Hallo!
Ein Bekannter ist 58 Jahre und bezieht seit dem 30.06.2006 eine befristete Erwerbsmiderungsrente.Nach neuerlichen Gesundheitsprüfung ist zu erwarten das Ihm die Rente gestrichen wird.Bekommt er dann Arbeitslosengeld und wie hoch ist der Betrag wenn er sich Arbeitslos meldet.
Gruß Kalleu.
hallo kalleu,
entschuldigung das ich jetzt erst antworte, aber wie ich erst heute festgestellt habe sind alle anfragen an mich von diesem forum bei mir im spamordner meiner email adresse gelandet. ich selbst habe diese seite nur 2 oder 3 mal selbst nur kurz nach der anmeldung besucht und darum deine anfrage nicht mitbekommen.
zum thema…
soweit ich es beurteilen kann müsste er vom letzten einkommen vor der eu-rente das entsprechende al-geld erhalten. sollte er vor der eu-rente schon arbeitslosengeld bezogen haben kommt es darauf an ob der zeitliche rahmen (maximale zeit des al-geld) schon ausgenutzt ist. sofern das der fall ist kann er nur noch hartz4 beantragen. sollte er bis zur eu-rente aber gearbeitet haben, so muss eben von diesem einkommen das arbeitlosengeld berechnet werden.
da ich nicht das nettoeinkommen oder al-geld und/oder die damlige bezugszeit kenne vor dem eintritt der eu-rente kenne, kann ich auch nichts berechnen.
hier solltest du einen experten für arbeitslosengeld fragen denn die frage betrifft ja eigentlich auch nicht mehr die eu-rente sondern das al-geld
lieben gruss
ronny_2001