Hallo,
A und B (privates Paar) nehmen zusammen einen Kredit auf.
A und B trennen sich.
A verfügt über Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. B bezieht AlG II. Die monatlichen Kreditraten werden von jedem einzeln an die Bank überwiesen. A bezahlt genau die Hälfte von dem alten Ratenbetrag, als A und B noch zusammen waren. B vereinbart mit der Bank, dass B aufgrund des AlG II-Bezugs nur ein Viertel davon bezahlt. A bezahlt also monatlich das Doppelte von B, somit verlängert sich die Kreditlaufzeit und mehr Zinsen müssen gezahlt werden. Unterm Strich bezahlt A also insgesamt mehr als die Hälfte des gemeinsamen Kredits.
B bezieht kein AlG II mehr und verfügt auch über Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, bezahlt aber weiterhin nur ein Viertel der Gesamtrate.
Hat A jetzt das Recht, von B den gesamten Differenzbetrag zu fordern, den B immer zu wenig gezahlt hat oder hat A zumindest gegenüber B i. R. d. Gesamtschuldnerschaft das Recht, dass B zukünftig die gleiche Kreditratenhöhe bezahlt, anstatt weiterhin nur davon die Hälfte?
Welche Gesetzesangaben greifen hier, auf die sich A beziehen kann?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Dankeschön vorab.
Viele Grüße