Fragen zur Freistellung von der Arbeit

Hallo,

ein AN wird vom RA im Auftrag des AGs von der Arbeitsleistung freigestellt.

In dem Schreiben steht folgendes:

„Bis zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses stellen wir Sie namens und in Vollmacht unserer Mandantin widerruflich und unter Anrechnung Ihrer Urlausansprüche und etwaiger Ansprüche auf Überstundenvergütung von der weiteren Arbeitsleistung frei.“

Meine Fragen zur Freistellung allgemein und speziell zu diesem Satz:

1.) Erhält der AN weiterhin seinen Lohn? In dem Schreiben steht nichts Gegenteiliges!
2.) Darf der Urlaub auf die Freistellung angerechnet werden?
3.) Kann der AN (erfolgreich) gegen diese Freistellung vorgehen?
4.) Gibts hierzu irgendwelche hilfreichen Gerichtsurteile für den AN?

Bitte um eure Antworten.

Schöne Grüße

Hi!

1.) Erhält der AN weiterhin seinen Lohn? In dem Schreiben
steht nichts Gegenteiliges!

Ja

2.) Darf der Urlaub auf die Freistellung angerechnet werden?

Ja

3.) Kann der AN (erfolgreich) gegen diese Freistellung
vorgehen?

Wozu?
Eher nein

4.) Gibts hierzu irgendwelche hilfreichen Gerichtsurteile für
den AN?

Ist mir jetzt nicht bekannt - heißt aber nix.

LG
Guido

Hallo,

2.) Darf der Urlaub auf die Freistellung angerechnet werden?

Ja

da die Freistellung widerruflich ausgesprochen wurde, kann diese wohl kaum mit dem Urlaub verrechnet werden, denn der AN könnte den Urlaub ja nicht wirklich in Anspruch nehmen, da der AG die Freistellung jederzeit wiederrufen könnte. Und wenn der AN dann in der Karibik am Strand liegt? Die Anrechnung wäre m.E. nur bei unwiderruflicher Freistellung zulässig.

Oder sehe ich das falsch ?

Gruß

S.J.

Oops - DANKE!
Hi!

Da muss ich mich mal schlau machen!

Auch wir verwenden den Begriff der widerruflichen Freistellung, damit das sozialversicherugsrechtliche Problem nicht mehr auftaucht.

Dass der Urlaubsanspruch davon tangiert werden kann, habe ich nach Deiner Anmerkung jetzt zum ersten Mal gelesen. Da muss ich mich mal richtig schlau machen…

Danke für den wirklich guten Hinweis!

LG
Guido