Fragen zur Garantie/Gewährleistung

Hallo!

Angenommen vor rund 8 Monaten wurde ein Fettmeßgerät bei eBay erstanden (Rechnung und Originalverpackung sind noch vorhanden). Als man es vor einigen Tagen einschalten wollte, machte es „knacks“ und es scheint so als wäre die Glasplatte des Gerätes von der Innenseite gesprungen (man sieht eine Bruchlinie der Glasscheibe, kann aber auf der äußeren Glasoberfläche keine Bruchstelle ertasten). Seitdem wird nur noch die Hälfte des Displays angezeigt und das Gerät ist im Prinzip unbrauchbar, da keine Messungen mehr durchgeführt werden können.

Nun zu meinen Fragen

  • Würde dies unter Gewährleistung fallen oder wäre es eine Garantiefrage?
  • Nehmen wir an, es wurde bei einem „eBay-Shop“ erstanden- müsste man sich an den Verkäufer wenden oder an den Hersteller?

Danke für eure Antworten,
Knut

Hallo

Hallo!

Angenommen vor rund 8 Monaten wurde ein Fettmeßgerät bei eBay
erstanden (Rechnung und Originalverpackung sind noch
vorhanden). Als man es vor einigen Tagen einschalten wollte,
machte es „knacks“ und es scheint so als wäre die Glasplatte
des Gerätes von der Innenseite gesprungen (man sieht eine
Bruchlinie der Glasscheibe, kann aber auf der äußeren
Glasoberfläche keine Bruchstelle ertasten). Seitdem wird nur
noch die Hälfte des Displays angezeigt und das Gerät ist im
Prinzip unbrauchbar, da keine Messungen mehr durchgeführt
werden können.

Nun zu meinen Fragen

  • Würde dies unter Gewährleistung fallen oder wäre es eine
    Garantiefrage?

Es fällt unter Gewährleistung, die 6 Monate Garantie sind vorbei. Du musst jetzt beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an da war. Ansprechpartner ist der Händler. Nach meinem Dafürhalten: Auf Kulanz des Händlers hoffen oder als Lehrgeld ausbuchen…

  • Nehmen wir an, es wurde bei einem „eBay-Shop“ erstanden-
    müsste man sich an den Verkäufer wenden oder an den
    Hersteller?

Danke für eure Antworten,
Knut

LG
Mikesch

Hi Knut,
es handelt sich hierbei um einen offensichtlichen Mangel. Diesen hättest du innerhalb kürzester Zeit melden müssen.
In der Regel kauft man etwas und will es nach dem Kauf benutzen.
Man erhält also die Ware, packt sie aus, sieht diesen Mangel und reklamiert sofort und unverzüglich. (Siehe asuch die AGB des Shops)

Es nutzt also nichts mehr, wenn du beweisen kannst dass der mangel schon von Anfang an bestanden hat. Du hättest ihn schon vor Monaten melden müssen.

Bei einem versteckten Mangel gäbe es wohl kaum Probleme, da man nicht alle Funktionen sofort durchporbieren muss bzw. kann.

Bei Gewährleistung wendet man sich IMMER an der Verkäufer. Nur mit diesem ist ein Vertrag geschlossen worden.
Bei Garantie wendet man sich auch immer an den Verkäufer, da er diese Garantie im Namen des Herstellers gegeben hat. Wie weiter vorgegangen wird, ist Handhabungssache des Verkäufers.

Wenn ein Verkäufer eine Granantie von nur 6 Monaten gibt (wie in anderer Antwort angenommen wird), lass die Finger von dem Gerät.
Das würde ja bedeuten, dass der Verkäufer/Hersteller dem Gerät nicht mehr als 6 Monate lang trauen würde. Und das ist kein Zeichen für Qualität.
(Endverbrauchervertrag vorausgesetzt. Bei Geschäftskunden ist diese Zeit ok)

Was kannst du jetzt machen?
Versuche bei deinem Händleer ein Ersatzdislay zu bekommen und baue es dir selbst ein (wenn du es dir zutraust).
Sende das Gerät dem Händler ein und bitte um einen Kostenvoranschlag bzw. eine Kulanzregelung, da du erst jetzt die Ware in Betrieb nehmen wolltest.
Eine nachvollziehbare Erklärung, warum so spät gemerkt, bewirkt positive Einstellung des Händlers und begünstigt eine Kulanzabwicklung.

Die Gewährleistung auf das Gerät läuft übrigens weiter. Durch die Reparatur wird sie nicht generell verlängert. (Nur auf das Bauteil besteht eine neue volle Gewährleistungspflicht, wenn durch Fachmann eingebaut)

Bin „nur“ Einzelhandelskaufmann und durfte mich mit Gewährleistung auch vor Gerichten auseinander setzen.Tipps beruhen daher nur auf eigenen Erfahrungen - nicht auf §§§.

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es nutzt also nichts mehr, wenn du beweisen kannst dass der
mangel schon von Anfang an bestanden hat. Du hättest ihn schon
vor Monaten melden müssen.

Du hast doch bestimmt einen § zur Hand, welcher das belegt, oder? Ich halte mal § 438 I Nr. 3 BGB dagegen.

Kann es sein, dass du von einem Handelsgeschäft und der damit einhergehenden Rügeobliegenheit ausgehst?

Bei Garantie wendet man sich auch immer an den Verkäufer, da
er diese Garantie im Namen des Herstellers gegeben hat.

Nein, in der Regel gibt der Hersteller die Garantie und mit ihm wird also auch der Garantievertrag geschlossen. Dann ist er natürlich auch Ansprechpartner.

Das würde ja bedeuten, dass der Verkäufer/Hersteller dem Gerät
nicht mehr als 6 Monate lang trauen würde. Und das ist kein
Zeichen für Qualität.

Das ist aber ziemlich großzügigi interpretiert: Der Hersteller traut seinem Produkt nur, so lange er Garantie gibt…

(Endverbrauchervertrag vorausgesetzt. Bei Geschäftskunden ist
diese Zeit ok)

Wieso? Traut der Hersteller seinen Produkten da länger?

Die Gewährleistung auf das Gerät läuft übrigens weiter.

Eh richtig, aber oben behauptest du noch was anderes.

Bin „nur“ Einzelhandelskaufmann und durfte mich mit
Gewährleistung auch vor Gerichten auseinander setzen.Tipps
beruhen daher nur auf eigenen Erfahrungen - nicht auf §§§.

Das merkt man ein bisschen :wink:

Levay

Hallo,

Es fällt unter Gewährleistung, die 6 Monate Garantie sind
vorbei.

Kannst Du mir grad schnell sagen, wie Du auf 6Monate Garantie kommst?
Gruß
loderunner