Fragen zur EÜR

Hallo,

ich habe ein paar konkrete Fragen zur Einnahmen-Überschuß-Rechnung:

  1. Wie verbuche ich einen Wareneinkauf von einer Privatperson, die mir keine Rechnung stellen kann? Muß ich dafür ein Ausgabenkonto ohne ausgewiesene Vorsteuer erstellen? Was gilt als Nachweis für diesen Kauf?

  2. Wie verbuche ich einen Kauf aus dem Ausland?

2.1. Wie verbuche ich einen Kauf aus dem EU-Ausland, bei dem ein anderer Mehrwertsteuersatz angegeben wurde?

2.2. Wie verbuche ich eine Kauf aus dem Ausland, bei dem keinerlei Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde?

Danke und Gruß

Martin

hallo martin,

1.1
ja

1.2
laß dir ne quittung ausstellen, auf der netto/mwst nicht ausgefüllt wird

2.1 + 2.2
bei eu-geschäften immer auf beidseitige angabe der ust-id achten. dann bestehe auf eine rechnung ohne mwst. dann wie bei 2.2 verfahren. wozu haben wir denn die eu?
ins unter 1.1 bereits angelegte ausgabenkonto ohne ausgewiesene mwst verbuchen.
offiziell mußt du die 16% mwst auf den rechnungsbetrag errechnen, das dann auf der ust-erklärung als vorsteuerbetrag aus innergemeinschaftlichem erwerb und auf der anlage „ur“ steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher erwerb angeben. da sich aber beides wieder gegeneinander aufhebt, könnte ich mir vorstellen, daß das auch ohne diesen doppelten umweg jeder steuerprüfung standhält. meiner sachbearbeiterin mußte ich diese vorgehensweise sogar erst noch erklären.

lg, pit

Hallo,

ich habe ein paar konkrete Fragen zur Einnahmen-Überschuß-Rechnung:

  1. Wie verbuche ich einen Wareneinkauf von einer Privatperson, die mir keine :Rechnung stellen kann? Muß ich dafür ein Ausgabenkonto ohne ausgewiesene :Vorsteuer erstellen? Was gilt als Nachweis für diesen Kauf?

  2. Wie verbuche ich einen Kauf aus dem Ausland?

2.1. Wie verbuche ich einen Kauf aus dem EU-Ausland, bei dem ein anderer :Mehrwertsteuersatz angegeben wurde?

2.2. Wie verbuche ich eine Kauf aus dem Ausland, bei dem keinerlei :Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde?

Danke und Gruß

Martin