Fragen zur Gesamtschuldnerschaft

Hallo,

A und B haben gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Sie sind also beide Gesamtschuldner.

A tilgt diesen gemeinsamen Kredit alleine restlos.

A hat doch jetzt das Recht, von B die Hälfte des Kredits herauszuverlangen, oder!? Entweder in einer Summe oder in einer monatlichen Ratenzahlung!?

Was muss A unbedingt machen, damit er B gegenüber als rechtmäßiger Gläubiger auftritt und somit an die Stelle des Kreditinstituts tritt?

Welche Verträge zwischen A und B sind zu unterzeichnen?

Gibts irgendwelche Besonderheiten, die A berücksichtigen muss?

Bitte klärt mich darüber auf.

Vorab lieben Dank.

Gruß

Dazu muss zwischen A und B kein Vertrag geschlossen werden, sondern A hat automatisch einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch gegen B (§ 426 Abs. 2 BGB).

Hallo,

Dazu muss zwischen A und B kein Vertrag geschlossen werden,
sondern A hat automatisch einen gesetzlichen
Ausgleichsanspruch gegen B (§ 426 Abs. 2 BGB).

Hängt das nicht auch ein wenig davon ab, was A und B vorher untereinander abgesprochen haben? Und auch, in was für einem Verhältnis sie zueinander stehen? Du lehnst Dich hier ganz schön weit aus dem Fenster, vielleicht sollte man doch erst mal die Hintergründe erfragen, hm?
Gruß
loderunner (ianal)