Fragen zur fristlosen Kündigung - Konkreter Fall

Hallo,

In welchen Fällen darf eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden?

Fall:

Jemand arbeitet als Briefzusteller. Seine Tour beginnt ab dem Ort, an dem er seine Arbeit vorbereitet. Er fühlt sich nicht wohl, nach dem er auf Tour gefahren ist. Er fährt zum Arzt. Dieser schreibt ihn krank. Er versucht, nachdem er krankgeschrieben wurde, seinen direkten Vorgesetzten telefonisch zu erreichen. Er erreicht ihn nicht. Er schreibt ihm eine SMS, in der der AN alles erklärt. Dass er ihn nicht erreicht hat, dass er krankgeschrieben ist, dass er seine Arbeit in die Hauptgeschäftsstelle zurückgebracht hat, dass er die Krankmeldung in das Fach des dafür zuständigen SBs gelegt hat, dass er wie bereits besprochen dann Urlaub hat, welcher vorher mündlich, in Anwesenheit eines Kollegen, abgeklärt wurde. Der Vorgesetzte streitet alles ab. Er sagt, dass er nicht darüber informiert wurde, dass der AN die Tour abgebrochen hat, dass die Krankmeldung vorliegt, dass er nicht über den Urlaub informiert wurde, wofür auf einmal ein schriftlicher Urlaubsantrag hätte eingereicht werden müssen, wobei dies zur Zeit der Absprache nicht zur Sprache kam, dass die Arbeit des AN in der Hauptgeschäftsstelle vom AN hinterlegt wurde.

Die SMS hat der AN gespeichert. Allerdings an einem anderen Tag, als er sie versandt hat. Wenn der AN diese SMS aufruft und er in den Details nachschaut, steht das Speicherdatum mit Uhrzeit und nicht das Versanddatum mit Uhrzeit.

Das alles, was der AN dem Vorgesetzten per SMS mitgeteilt hat, aber an was sich der Vorgesetzt nicht erinnern will, wird dem AN in einer fristlosen Kündigung vorgeworfen.

Ist diese fristlose Kündigung rechtens? Oder hätte der AG eine Abmahnung aussprechen müssen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo

In welchen Fällen darf eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung
ausgesprochen werden?

Das entscheidet der Richter. Im hier geschilderten Fall, wäre dringend anzuraten, die Arbeitsleistung nachweislich weiter anzubieten und ohne weitere Verzögerung den Weg zum Fachanwalt einzuschlagen, um gegen die Kü zu klagen.

Gruß,
LeoLo

Die SMS hat der AN gespeichert. Allerdings an einem anderen
Tag, als er sie versandt hat. Wenn der AN diese SMS aufruft
und er in den Details nachschaut, steht das Speicherdatum mit
Uhrzeit und nicht das Versanddatum mit Uhrzeit.

Örks?!
Hat er sie schon vorher geschrieben?
Oder erst nachher?
So was finde ich reichlich seltsam… wie geht das?

Und überhaupt heißt die einzig richtige Antwort wie vorher schon gegeben - ab zum Fachanwalt!

Ich schließe im übrigen den Artikel hier jetzt ab, da es sich um einen konkreten Fall handelt.

Gruß Ivo