Gruß Woko

Sondern hier können Schadensersatzansprüche des
Geschädigten entstehen wenn der behauptet, das Gerät sei nicht
funktionstüchtig gewesen.

Oder wenn z. B. die Gebrauchsanweisung samt Gefahrenhinwisen nicht mit ausgeliehen wurde.

Gruß JK