Fragen zur Gesamtschuldnerschaft

Hallo,

A und B (privates Paar) nehmen zusammen einen Kredit auf.

A und B trennen sich.

A verfügt über Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. B bezieht AlG II. Die monatlichen Kreditraten werden von jedem einzeln an die Bank überwiesen. A bezahlt genau die Hälfte von dem alten Ratenbetrag, als A und B noch zusammen waren. B vereinbart mit der Bank, dass B aufgrund des AlG II-Bezugs nur ein Viertel davon bezahlt. A bezahlt also monatlich das Doppelte von B, somit verlängert sich die Kreditlaufzeit und mehr Zinsen müssen gezahlt werden. Unterm Strich bezahlt A also insgesamt mehr als die Hälfte des gemeinsamen Kredits.

B bezieht kein AlG II mehr und verfügt auch über Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, bezahlt aber weiterhin nur ein Viertel der Gesamtrate.

Hat A jetzt das Recht, von B den gesamten Differenzbetrag zu fordern, den B immer zu wenig gezahlt hat oder hat A zumindest gegenüber B i. R. d. Gesamtschuldnerschaft das Recht, dass B zukünftig die gleiche Kreditratenhöhe bezahlt, anstatt weiterhin nur davon die Hälfte?

Welche Gesetzesangaben greifen hier, auf die sich A beziehen kann?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Dankeschön vorab.

Viele Grüße

Hallo,

Hat A jetzt das Recht, von B den gesamten Differenzbetrag zu
fordern, den B immer zu wenig gezahlt hat oder hat A zumindest
gegenüber B i. R. d. Gesamtschuldnerschaft das Recht, dass B
zukünftig die gleiche Kreditratenhöhe bezahlt, anstatt
weiterhin nur davon die Hälfte?

kommt darauf an, was vereinbart wurde. Grundsätzlich haben Gesamtschuldner untereinander Ausgleichspflichten, d.h. hat einer am Ende mehr gezahlt, hat dieser einen Anspruch auf Ausgleich durch den anderen Gesamtschuldner, was in § 426 BGB nachzulesen ist. Wenn aber im Rahmen der Stundung/Ratenreduzierung etwas abweichendes vereinbart wurde, dann gilt dieses (sofern es denn wirksam vereinbart wurde).

Gruß
C.