Hallo,
zwei Bekannte von mir hatten zusammen ein Gewerbe, welches sie aber nach Beendigung des Studiums auf Wunsch der Arbeitgeber abmelden mussten. Dazu stellten sie mir und ich somit euch folgende Fragen:
Wann erlischt die „Gewährleistung“ o.ä. für im Rahmen des Gewerbes
erstellter Software?
Dürfen in einzelnen Fällen im Gewerbe erstellte Softwareprodukte noch nach der Beendigung des Gewerbes privat verkauft werden? Wenn ja, wie? Auf eine private Rechnung, deren Einnahmen dann ohne Abzüge in der Steuererklärung angegeben werden (Hab ich mal gehört)? Wie sieht es hier mit Gewährleistung o.ä. aus?
Wenn das Verkaufen der Software in einzelnen Fällen möglich ist, wie läuft die Aufteilung des Betrags auf beide Personen oder stellen beide quasi eine Rechnung über den halben Betrag?
Ich hoffe, ihr könnt meinen Bekannten einige Antworten geben…
Wann erlischt die „Gewährleistung“ o.ä. für im Rahmen des
Gewerbes
erstellter Software?
welche Rechtsform hatte das Unternehmen?
Dürfen in einzelnen Fällen im Gewerbe erstellte
Softwareprodukte noch nach der Beendigung des Gewerbes privat
verkauft werden?
Wer sollte das verbieten? Es sei denn es handelt sich um Konkurrenzprodukte zum jetzigen AG. dann trifft natürlich der dort geregelte Vertrag zu.
Wenn ja, wie? Auf eine private Rechnung,
deren Einnahmen dann ohne Abzüge in der Steuererklärung
angegeben werden (Hab ich mal gehört)? Wie sieht es hier mit
Gewährleistung o.ä. aus?
Wenn der Verkauf mit einer Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird, ist es wieder ein Gewerbe.
Schlau wäre es die Rechte der Software einem Dritten zu übertragen, damit dieser das Gewerbe weiterbetreiben kann. die ehemaligen Programmierer könnten dann ja als Nebenhob dort weiterarbeiten. (sofern nicht wieder eine Wettbewerbssituation zum AG eintritt)
Wenn das Verkaufen der Software in einzelnen Fällen möglich
ist, wie läuft die Aufteilung des Betrags auf beide Personen
oder stellen beide quasi eine Rechnung über den halben Betrag?
einer sollte dann eine komplette Rechnung stellen und der zweite dem ersten eine Rechnung über den hälftigen betrag. Anderes würden Kunden kaum akzeptieren.